Unlauterer Wettbewerb unter Teppichwäschern In den Dreck gezogen

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Dumping- oder Höchstpreise, unprofessionelle Reinigung und Unterdrucksetzen von Kunden: Im Geschäftsfeld der Teppichreinigung treiben sich immer mehr zweifelhafte Wettbewerber herum. Professionelle Teppichwäscher sollten sich seriös durch Kompetenz und Service davon abheben.

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    Dieser Teppich kam - angeblich bereits gereinigt - ins Teppich-Wasch-Center Bayern. Fotos: Schönhaar
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    Doch bei der professionellen Bearbeitung wird klar: Sauber ist dieser beim unseriösen Wettbewerber nicht geworden.
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    Die Werbeanzeigen in lokalen Zeitungen und Anzeigenblättern sehen meist ähnlich aus. Anzeige aus „Moin Moin Flensburg“
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    Einen Ansprechpartner oder einen Firmennamen sucht man in den Werbeanzeigen vergeblich. Anzeige aus „Grafschafter Wochenblatt“

In den Dreck gezogen

„Die schmutzigen Tricks der Teppichwäscher“ lautet die Überschrift eines Artikels in der „Landshuter Zeitung“ vom 5. August 2012. Es geht um eine Frau, die 1.800 Euro für die Reinigung eines 6 m2 großen Seidenteppichs bezahlt hat. In einem anderen Fall kam es noch schlimmer: Ein Bericht vom 16. August 2012 auf Derwesten.de handelt von einer Bochumer Rentnerin, der man 3.400 Euro für die Teppichreinigung abgeknöpft hat. Beide Fälle landen vor Gericht. Die Masche ist immer ähnlich : „Orientteppichwäsche ab 8,90 Euro pro Quadratmeter, kostenloser Abholservice“, locken die Werbeanzeigen in Tageszeitungen und Anzeigenblättern. Doch statt günstiger Teppichreinigung, drängen einem Mitarbeiter teure „Spezialwäschen“ auf, z.B. weil der Teppich angeblich von Motten befallen ist oder neue Fransen benötigt. Wer nicht sofort „ja“ sagt, wird so lange beschwatzt, bis er in die Wucherpreise einwilligt. Es folgt: Sofortkasse. Im Landshuter Fall begleiteten die Männer der Teppichwäscherei die Dame sogar zur Bank, verschwanden anschließend samt Teppich und den 1.800 Euro in bar, so der Artikel. Nach Recherchen der Zeitung existiere die Teppichwäscherei mittlerweile nicht mehr. Armin Stöckel, Obermeister der Textilreinigerinnung Niederbayern/Oberpfalz wird in dem Beitrag der „Landshuter Zeitung“ treffend zitiert: „Die zocken die Leute ab und schaden unserem Gewerbe.“

Unzureichende Reinigung

Von den Problemen in der Teppichwäscherbranche erfuhr R+WTextilservice bereits beim Treffen der Fachgruppe Heimtextilien im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) in Andechs im Juni 2012. Adolf Kriwy, Inhaber des Teppich-Wasch-Centers Bayern, berichtete von unglaublichen Fällen. Hochwertige Teppiche wurden zu Wucherpreisen gereinigt, und zwar absolut unzureichend, wie eine anschließende professionelle Reinigung im Teppich-Wasch-Center Bayern zeigte. Aus dem angeblich sauberen Teppich triefte das Schmutzwasser nur so heraus. Als die Kunden reklamierten, wurden sie verbal angegangen, bekamen Hausverbot im Laden des Teppichwäschers.

Auch auf einen Artikel in R+WTextilservice hin rief ein besorgter Teppichreiniger aus Gütersloh an. Dort hat ein zweifelhafter Wettbewerber einen ehemaligen Schlecker-Markt angemietet, bietet dort mit den üblichen Anzeigen Teppichwäsche zu Dumpingpreisen an. Nach kurzer Recherche war klar: Der Betrieb ist nicht gemeldet, die Telefonnummer nicht rückzuverfolgen. Auch hier gab es schon Geschädigte, die schließlich mit ihren Teppichen beim Profi landeten und ihr Leid klagten.

Karsten Vorwerk von der gleichnamigen Teppich- und Polsterreinigung in Berlin kann von ähnlichen Erfahrungen berichten. Er bekam einen Anruf aus Braunschweig, ob er für Firma „xyz“ die Teppiche waschen würde und was solch eine Wäsche kosten würde. „Wir sagten der Dame, dass wir die von ihr genannte Firma nicht kennen. Auch unsere Recherche im Internet brachte keinen Erfolg“, erzählt Vorwerk. Jedenfalls hätte man ihr bei der Abholung des Teppichs einen Waschpreis von etwa 200 Euro pro Quadratmeter genannt und sie so lange „zugetextet“, bis sie nachgab und die Wäsche in Auftrag gab. „Kurz danach rief sie bei uns an und merkte, dass sie einen Fehler begangen hat; sie bat die Wäscherei um sofortige Rücklieferung“, schildert Vorwerk den Fall. Als die Wäscherei sich weigerte, schaltete die Dame einen Anwalt ein und „die Sache ging dann doch noch glimpflich aus“.

Kompetenz zeigen und aufklären

Was können professionelle Teppichwäscher also tun, um sich zu wehren? Wichtig sind zunä chst die Information, Aufklärung bzw. Warnung der Verbraucher. Die Seriösität und das Know-how der professionellen Teppichwäscher müssen in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Die Lokalpresse interessiert sich sicherlich für die Problematik und ist für das Statement eines Profis dankbar.

Anhand von Flyern kann man außerdem Kunden informieren, woran sie professionelle Betriebe erkennen. Nach der Informationsarbeit sollte man sich für sein Recht einsetzen.

Aber woran merken Sie, ob im rechtlichen Sinne ein Fall von Wettbewerbswidrigkeit besteht? Winfried Maier, Justiziar beim DTV, sagt: „Unter einer wettbewerbswidrigen Vorgehensweise versteht man ein Tun, das nach den Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht zulässig ist.“ Hierzu gehören z.B. falsche Preisangaben in Form von Lockangeboten oder auch eine Täuschung über die Art oder die Qualität einer Dienstleistung oder einer Ware selbst, so Maier weiter. „Es geht um unseriöse Geschäftsmethoden, die gegenüber Konkurrenten unzulässige Wettbewerbsvorteile nach sich ziehen.“

Bei der rechtlichen Handhabe ist zwischen den Möglichkeiten für Wettbewerber und denen für Kunden zu unterscheiden. Der Wettbewerber hat laut Maier aus dem UWG Ansprüche auf Unterlassung und - wenn der entsprechende Nachweis gelingt - auf Schadensersatz. Diese Rechte werden zunächst über eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht. „Strafbewehrt heißt, es gibt eine Vertragsstrafe, wenn der unseriöse Wettbewerber trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung weiter wettbewerbswidrig handelt“, erläutert Maier. Gibt der unseriöse Wettbewerber keine Unterlassungserklärung ab, ist der Weg offen zu Gericht; vorzugsweise über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um schnell das Geschäftsgebaren zu unterbinden.

Maier rät: Diese juristischen Schritte sollten anwaltlich unterstützt werden. Eine andere Variante bestehe über die Einschaltung der Wettbewerbszentrale, mit der der DTV eine Kooperationsvereinbarung unterhält. Die Kosten für die juristischen Maßnahmen (z.B. Anwaltskosten) hat der abgemahnte Wettbewerber zu tragen, soweit die Abmahnung gerechtfertigt war. Für geschädigte Kunden gilt laut Maier: „Der Kunde kann im Einzelfall den wettbewerbswidrigen Vertrag anfechten. Liegt Sittenwidrigkeit vor, wäre sogar das Zustandekommen des Vertrags in Zweifel zu ziehen.“ Hat der Kunde bereits bezahlt, kann er durch die Geltendmachung seiner Rechte die Rückforderung der gezahlten Beträge beanspruchen - notfalls über den Gerichtsweg. Parallel komme die Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Betracht. „Viele Kunden scheuen aber diesen Aufwand, sodass es nicht einfach ist, solchen Betrügereien den Kampf anzusagen“, sagt Maier. Versuchen sollte man es trotzdem. Denn nur wenn die unseriösen Teppichreiniger in ganz Deutschland Gegenwind erfahren, gibt es eine Chance, sie zu vertreiben.