Schadensfall Cocktail-Kleid in Empire-Stil: Ausbluten und Anfärben

Im Rahmen der Trockenreinigung in einem Textilpflegebetrieb färbte sich der obere Teil eines Cocktail-Kleides bläulich. Wie ist der Schaden entstanden? Griff der zuständige Textilreiniger zum richtigen Lösungsmittel? Eine Sachverständige nahm den Fall genauer unter die Lupe.

Cocktail-Kleid im Empire-Stil
Ein weiß-blaues Cocktail-Kleid im Empire-Stil wird bei der Reinigung geschädigt. Der weiße Teil des Kleides weist eine bläuliche Verfärbung und blaue Flecken auf. - © Jussen

Das Thema Reklamationen in der Textilpflege ist nahezu unerschöpflich. Vermutlich gibt es keinen Textilreiniger, der sich noch nicht damit auseinandersetzen musste. Die Erwartungen eines Kunden an die Reinigungsleistung wurden nicht erfüllt und es wird reklamiert. Aber nicht für jeden Schaden, der durch die Pflegebehandlung entstanden, oder – besser ausgedrückt– augenscheinlich geworden ist, ist der Reiniger auch wirklich verantwortlich. Im Folgenden wird ein Schaden an einem weiß-blauen Cocktail-
Kleid in Empire-Stil,
einer Designbewegung des frühen 19. Jahrhunderts, näher untersucht. Für den Empire-Stil sind die hochgezogene Taillennaht sowie eine schmale Rocksilhouette charakteristisch. Bei dem geschädigten Kleid ist das Oberteil weiß und der Rock unterhalb der sogenannten Empirenaht blau. Durch die Reinigung blutete Farbe aus dem unteren blauen Teil des Kleides aus und färbte den oberen weißen Bereich an.

Das Kleid

Der Oberstoff des reklamierten Cocktai-Kleids besteht aus 95 % Polyester und 5 % Elasthan. Die Pflegekennzeichnung ist nicht vollständig. Es ist nur eines der fünf erforderlichen Pflegesymbole angegeben: das Symbol für die professionelle Textilpflege, das ℗ im Kreis. Das Symbol ist durch den Text "Dry clean only" ergänzt. Weitere Informationen zur Pflege sind nicht vorhanden.

Der Schaden

Cocktail-Kleid im Empire-Stil
Der weiße Teil des Kleides weist eine bläuliche Verfärbung und blaue Flecken auf. - © Jussen

Das weiße Oberteil weist durchgängig eine leichte bläuliche Anfärbung auf. Des Weiteren sind deutliche dunkle Verfleckungen sichtbar.

Die Pflegebehandlung

Gemäß der Pflegeempfehlung des Herstellers ist das Kleid nur trocken zu reinigen ("Dry clean only"). Das Symbol ℗ besagt, dass die professionelle Pflege in Perchlorethylen (Per) sowie in Kohlenwasserstofflösungsmitteln (KWL) möglich ist. Die Reinigung fand jedoch weder in Per noch in KWL statt, sondern in Silikon-Lösungsmittel. Der Textilpflegebetrieb hat sich folglich nicht an die Pflegeempfehlung des Herstellers gehalten. Dennoch ist aufgrund dessen der Schuldige noch nicht klar auszumachen. Bei dem verwendeten organischen Lösungsmittel Silikon handelt es sich durch die Brille eines Chemikers betrachtet um Cyclosiloxan. In der Textilpflege ist es auch unter D5 oder dem Markennamen Green Earth bekannt.

Für das Pflegeverfahren in dem Lösungsmittel Silikon gibt es derzeit noch keine offizielle, genormte Pflegekennzeichnung. Dennoch gibt es zahlreiche Untersuchungen, die über das Verhalten von Silikon in der Textilpflege eine Auskunft geben. So besagt die gültige technische Richtlinie für die Pflegekennzeichnung der GINETEX, dass Cyclosiloxan ähnliche Resultate bei der Pflege wie das Lösungsmittel Kohlenwasserstoff zeigt. Bei Kohlenwasserstoff handelt es sich um ein organisches Lösungsmittel, durch welches eine mildere Behandlung als in Per erfolgt. Folglich ist auch davon auszugehen, dass die Behandlung in Cyclosiloxan milder als die ebenfalls gemäß Pflegekennzeichen mögliche Behandlung in Per ist.

Die Auszeichnung mit dem Pflegesymbol ℗ setzt jedoch voraus, dass die Pflege des Teils in Per ohne Beeinträchtigung der Ware möglich ist. Ein Anlass, dass bei der Pflege in Per mit einer derartigen Veränderung des Reinigungsgutes zu rechnen ist, wird auch durch die fachliche Warenschau nicht gegeben.

Untersuchung der Schadensursache

Cocktail-Kleid im Empire-Stil
Graumaßstab gemäß ISO 105-A03 zur Beurteilung des Anblutens. - © Jussen

Zur Klärung der Schuldfrage gilt es also nun unter Berücksichtigung dieser Fakten herauszustellen, ob eine Pflegebehandlung des Kleides mit dem vom Hersteller empfohlenen Lösungsmittel Per ohne Verursachung von Anfärbungen oder Verfleckungen möglich wäre oder ob vergleichbare Verfärbungen entstehen würden. Für die Untersuchung wurde vom Hersteller des Kleides ein weiteres, neues Teil als Referenz beschafft.

Zur Ermittlung des Grades des Anblutens des weißen Stoffes durch den blauen wurde das Kleid einer Pflegebehandlung gemäß DIN EN ISO 3175-2 (Textilien – Professionelle Pflege, Chemischreinigung und Nassreinigung von textilen Flächengebilden und Kleidungsstücken – Teil 2: Verfahren zur Prüfung des Verhaltens beim Reinigen und Nachbehandeln unter Verwendung von Perchlorethylen) im Normalverfahren unterzogen. Anschließend wurde der Grad des Anblutens mit dem Graumaßstab gemäß ISO 105-A03 beurteilt.

Ergebnisse

Das weiße Oberteil des Kleides hat eine leichte bläuliche Anfärbung erhalten. Mit Hilfe des Graumaßstabes wurde im überwiegenden Teil des weißen Stoffes die Echtheitsnote 4 ermittelt. An der Empire-Naht, also im direkten Übergang von dem blauen zum weißen Stoff, wurde darüber hinaus an mehreren Stellen verstärktes Anbluten festgestellt, welches mit der Note 3–4 beurteilt wurde. Die Untersuchung an dem Referenzkleid zeigte folglich vergleichbare Ergebnisse wie das reklamierte Kleid. Dies lässt den Schluss zu, dass die blaue Färbung des Rockteils des Kleides nicht ausreichend beständig gegen das organische Lösungsmittel Perchlorethylen ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre also bei dem vorliegenden, reklamierten Kleid ein vergleichbarer Schaden entstanden, wenn das Kleid gemäß der Empfehlung des Herstellers mit Per gereinigt worden wäre.

Schlussfolgerung

Der Schaden ist somit nicht dem Textilpflegebetrieb anzulasten. Vielmehr ist für die Kombination dieser beiden farblich stark gegensätzlichen Stoffe das angegebene Pflegeverfahren nicht geeignet, da es zu Verfärbungen führt. Die Farbechtheit des blauen Stoffes ist zu gering. Der Hersteller des Kleides ist für den Schaden verantwortlich.