GPSR – so sieht die Praxis der EU-Sicherheitsverordnung aus: Neue Regeln für Textilveredlung und Werbemittel - -

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist seit Dezember 2024 in Kraft. Sie löst die Richtlinie 2001/95/EG ab. Die GPSR enthält zusätzliche Anforderungen an Produktsicherheit, insbesondere für Online-Handel, Fulfillment-Dienstleister und Rückrufe.

Unternehmen müssen sich auf wesentliche Änderungen und erhebliche Neuerungen im EU-Produktsicherheitsrecht einstellen. Dies gilt auch für den Vertrieb von Verbraucherprodukten im Markt für Textilveredlung, Werbemittel und Werbetechnik. Die europaweit gültige Verordnung schafft einerseits einen Bürokratieabbau. Andererseits wurden der Aufgabenbereich und der Bereich der verantwortlichen Adressaten erheblich erweitert.

Im Seminar erhalten die Teilnehmenden einen systematischen Überblick, was neu dazugekommen ist, was an Regeln verschärft wurde und wer jetzt neu in der Verantwortung ist.

Die Inhalte des Seminars

• Erweiterung der Beurteilungskriterien für das "sichere Produkt"
• Herstellerpflicht zur Risikoanalyse und zur Erstellung technischer Unterlagen auch für nicht harmonisierte Produkte
• Verkehrsfähigkeit eines Produktes
• Pflicht zur Aufstellung von internen Product-Compliance-Prozessen
• Anerkennung des Fulfillment-Dienstleisters als Wirtschaftsakteur
• Vorverlagerung des Anwendungsbereichs im Online-Handel
• Neue (Informations-) Pflichten für Online-Handel
• Pflicht: Kommunikationskanäle für Verbraucherbeschwerden zur Verfügung zu stellen
• Wesentliche / digitale Veränderungen eines Produktes und Herstellerverantwortung
• Neue Meldepflichten bei Unfällen
• Neue Vorgaben für die Durchführung von Produktrückrufen

Datum:
17.09.2025
Ort:
Bochum