Brände können für Betriebe der Textilpflegebranche verheerende Folgen haben und ganze Existenzen zerstören. Dennoch unterschätzen viele Unternehmer das Risiko durch einen unzureichenden Brandschutz. Der TÜV-Nord gibt einen Überblick über die sieben wichtigsten Brandschutzmaßnahmen.

Bereits ein fehlerhaftes Gerät kann einen Brand auslösen und einen Schaden in Millionenhöhe verursachen. Trotz erschreckender Beispiele werden die Gefahren durch Brände gerade von den entscheidenden Personen im Betrieb oder Unternehmen oft unterschätzt – auch in der Textilpflegebranche. Einem umfassenden und präventiven Brandschutz wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. "Brandschutz wird bei Verantwortlichen und Führungskräften leider häufig als notwendiges Übel angesehen – die nötige Sensibilität für das Thema ist selten vorhanden", weiß Dirk Oetzel, Inhaber der Firma BSS Oetzel Brandschutzkompetenz und Referent der TüV Nord Akademie, aus Erfahrung. „Häufig wird mit der Ausrede ‚Bei mir hat es 30 Jahre nicht gebrannt’ ein nachlässiger Brandschutz gerechtfertigt.“
Dabei sollte die Brandgefahr laut TüV Nord eine große Bedeutung für Betriebe haben: Zwar decken entsprechende Versicherungen in der Regel den materiellen Schaden ab, jedoch können sie den Verlust von Marktanteilen, das Abwandern von Kunden oder sogar Mitarbeitern nicht abfedern. Viele Betriebe und Unternehmen kämen nach einem Brand in eine wirtschaftliche Schieflage und in Folge dessen in die Insolvenz. Ganz zu schweigen von nicht ersetzbaren Verlusten, wie die der Gesundheit. "Um vorzubeugen, ist ein geregelter und aktueller Brandschutz im eigenen Betrieb oder Unternehmen, der auch die eigenen Mitarbeiter integriert, unumgänglich", sagt Oetzel.
Die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen für Unternehmer im Überblick:
1. Umfassende Brandschutzorganisation
Eine geregelte Brandschutzorganisation schafft die Voraussetzung für einen wirkungsvollen Brandschutz und bereitet auf den Ernstfall vor. Sie beinhaltet je nach Art der Textilreinigung oder Wäscherei unter anderem eine Brandschutzordnung, ein Räumungs bzw. Evakuierungskonzept, Flucht- und Rettungspläne, einen Feuerwehrplan und bei Bedarf einen Plan zur Löschwasser-Rückhaltung. Zusätzlich bestimmt sie ausgebildete Brandschutz-, Evakuierungs- und Ersthelfer im Betrieb und regelt die Bestellung eines geeigneten Brandschutzbeauftragten.
2. Brandschutzübungen für Mitarbeiter
Regelmäßige Brandschutzübungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sorgen für das richtige Verhalten im Falle eines Feuers.
3. Brandschutz-Einhaltung bei Neu- oder Umbauten
Bei Neubauten, Erweiterungs- oder Umbauten sowie Nutzungsänderungen und Anmietung von Gewerbeimmobilien ist es wichtig, bestehende Brandschutzkonzepte zu beachten und bei Bedarf zu aktualisieren.
4. Nachgerüstete Photovoltaikanlagen einbeziehen
Nachträglich auf Gebäude oder Hallen montierte Photovoltaikanlagen bringen oft eine Aktualisierung des bestehenden Brandschutzkonzeptes mit sich und müssen mit dem jeweiligen Versicherer abgestimmt werden.
5. Schnell erkennbare, zugängliche Fluchtwege
Notausgänge, Rettungs- und Fluchtwege müssen immer eindeutig gekennzeichnet und freigehalten werden. Sie sollten auf kürzestem Weg ins Freie oder zu gesicherten Bereichen führen.
6. Wartung von technischen Brandschutzanlagen
Technische Brandschutzanlagen, wie beispielsweise tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, stationäre Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutzanlagen sowie Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung müssen regelmäßig von entsprechend geschultem Fachpersonal gewartet und instandgehalten werden. In Einzelfällen sind sogar Sicht- und Funktionsprüfungen durch den Betriebsinhaber durchzuführen. Sämtliche Eingriffe in die Technik müssen dokumentiert werden.
7. Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Ein stetiger Austausch mit der ortsansässigen Feuerwehr und Termine für gemeinsame Begehungen oder Übungen sorgen für ein besseres Verständnis und eine gute Ortskenntnis.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu entsprechenden Seminaren und Schulungen finden Sie auf der Weiterbildungs-Webseite zum Thema Brandschutz des TÜV-Nord.