Einheitsbedingung bestätigt
EUnternehmen können die Einheitsbedingungen auch weiterhin uneingeschränkt verwenden. Das Bundeskartellamthat dem Gesamtverband Textil+Mode bestätigt, dass die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Damit können die Unternehmen an ihrer Praxis, den Verträgen mit Abnehmern und Lieferanten die Einheitsbedingungen zugrunde zu legen, festhalten. Eine Überprüfung durch das Bundeskartellamt war notwendig geworden, nachdem im Sommer vergangenen Jahres durch die 7. GWB-Novelle das deutsche Kartellgesetz, das sogenannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, grundlegend überarbeitet wurde.
Es fand eine Angleichung an die europäischen Kartellrechtsvorschriften statt, denen deutsche Konditionenkartelle unbekannt sind.
Der Gesamtverband Textil+ Mode, der sich beim Bundeskartellamt für die unveränderte Zulässigkeit der Einheitsbedingungen stark gemacht hat, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, denn jetzt besteht auch für die Zukunft Rechtssicherheit. Die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft haben sich über mehrere Jahrzehnte hinweg bewährt.
Da sie von allen Vertretern der textilen Kette einschließlich des Textileinzelhandels verhandelt wurden, sorgen sie für ausgewogene Vertragsbedingungen. F
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