Mehr als 50 Prozent höher: Die BG ETEM hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab 2027 gilt. Für Textilserviceunternehmen steigt die Gefahrklasse deutlich – mit möglichen Auswirkungen auf die künftigen Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Die Vertreterversammlung der BG ETEM hat einen neuen Gefahrtarif verabschiedet, der ab 2027 gilt. Für Wäschereien und Textilserviceanbieter bringt er eine spürbare Änderung: Die Gefahrklasse für den Gewerbezweig „Textiler Service“ steigt um mehr als 50 Prozent.
Am 26. Juni 2026 hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Hamburg den neuen Gefahrtarif beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und wirkt sich erstmals auf die Beitragsberechnung für das Jahr 2028 aus. Der Tarif gilt bis Ende 2032. Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Gefahrtarif mindestens alle sechs Jahre zu überprüfen und neu festzusetzen.
Der Gefahrtarif bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Unternehmen mit vergleichbaren Produktionsverfahren und ähnlichem Unfallrisiko werden dabei in sogenannten Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Die jeweilige Gefahrklasse ergibt sich aus den Kosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der vergangenen sechs Jahre im Verhältnis zur Entgeltsumme. Je geringer die Unfallkosten, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
Textilservice künftig der Tarifstelle „Wäscherei“ zugeordnet
Die wichtigste Änderung für die Branche: Der Gewerbezweig „Textiler Service“ (Tarifstelle 1201) wird künftig der Gefahrtarifstelle „Wäscherei“ (1203) zugeordnet. Die BG ETEM begründet dies mit dem engen technischen Zusammenhang beider Wirtschaftszweige und vergleichbaren Gefährdungen für die Beschäftigten.
Durch die Zusammenlegung steigt die Gefahrklasse für den Textilservice von bislang 4,10 auf 6,28. Nach Angaben der BG ETEM bildet dieser Wert das tatsächliche Unfallrisiko realistischer ab. Für die betroffenen Betriebe dürfte dies – abhängig von Entgeltsumme und individuellem Unfallgeschehen – in vielen Fällen zu höheren Beiträgen führen.
Weitere Anpassungen im Gefahrtarif
Auch zwei weitere Gewerbezweige wurden neu bewertet. Die elektrotechnische Groß- und Kleininstallation wird zu einer gemeinsamen Tarifstelle zusammengeführt, da sich beide Bereiche in der Praxis kaum noch voneinander abgrenzen lassen. Die Gefahrklasse beträgt künftig 9,07.
Für den Gewerbezweig „Fotografie“ richtet die BG ETEM eine eigene Tarifstelle mit einer Gefahrklasse von 3,40 ein. Hintergrund sind die veränderten Arbeitsbedingungen durch die Digitalisierung der Fotografie.
Prävention bleibt finanzieller Vorteil
Unabhängig von der jeweiligen Gefahrklasse erhalten Mitgliedsunternehmen ab dem dritten Mitgliedsjahr automatisch einen Beitragsnachlass von 18 Prozent. Von diesem Nachlass zieht die BG ETEM jedoch die individuellen Kosten für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten des jeweiligen Betriebs ab.
„Wer keine Unfallkosten verursacht, bekommt den vollen Beitragsnachlass“, erklärt Hauptgeschäftsführer Jörg Botti. Gute Prävention wirke sich damit unmittelbar auf die Beitragshöhe aus. Angesichts der höheren Gefahrklasse gewinnt ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz für Textilserviceunternehmen zusätzlich an Bedeutung.