
Allgemeinverbindlich seit Februar
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 31. Januar 2014 die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für den Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen bekannt gemacht. Er wurde zwischen den beiden Arbeitgeberverbänden, der Tarifgemeinschaft TATEX im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) und dem Industrieverband Textil Service intex, sowie der Gewerkschaft IG Metall geschlossen. Mit der Veröffentlichung ist er seit 1. Februar 2014 allgemeingültig und schließt an den ersten allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag in der Branche an. Dieser war am 31. März 2013 ausgelaufen.
Beide Arbeitgeberverbände begrüßten die Allgemeinverbindlichkeit: „Die erneute Bestätigung unseres Branchenmindestlohns durch das BMAS unterstützt uns bei der Bekämpfung eines Preiswettbewerbs zu Lasten des Einkommens der Beschäftigten. So sichern wir den Beschäftigten in unserer Branche ein Einkommen, welches staatlich nicht aufgestockt werden muss“, sagte intex-Präsident Claus Dietrich anlässlich der Veröffentlichung. DTV-Präsident Friedrich Eberhard betonte: „Es ist uns als Tarifparteien gemeinsam gelungen, die Arbeitnehmer in unserer Branche vor Lohndumping zu schützen und durch die schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne eine notwendige Übergangsfrist für die Unternehmen der Branche zu schaffen.“
Erfasst werden durch den Mindestlohn alle Wäschereibetriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes im
Objektkundengeschäft erzielen. Dazu gehört das Bearbeiten von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen. Für alle Mitarbeiter dieser Betriebe gilt seit 1. Februar 2014 in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 8,25 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) von 7,50 Euro pro Stunde. Die Mindestlöhne steigen während einer Laufzeit bis zum 30. September 2017 in mehreren Stufen. So gilt ab 1. Oktober 2014: 8,50 Euro pro Stunde (alte Bundesländer) und 8,00 Euro pro Stunde (neue Bundesländer mit Berlin). Ab 1. Juli 2016 sind es dann einheitlich 8,75 Euro pro Stunde (alte und neue Bundesländer).
Es war erklärtes Ziel der Tarifparteien, die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen bundesweit anzugleichen - dieses Ziel wird also ab dem 1. Juli 2016 erreicht. Die größten Lohnsteigerungen tragen die Betriebe in den neuen Bundesländern und Berlin. Die Wäschereibranche ist damit laut der Verbände eine der ersten Branchen, die eine bundeseinheitliche Entlohnung schafft.
Etwa 40.000 Mitarbeiter sollen davon profitieren, insbesondere Frauen, die etwa drei Viertel aller Beschäftigten in der Branche stellen.
Beide Verbände betonten zudem, dass dieser Tarifvertrag gleichzeitig eine Entscheidung der Branche für den Standort Deutschland sei, um die auch im öffentlichen Interesse liegende Versorgungssicherheit zu gewährleisten.