Arbeitsschutz im Unternehmen Gutes Licht am Arbeitsplatz

Gutes Licht am Arbeitsplatz sorgt für sicheres und ermüdungsarmes Arbeiten. Doch wie sieht eine optimale Beleuchtung aus? Tageslicht bleibt unverzichtbar, ebenso wie professionell geplante Kunstlichtbeleuchtung.

Laut Gesetzgeber ist Tageslicht in Kombination mit individuell angepasstem künstlichem Licht optimal. - © stockphoto-graf, Fotolia.com

Laut der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe sind im Arbeitsschutzgesetz dazu eine Reihe von Normen festgeschrieben, die die Gesundheit der Mitarbeiter schützen und Unfälle vermeiden helfen sollen. Die neuen, energiesparenden LED-Leuchten seien unter Arbeitsschutzgesichtspunkten für den Einsatz im Unternehmen geeignet.

Eine optimale Beleuchtung ist laut Gesetzgeber das Tageslicht, ergänzt durch ein individuell angepasstes künstliches Licht. Mangelnde Lichtstärke beeinflusst die Augengesundheit der Mitarbeiter und stellt ein Unfallrisiko dar. Bei der Planung der arbeitsschutzrechtlich korrekten Beleuchtung müsse deshalb sichergestellt werden, dass den Mitarbeitern situationsbezogen überall ausreichend helles Licht zur Verfügung stehe, das zudem nicht blende und keine Spiegelungen erzeuge.

Künstliches Licht am Arbeitsplatz dürfe zudem die Farbwiedergabe möglichst nicht verfälschen. „Hochwertige LED-Beleuchtung gibt Farben nahezu identisch wieder. Zudem verbraucht sie gegenüber konventionellen Leuchtmitteln deutlich weniger Energie. Das ist eine Kombination, die in den Unternehmen gern gesehen wird“, davon ist Marco Hahn, LED-Experte bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe, überzeugt.

Tageslicht versus Kunstlicht

Tageslicht habe den Vorteil, dass es vom Menschen als angenehm empfunden würde, wobei nicht nur der optische Effekt eine Rolle spiele, sondern auch die psychologische Wirkung. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 schreiben nach Angaben der Deutschen Lichtmiete vor, dass der sogenannte Tageslichtquotient in der Arbeitsstätte zwei Prozent – beim Vorhandensein von Oberlichtern vier Prozent – überschreiten muss. Da der Tageslichtquotient schwer zu ermitteln sei, gelte, dass ein Arbeitsraum auch dann genügend Tageslicht erhalte, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche oder Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 betrage.

Ohne Kunstlicht ginge es jedoch nicht. Die Lichtverteilung eines Arbeitsraumes sei im Ganzen zu erfassen, die Helligkeitsverteilung im Raum müsse berücksichtigt werden. Bei der Planung der künstlichen Beleuchtung seien ebenfalls eine Reihe von Faktoren zu beachten. Der Gesetzgeber schreibt Mindeststärken für die Beleuchtung von Arbeitsstätten vor, die von der Art der dort ausgeführten Tätigkeiten abhängen. Für einen klassischen Bildschirmarbeitsplatz sind 500 Lux vorgeschrieben, zum Kopieren und für die Ablage reichen 300 Lux. Flimmern der Beleuchtung und die Bildung von Schatten durch ungünstige Anordnung der Leuchten sind zu vermeiden.

Gute Farbwiedergabe mit LED- oder Halogenlampen

Das Arbeitslicht darf Sicherheitsfarben und Farbkodierungen nicht verfälschen. Für einen Bildschirmarbeitsplatz sowie die meisten anderen Arbeitsplätze liegt der Mindestwert für den Farbwiedergabeindex bei 80 von 100, auf Verkehrsflächen und Fluren ist ein Wert von 40 ausreichend. Der Farbwiedergabeindex oder CRI (Color Rendering Index) gibt an, mit welcher Güte die Farben der beleuchteten Gegenstände wiedergegeben werden. Der Maximalwert von 100 werde annähernd durch Halogenlampen, hochwertige LED-Lampen und Leuchtstoffröhren erreicht. Einfache Leuchtstoffröhren und viele Energiesparlampen verzeichnen laut der Deutschen Lichtmiete Unternhmensgruppe jedoch nur einen Index von 80 bis 85. Weiße LED-Leuchten würden je nach Qualität einen CRI von 70 bis 95 schaffen.

LED-Beleuchtung sei energiesparend und verzeichne eine hohe Lichtausbeute. Deshalb werde sie zunehmend auch im Industriebereich eingesetzt. Das flimmerfreie LED-Licht entlaste die Augen, wodurch Ermüdungserscheinungen vorgebeugt werde. Zudem sei das Licht unmitellbar nach dem Einschalten zu 100 Prozent verfügbar.

Das Lichtspektrum von LED-Leuchtmitteln sei flexibel in seiner Zusammensetzung variierbar und könne deshalb so angepasst werden, dass ultraviolette und infrarote Anteile ausgeklammert würden. Möglich seien Varianten von der Lichtfarbe Warmweiß (3000 Kelvin) bis hin zu Tageslichtweiß (mehr als 6000 Kelvin).

Gegenüber anderen Niedervoltlampen würden sich die Leuchtdioden während des Betriebes nur gering erhitzen. Somit ginge von ihnen keine thermische Gefährdung aus. LED-Leuchten, die weißes oder blaues Licht abstrahlen, können jedoch bei hoher Intensität zu starker Blendung führen. Die Deutsche Lichtmiete empfiehlt deshalb sie so anzubringen, dass sie nicht blenden oder direkt auf die Augen von Personen gerichtet sind.

Weitere Aspekte bei der Beleuchtungsplanung

Bei einer Beleuchtungsanlage sei es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die eingebrachten Leuchten auch nach längerer Nutzungszeit die erforderliche Lichtausbeute erbringen. Aufgrund der Alterung der Leuchtmittel, sowie durch Verschmutzung, nehme diese im Laufe der Zeit ab.

Insgesamt sei die fachgerechte Planung einer betrieblichen Beleuchtungsanlage komplex. Weitere Bestimmungen, wie die sicherheitstechnisch korrekte Anbringung von Lichtschaltern oder die besondere Beleuchtung von Gefahrenstellen sowie der Brandschutz, seien bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. Ausführliche Informationen zur Gestaltung der Beleuchtung erhielten Unternehmen z.B. bei ihrem Unfallversicherungsträger. Alternativ empfehle sich eine Beratung durch einen erfahrenen Beleuchtungsexperten für den industriellen Bereich.

Die Deutsche Lichtmiete konzipiert und vermietet Beleuchtungsanlagen auf der Basis in Deutschland produzierter LED-Leuchten, die speziell für Anforderungen in Industrieunternehmen entwickelt wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-lichtmiete.de .