Seit Dezember 2024 verpflichtet die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) die Wirtschaftsakteure, die Sicherheit ihrer Produkte im Rahmen einer Risikoanalyse darzulegen und zu dokumentieren.
Diese Verpflichtung hat in vielen Unternehmen zu Unsicherheiten geführt, da die Formulierung in der GPSR wenig greifbar ist und keine konkreten Ansätze für die Umsetzung bietet. Mit der Novellierung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Herstellerpflichten als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit einzustufen ist.
Während es für textiles Spielzeug und Persönliche Schutzausrüstung Konformitätsbewertungsverfahren gibt, fallen gewöhnliche Bekleidungsprodukte nicht in den harmonisierten Bereich, was die Unsicherheit noch vergrößert.
Diese Inhalte vermittelt der Workshop
Der interaktive Workshop gibt Teilnehmenden das notwendige „Werkzeug“ an die Hand gegeben, um einen individuellen Prozess für die Risikoanalyse zu entwickeln. Im Wechsel zwischen der Vermittlung von Hintergrundinformationen und praktischer Anwendung in Kleingruppen werden Schritt für Schritt die Grundlagen geschaffen, um auch im nicht-harmonisierten Bereich strukturiert vorzugehen.
- Produktbeschreibung
- Bestimmung der Produktgrenzen
- Identifikation von Gefährdungen
- Risikoanalyse
- Risikobewertung
- Risikominderung
- Dokumentation
- Datum:
- 23.07.2026
- Ort:
-
Bönnigheim
domain Veranstalter
Hohenstein Academy
Schlosssteige 1
74357 Bönnigheim
Telefon: +49 7143 2710
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