Bundesinnung Allgemeine Geschäftsbedingungen überarbeitet

Bundesinnungsmeister KommR Walter Imp freut sich, seinen Betrieben eine gute Orientierungshilfe für die Erstellung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen geben zu können.Foto: Innung - © Innung

Allgemeine Geschäftsbedingungen überarbeitet

Von der AK Salzburg wurde das unverbindliche „Muster für Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als zum Teil gesetzwidrig in Bezug auf den Konsumentenschutz kritisiert. Dies nahm die Bundesinnung zum Anlass, das unverbindliche Muster durch einen Anwalt hinsichtlich der beanstandeten Bedingungen überprüfen zu lassen. Das Gutachten des Anwalts hat ergeben, dass drei Sätze mittlerweile gesetzwidrig sind und daher gestrichen werden müssen. Bei den restlichen beanstandeten Bestimmungen reiche eine Umformulierung ohne inhaltliche Veränderung aus. Gestrichen wurden die Sätze „Dies trifft insbesondere auf eine fehlende Pflegekennzeichnung zu“ und „Preis laut Tarif“.

Weiters musste wegen Konsumentenschutzgesetzwidrigkeit der Satz „Der Kunde hat diese im Geschäftslokal ersichtlich gemachten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit der Entgegennahme des Übernahmescheins mit ihnen einverstanden, und zwar auch namens anderer Personen, für die er die Ware zur Bearbeitung übergibt.“

Alle übrigen beanstandeten Textpassagen konnten durch Neuformulierung ohne inhaltliche Veränderung konform dem Konsumentenschutzgesetz angepasst werden. Insbesondere bleibt die Bestimmung über Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung inhaltlich unverändert.

Das unverbindliche „Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen“ finden Sie auf der Homepage www.textilreiniger.at. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass es sich hierbei um keine Verbandsempfehlung handelt, sondern vielmehr um eine Anregung, wie allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltet werden können. Dieses Muster ist stets an die konkreten Gegebenheiten des eigenen Unternehmens anzupassen!

Bundesinnungsmeister Komm.R Walter Imp freut sich, dass, wie aus dem Gutachten des Anwalts ersichtlich, das unverbindliche Muster (abgesehen von den angeführten Textpassagen) der derzeitigen Rechtslage entspricht. Durch die Überprüfung des Anwalts ist das unverbindliche Muster eine gute Orientierungshilfe für die Erstellung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen. Bundesinnungsmeister Imp ist überzeugt, dass Mitgliedsbetriebe durch das vorhandene unverbindliche Muster in die Lage versetzt werden, für ihr eigenes Unternehmen mit geringem Aufwand allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.Innung