Neue EU-Spielregeln Nachhaltigkeit: Hürde oder Chance für den Textilservice?

Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren spürbar an Bedeutung für die Wäscherei- und ­Textilreinigungsbranche gewonnen. Welche politischen Entwicklungen diesen Wandel ausgelöst haben, ­welche Regelungen bereits gelten und welche noch folgen werden und vor allem welche Bedeutung der EU Green Deal für den Textilservice birgt, erläutert Experte Stefan Cieslak vom DTV.

Symbolbild zum EU Green Deal: Ein grünes rundes Schild mit gelben Sternen und der Aufschrift "GREEN DEAL" im Zentrum, umgeben von roten Verbotsschildern gegen CO2, fossile Brennstoffe und Umweltverschmutzung – ein visuelles Statement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Bergen die Ziele des EU Green Deals nur Hürden oder auch Chancen für den Textilservice? - © vchalup – stock.adobe.com

Angetrieben vom gestiegenen Umweltbewusstsein und dem langfristigen Ziel, Kreislaufwirtschaft zu leben, engagierten sich viele Unternehmen frühzeitig – etwa durch Investitionen in energieeffiziente Technik oder durch die Positionierung als umweltbewusster Dienstleister. Dieses Engagement war lange Zeit freiwillig und in der Eigenverantwortung der Betriebe verankert.

Doch diese Phase der freiwilligen Vorreiterrolle lösen gesetzliche Vorgaben zunehmend ab. Auf europäischer und nationaler Ebene ist in kurzer Zeit eine Vielzahl an Initiativen und Regelwerken entstanden, die Unternehmen zu konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen verpflichten.

Und selbst kleinere Betriebe, die formell nicht unter die neuen Vorgaben fallen, spüren die Auswirkungen – etwa durch Anforderungen ihrer Auftraggeber oder durch neue Erwartungen in der Lieferkette.

Der European Green Deal bildet seit 2019 den zentralen politischen Rahmen für Nachhaltigkeitsinitiativen in der EU.

So betrifft der EU Green Deal den Textilservice

Vorgestellt von der EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen, verfolgt er das Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Vielzahl an Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die alle darauf ausgerichtet sind, eine tiefgreifende grüne Transformation der europäischen Wirtschaft zu bewirken. Auch Unternehmen der Wäscherei- und Textilreinigungsbranche sind davon direkt oder indirekt betroffen.

Die drei zentralen EU-Initiativen zur Nachhaltigkeit

Drei Instrumente stehen dabei besonders im Fokus: die EU-Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung (SFDR)
sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese bilden das Fundament für einheitliche Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definieren, was künftig als ökologisch nachhaltig gilt – mit direkten Folgen für Investitionen, Finanzierungen und die gesamte betriebliche Ausrichtung.

Zwei blaue Aktenordner mit EU-Flaggen und den Aufschriften "Verordnungen" und "Richtlinien" liegen auf einem Schreibtisch. Daneben befinden sich eine Brille, ein Kugelschreiber und ausgedruckte Dokumente mit Diagrammen – Symbolbild für europäische Gesetzgebung und Büroarbeit.
Diese Richtlinien der EU sollten Textilreiniger kennen. - © DOC RABE Media – stock.adobe.com

1. EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung, seit 2020 in Kraft, schafft erstmals einheitliche Kriterien dafür, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Damit soll Kapital gezielt in solche Aktivitäten gelenkt werden, die tatsächlich einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Gleichzeitig zielt die Verordnung darauf ab, Greenwashing zu unterbinden. Die Bewertung erfolgt anhand von sechs definierten Umweltzielen – darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt nur dann als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu einem dieser Ziele beiträgt, keinem der anderen Ziele entgegenwirkt und zudem soziale Mindeststandards einhält.

2. Offenlegungsverordnung Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist seit 2021 in Kraft und richtet sich in erster Linie an Finanzmarktteilnehmer wie Banken, Versicherungen oder Fonds. Sie verpflichtet diese dazu offenzulegen, wie nachhaltig ihre Investitionen sind – konkret also, wie viele "grüne" Aktivitäten in ihren Portfolios enthalten sind und wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen einfließen.Für Unternehmen bedeutet das: Banken und Investoren achten zunehmend auf deren Nachhaltigkeitsperformance. In der Praxis zeigt sich das etwa durch ESG-Scorings, die von Finanzinstituten erhoben werden, oder durch gezielte Nachfragen zu konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen – etwa zur CO₂-Fußabdruckverkleinerung – bei Finanzierungsanfragen.

Dabei zeigt sich ein klarer Trend: Unternehmen mit gutem ESG-Rating können mit besseren Finanzierungskonditionen rechnen, etwa in Form günstigerer Kreditraten. Die Folge ist, dass Finanzinstitute immer häufiger ESG-relevante Kennzahlen bei ihren Unternehmenskunden abfragen – auch in der Wäscherei- und Textilreinigungsbranche. Denn nur mit diesen Daten können sie wiederum ihre eigenen Nachhaltigkeitsberichte fundiert erstellen.

Transparente Glaskugel mit der Aufschrift "CSRD" auf moosbedecktem Untergrund, umgeben von zwölf gelben Sternen in Kreisform – Symbolbild für Nachhaltigkeit und Transparenz im Rahmen der EU-Richtlinie. Im Hintergrund eine grüne, unscharfe Naturkulisse.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten betreffen die Anforderungen des CSRD. - © wutzkoh – stock.adobe.com

3. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU deutlich. In ihrer aktuell geltenden Fassung sind Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, über 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Für betroffene Unternehmen gelten gestaffelte Fristen, je nach Unternehmensgröße, ab wann sie Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen. Diese Berichte sind nicht mehr freiwillig oder rein qualitativ, sondern müssen nach verbindlichen Vorgaben erstellt werden – konkret nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS umfassen über 1.000 Datenpunkte und decken eine breite Themenpalette ab: darunter Klimarisiken, Energie- und Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfallmengen, Arbeitsbedingungen sowie soziale und ökologische Aspekte in der Lieferkette.

Kernanforderung der ESRS ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen bewerten, welche Nachhaltigkeitsthemen sowohl für ihre Geschäftstätigkeit als auch für Umwelt und Gesellschaft wesentlich sind. Das macht die Berichte inhaltlich und organisatorisch sehr anspruchsvoll – mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand und Ressourcenbindung in den betroffenen Betrieben.

Weitere EU-Initiativen, die Textilreiniger kennen sollten

Neben den Hauptinstrumenten des Green Deals sind vor allem die EU-Entwaldungsverordnung sowie die EU-Lieferkettenrichtlinie weitere wichtige Initiativen, mit welchen die EU die Wirtschaft nachhaltiger gestalten will.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bringt die EU ein umfassendes Lieferkettengesetz auf den Weg, das die menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung von Unternehmen verbindlich regelt. Im Unterschied zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bislang ein nationaler Alleingang war, wird die CSDDD europaweit gelten und einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen.

Betroffen sind zunächst große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro. Sie müssen künftig systematisch Risiken in ihrer Wertschöpfungskette analysieren, Maßnahmen zur Prävention oder Abmilderung negativer Auswirkungen umsetzen und regelmäßig über diese Aktivitäten berichten. Für kleinere Unternehmen der Wäscherei- und Textilreinigungsbranche bedeutet das: Auch wenn sie selbst nicht berichtspflichtig sind, steigen die Anforderungen im Tagesgeschäft spürbar. Als Teil der Lieferkette großer Kunden werden sie in Sorgfaltspflichtprozesse einbezogen, etwa durch verpflichtende Selbstauskünfte,

Weltkugel mit zwei Hälften: eine Seite zeigt üppigen grünen Wald, die andere trockene, rissige Erde – Symbolbild für den Kontrast zwischen intakter Natur und Umweltzerstörung im Kontext von Klimawandel und Umweltschutz.
Die EUDR gilt ab Mitte 2026 auch für kleine Unternehmen. - © Auon – stock.adobe.com | generiert mit KI

EU-Entwaldungsverordnung greift ab 30. Juni 2026 auch für kleine Unternehmen

Die EU-Entwaldungsver­ordnung (EUDR) ist seit 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen verbindlich, ab dem 30. Juni 2026 auch für kleine und Kleinstunternehmen. Ziel der Verordnung ist es, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und den Export bestimmter Rohstoffe und Produkte in oder aus der EU nur noch dann zuzulassen, wenn sie entwaldungsfrei sind, rechtskonform im Erzeugerland produziert wurden und mit einer Sorgfaltserklärung belegt werden.

"Entwaldungsfrei" heißt: Die betreffenden Rohstoffe dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Bei Holzprodukten etwa muss sichergestellt sein, dass die Entnahme nicht zur Schädigung des Waldes geführt hat. Die Verordnung betrifft eine klar definierte Produktgruppe,darunter Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Für bestimmte Anwendungsbereiche, etwa Transportverpackungen aus Holz, können jedoch Ausnahmen gelten.

Zwei Hände in Businessanzügen fügen ein grünes und ein hölzernes Puzzleteil zusammen. Symbolbild für Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit und strategische Partnerschaften.
Mit Geschick können Unternehmer Nachhaltigkeit strategisch einsetzen. - © MysticPixel – stock. adobe.com | generiert mit KI

Was neue EU-Regeln für den Textilservice bedeuten

Die Vielzahl neuer Gesetze und Richtlinien wirkt sich auch auf die Unternehmen des Textilservice aus. Für Betriebe, die direkt unter die neuen Regulierungen fallen – also vor allem Großunternehmen – bedeuten die gesetzlichen Verpflichtungen in erster Linie einen erheblichen Anstieg an Verwaltungsaufwand und Kosten. Um den steigenden Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, müssen Unternehmen interne Prozesse und Strukturen angepassen. Dokumentationspflichten, Risikoanalysen und standardisierte Berichtsformate verlangen nicht nur fachliches Know-how, sondern auch zusätzliche personelle Ressourcen und oftmals externe Beratung.

Zwar kann eine nachhaltige Ausrichtung langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen – etwa durch bessere ESG-Ratings oder Ressourceneinsparungen. Doch der bürokratische Aufwand bindet finanzielle Mittel, die an anderer Stelle, etwa für konkrete Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz, sinnvoller eingesetzt wären. Die Herausforderung für viele Betriebe liegt daher darin, zwischen regulatorischen Pflichten und echtem Nachhaltigkeitsfortschritt eine wirtschaftlich tragfähige Balance zu finden.

Auch wenn die meisten KMU formal nicht direkt unter die neuen Regelungen fallen, bedeutet das keineswegs, dass sie von den Auswirkungen verschont bleiben. Über den Trickle-down-Effekt geraten viele kleinere Unternehmen dennoch unter Handlungsdruck – etwa durch Datenabfragen von Kunden, die selbst berichtspflichtig sind und für ihre Sorgfaltspflichten auf Informationen aus der Lieferkette angewiesen sind.

Finanzinstitute achten auf nachhaltige Geschäftsmodelle

Zudem spielt die Offenlegungsverordnung eine wachsende Rolle: Finanzinstitute haben ein Eigeninteresse daran, nachhaltige Geschäftsmodelle in ihren Portfolios auszuweisen. Das bedeutet für KMU, dass Nachhaltigkeitsangaben zur Voraussetzung für gute Kreditkonditionen oder den Zugang zu Finanzierungen werden. Einzelne Regulierungen, wie etwa die EU-Entwaldungsverordnung, können KMU auch direkt betreffen.

Eine Hand stapelt Münzen auf einem Waldboden, aus denen ein grüner Spross wächst – Symbolbild für nachhaltige Investitionen. Im Hintergrund sind Icons zu Finanzen und Wachstum sichtbar, darunter ein Bankgebäude, Zahnräder, ein Diagramm und eine Pflanze mit Dollarzeichen.
Finanzinstitute achten auf nachhaltige Geschäftsmodelle. - © SOMKID – stock.adobe.com

Der Textilservice ist in vielfältige Lieferketten eingebunden – sowohl als Zulieferer als auch als Kunde – und steht an mehreren Stellen unter Beobachtung. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann sich nicht nur besser positionieren, sondern auch eigene Spielräume bei der Gestaltung von Nachhaltigkeit nutzen, bevor externe Anforderungen zur Pflicht werden.

Eine solche Möglichkeit eröffnet der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME), der aktuell auf europäischer Ebene entwickelt wird. Ziel des VSME ist es, KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, dennoch ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen strukturiert und standardisiert darlegen können.

Der Standard enthält Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, bleibt dabei aber bewusst schlank im Vergleich zum ESRS-Standard. Die Einführung ist im Laufe dieses Jahres geplant – zunächst als freiwillige Empfehlung, später als delegierter Rechtsakt. Gleichzeitig wird an begleitenden Hilfsangeboten gearbeitet: Online-Tools, Erklärvideos und weitere Unterstützungsformate sollen KMU dabei helfen, den Bericht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Für viele Unternehmen der Textilpflegebranche kann der VSME somit ein realistischer Einstieg sein, um Nachhaltigkeit aktiv zu gestalten und sich zugleich gegenüber externen Anforderungen zukunftssicher aufzustellen.

Ein Mann sitzt erschöpft an einem Tisch und stützt den Kopf auf die Hand. Neben ihm türmt sich ein riesiger Stapel Papier bis fast zur Decke – Symbolbild für Bürokratie, Überlastung und Verwaltungsaufwand.
© BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Erstickt die Textilservicebranche in Bürokratie?

Berichtspflichten zu Sorgfalt in Lieferketten, verpflichtende und freiwillige Nachhaltigkeitsberichte, Nachweise zur Entwaldungsverordnung – droht der Branche also eine Zukunft, in der sie in Bürokratie gänzlich erstickt? Vieles deutet darauf hin, dass der regulatorische Druck in den kommenden Jahren abnehmen wird – auch wenn administrative Anforderungen weiterhin Teil des betrieblichen Alltags bleiben.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode hat die EU-Kommission angekündigt, die regulatorischen Berichtspflichten zu entschlacken – auch im Bereich Nachhaltigkeit. Ziel ist es, Unternehmen spürbar zu entlasten, ohne die Nachhaltigkeitsziele aufzugeben. Mit dem angekündigten Omnibus-I-Paket sollen zentrale Vorgaben wie die Taxonomieverordnung, die CSDDD und die CSRD überarbeitet, besser aufeinander abgestimmt und deutlich vereinfacht werden. Weitere Entlastungspakete sind für die kommenden Jahre angekündigt.

Konkret ist etwa vorgesehen, die Schwellenwerte für die CSRD anzuheben. Zukünftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sowie entweder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme berichtspflichtig sein. Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen überarbeitet und inhaltlich entschlackt werden, um praxisnäher und besser handhabbar zu sein.

Signal gesetzt: Nachhaltigkeitsregulierung muss praxistauglich sein

Zwar steht der politische Prozess noch am Anfang und dürfte sich bis Ende des Jahres hinziehen – doch das entscheidende Signal ist gesetzt: Nachhaltigkeitsregulierung muss praxistauglich sein. Es geht darum, Ressourcen in die konkrete Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen zu lenken, statt sie durch übermäßige Verwaltungsaufgaben zu binden.

Für die Unternehmen des Textilservice bedeutet das: Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten wird voraussichtlich einfacher zu bewältigen sein – insbesondere auch für indirekt betroffene KMU. Nachhaltigkeit bleibt aber ein zentrales Thema. Die Ziele des Green Deals gelten weiterhin, ebenso der politische und gesellschaftliche Druck, sichtbare Beiträge zur Klimaneutralität zu leisten.

Neuer DTV-Referent für Betriebswirtschaft und Marktdaten: Stefan Cieslak.
© DTV

Nachhaltigkeit als Chance für Textilservice

Gerade darin liegen Chancen: Wer sich als nachhaltiger Betrieb positioniert – und dabei nicht nur das Geschäftsmodell, sondern auch das Unternehmen dahinter als verantwortungsvoll darstellt – kann sich im Wettbewerb klar abheben. Auch wenn der Weg zum klimaneutralen Europa noch nicht im Detail feststeht, ist die Richtung längst vorgegeben. Für den Textilservice gilt es, diesen Prozess aktiv mitzugestalten – möglichst mit freigewordenen Ressourcen, die statt in Berichte in echte Fortschritte fließen.

Stefan Cieslak arbeitet als Referent für Betriebswirtschaft und Nachhaltigkeit beim DTV.

Projekt "TEXSUS"

Gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut und der INTRASYS Unternehmensberatung GmbH entwickelt der DTV in 2024/25 einen Baukasten an ­Instrumenten und Leitfäden, um Nachhaltigkeitskennziffern zu erfassen und zu dokumentieren.

Ziel des mit Fördermitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten ­Projektes ist es, einen für kleine und mittlere Unternehmen einfach anwendbaren Baukasten zu erstellen, anhand dessen sich Betriebe in Richtung Nachhaltigkeit hin orientieren können und über diese Aktivitäten auch konform mit den neuesten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ­berichten können.

Das Projekt Texus will Lieferketten in der Wäscherei- und Textilreinigungsbranche nachhaltiger gestalten.
© DTV

Im Rahmen von "TEXSUS" veröffentlichten die Projektpartner mittlerweile die ersten Leitfäden des Nachhaltigkeitsbaukastens. Über Pilotgruppen wurden Betriebe aktiv in die Entwicklung einbezogen, sodass wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig anwendungsnahe Lösungen entstehen konnten.

TEXUS-Leitfäden

Die Leitfäden orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, greifen aber auch ­absehbare Entwicklungen auf – sie unterstützen Unternehmen im Jetzt und bereiten sie auf die Zukunft vor.

Die ersten vier Leitfäden decken zentrale Handlungs­felder ab, mit denen sich Wäschereibetriebe aktuell konfrontiert ­sehen:

  1. Nachhaltigkeit in der Lieferkette
  2. Nachhaltigkeitsberichterstattung
  3. CO₂-Bilanzierung
  4. Energiemanagementsystem

Weitere Leitfäden zu Themen wie Personalmanagement sind in Arbeit. Die kostenlosen Leitfäden mitsamt einiger Vorlagen sind kostenlos auf der DTV-Homepage abrufbar unter: www.dtv-deutschland.org/texsus.html