Insolvenzverwalter eingesetzt
Nach Informationen des Ostdeutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. hat das Amtsgericht Potsdam im Insolvenzverfahren gegen die Großwäscherei Hoffmann GmbH aus Brandenburg an der Havel am 13. August 2008 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Maßnahme dient zur Erhaltung der zukünftigen Insolvenzmasse. Dementsprechend können sich Drittschuldner und Gläubiger mit ihren Anliegen nicht direkt an das zahlungsunfähige Unternehmen wenden. Gleichzeitig untersagte das Amtsgericht Potsdam Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung oder Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. In diesem Zusammenhang bereits eingeleitete Verfahren werden zunächst eingestellt.