Mikroplastik Kampfansage gegen synthetische Fasern?

Die Reduzierung von unbeabsichtigt freigesetztem Mikroplastik aus Reifenabrieb, Kunststoffgranulat und synthetischen Textilien steht auf der Agenda des Europäischen Parlaments. Von der für Ende 2022 geplanten Verordnung könnte die Wäschereibranche betroffen sein, denn bei der Pflege von Berufsbekleidung, Objekttextilien und Matten werden kleinste Partikel frei und gelangen durch das Abwasser in die Umwelt.

Mikroplastik
Mikroplastik beschäftigt auch die Textilpflegebranche. - © dottedyeti – stock.adobe.com

Mikroplastik – also Kunststoffteilchen im Nanobereich – ist ein großes Problem für Mensch und Umwelt. Nach Berechnungen der Ellen MacArthur Foundation (Cowes, GB) gelangen pro Jahr weltweit zwischen 200.000 und 500.000 Tonnen synthetischer Fasern aus Textilien in die Meeresumwelt. Dazu kommt Mikroplastik, das durch Reifenabrieb und Kunststoffgranulate, die u.a. in der Kosmetikindustrie eingesetzt werden können, entsteht.

Die winzigen Partikel, denen ein komplexer Chemikalienmix anhaften kann, gelangen über Kläranlagen ins Wasser und verteilen sich von dort aus im Meer, wo sie Teil der Nahrungskette werden oder Ökosysteme stören. Werden sie in Kläranlagen mit dem Klärschlamm abgeschieden und auf die Felder ausgebracht, können sie auch über die Atemwege in den Körper gelangen.

Mikroplastik: Das unternimmt die EU

Den mit der Freisetzung durch Mikroplastik verbundenen angenommenen Risiken wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament nicht länger tatenlos zusehen. Nach bereits angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kunststoffabfällen in Meer und Umwelt hat die Kommission Ende November 2021 nun noch eine Initiative gegen unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik ins Leben gerufen.

Mikroplastik-Verursacher: synthetische Textilien

Die größten Expositionsquellen für ­eine ungewollte Freisetzung von kleinsten Plastikteilchen sind schon länger ausgemacht. Reifenabrieb und Kunststoffgranulate aus Vorproduktion und Nutzung gehören zu den größten Verursachern der Mini-Teilchen. An Platz 3 stehen nach Angaben der Kommission synthetische Textilien. Sie sollen während ihres gesamten Lebenszyklus, also von der Herstellung über das Tragen bis zur Pflege und Entsorgung, große Mengen an Mikroplastik an die Umwelt abgeben. So zumindest haben die Ellen MacArthur Foundation und die im Jahr 2014 von der Norwegian Environment Agency (Norwegische Umweltbehörde) beauftragte Mepex-Studie "Sources of microplastic pollution to the marine environment" (Quellen der Mikroplastik-Verschmutzung der Meeresumwelt) vermeldet.

Initiative betrifft möglicherweise alle gewerblich genutzten Textilien

Die Kommission will sich nun mit ihrer Initiative auf die drei als Hauptverursacher identifizierten Bereiche fokussieren und der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik Einhalt gebieten. Im Entwurfstext werden dabei "Textilien" im Allgemeinen adressiert, was die Bandbreite der tatsächlich betrachteten Produktbereiche offenlässt. Möglicherweise wirkt sich die Initiative also auch auf alle gewerblich genutzten Textilien, in denen synthetische Fasern verarbeitet sind, aus. Das beträfe dann so ziemlich jedes im Mietservice eingesetzte Produkt: Schmutzfangmatten, Berufs- und Schutzkleidung sowie Bett-, Tisch- und Frottierwäsche aus Mischgeweben, Wischbezüge und Mikrofasertücher, OP-Textilien, Encasings u.v.a.m. Sie alle verlieren beim Tragen und der Aufbereitung allmählich an Fasermasse und Gewicht, was auf einen Austrag von Mikroplastik hindeutet.

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DTV-Geschäftsführer: Andreas Schumacher
DTV-Geschäftsführer: Andreas Schumacher. - © DTV

Nachgefragt bei DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher

Herr Schumacher, wie beurteilen Sie die jüngste Initiative der EU-Kommission, die sich unter anderem eine Reduzierung von unbeabsichtigt freigesetztem Mikroplastik durch Textilien auf die Fahne geschrieben hat?

Andreas Schumacher: Im Prinzip ist es natürlich richtig, die Freisetzung von Mikroplastik zu reduzieren. Die EU-Kommission hatte sich ja ohnehin zum Ziel gesetzt, die Kunststoffabfälle im Meer um 50 Prozent zu reduzieren. Das Ganze bettet sich ein in den Nachhaltigkeitsfokus, den die EU-Kommission derzeit hat: Green Deal, der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft oder die EU-Kunststoffstrategie.

Der DTV begrüßt diese Ziele und auch alle freiwilligen Maßnahmen. Wir wollen auch objektive, wissenschaftlich fundierte und realistische Standards einführen, um die Umweltauswirkungen von ungewollt freigesetztem Mikroplastik aus synthetischen Textilien zu verringern. Das bedeutet für uns aber auch, sich mit der Thematik zu befassen und an Lösungen mitzuarbeiten. Daher haben wir uns als Interessensvertreter an der öffentlichen Stellungnahme zur Folgenabschätzung beteiligt. Dabei haben wir auf die wichtige Position des Textilservice in der Wertschöpfungskette und den vielfältigen Nutzen hingewiesen, den qualifizierte Textilien und deren sichere Aufbereitung für Millionen Arbeitnehmer in Europa haben.

Welche Folgen sehen Sie auf sich zukommen?

Die Kommission hat den Anspruch, die Lebensbedingungen in den europäischen Mitgliedstaaten zu sichern. Diesem Ziel unterliegt auch die Reduzierung von unbeabsichtigt freigesetztem Mikroplastik aus Reifen, Textilien und Kunststoffgranulat in die Umwelt. Auffällig ist dabei eine generalistische Behandlung/Betrachtung des Begriffs Textil. Dabei wissen wir als Textilservice-Industrie, wie vielfältig die Herstellungs- und Anwendungsbreite auch außerhalb unserer industriellen Aktivitäten ist.

Deshalb ist es für den DTV wichtig, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Lösungen an die Möglichkeiten und die Teilhabe der einzelnen Unternehmen angepasst und in Bezug auf die Haftung gerecht sind. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass eine regionale Bereitstellung und gesicherte Aufbereitung von Textilien berücksichtigt und eingearbeitet werden, denn sie sind wesentliche Pfeiler in der von der Kommission als Schlüsselfunktion definierten Kreislaufwirtschaft. Hier müssen Nachhaltigkeitsziele sorgsam miteinander abgewogen werden.

Teilen Sie die Auffassung, dass die Textilpflege wesentlich an der Freisetzung von Mikroplastik beteiligt ist?

Textilpflegebetriebe sind unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Schwerpunkt ein Teil der textilen Kette, nicht aber die Verursacher der Mikroplastik-Emissionen. Mehrere Untersuchungen haben bereits gezeigt, dass der überwiegende Teil der Partikel, die bei der industriellen Wäsche freigesetzt werden, nicht textilen Ursprungs sind, sondern aus vielen verschiedenen Materialien bestehen.

Diese Fracht wurde bisher vernachlässigt und die angenommenen Mikrofaser-Mengen nur geschätzt. Inzwischen weiß man aber, dass beim Textilservice nur ein Bruchteil der Mikroplastikemissionen aus den Textilien ausgewaschen wird. Im Vergleich zu Autoreifen, Kunststoffabfällen oder der privaten Haushaltswäsche ist die im Textilservice und der Reinigungen entstehende Fracht dann doch recht gering.

Welchen Weg wollen Sie einschlagen, um den Textilservice vor einer unnötigen Regulierung zu bewahren?

Die Thematik können wir nur gemeinsam mit allen Akteuren der textilen Wertschöpfungskette angehen. Unser aller Ziel muss sein, die Freisetzung von Mikroplastik aus synthetischen Textilien zu verringern – etwa durch Optimierung von Faser- und Gewebekonstruktionen oder die Minimierung von umweltbeeinflussenden Produkt- und Prozessbestandteilen – und ein Teil der Lösung zu werden.

Dazu können eine ganzheitliche Betrachtung der Ökobilanz solcher Produkte beitragen, ebenso wie der Versuch, die Freisetzung von Mikrofasern in jeder Phase zu minimieren sowie innovative Lösungen zur Erfassung und zum Recycling von Mikroplastik. Das geht aber nur im Schulterschluss mit der gesamten Lieferkette und der Wasseraufbereitung. Im Alleingang ist diese Aufgabe nicht zu bewältigen. Wir werden dazu weiterhin in der Diskussion mit der Kommission bleiben und unsere fundierten Argumente einbringen.

Worin sehen Sie eine wesentliche Aufgabe des DTV bei den Konsultationen der EU-Kommission?

Wir müssen vor allem auf die Sicherheit von Millionen Beschäftigten aufmerksam machen, die sich in ihren Arbeitsfeldern täglich auf die qualifizierte Schutzwirkung moderner Textilkonstruktionen und Textilsysteme verlassen. Diese basieren überwiegend auf Polymerfaserkonstruktionen, ohne die eine lebenserhaltende Schutzwirkung oder auch ein für die Arbeit wichtiger Klimakomfort nicht möglich wäre. Also muss auch hier sorgsam abgewogen werden zwischen Wirkung und Nutzen von politischen Maßnahmen.

Welche Schritte wollen Sie während des geplanten gesetzgeberischen Vorhabens unternehmen?

Wir wollen die EU-Kommission auf verschiedenen Feldern durch validierte Fachinformationen unterstützen, die sich auf die vorformulierten Vorgaben der Initiative, aber auch die Circular Economy beziehen. So wissen wir bereits, dass qualitativ hochwertige, langlebige und leasinggeeignete Textilien tendenziell nur eine begrenzte Anzahl von Mikrofasern freisetzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass der größte Teil der Faserabgabe im ersten Waschgang nach der Produktion der Textilien erfolgt. Je länger das einzelne Textil also gewaschen wird, umso besser ist dessen "Mikrofaser-Bilanz". Abgesehen davon tragen die Wiederverwendung und eine hohe Anzahl an Waschzyklen zu einer Kreislaufwirtschaft bei, da sie mit einer verringerten Nachfrage nach neuen Fasern Hand in Hand gehen.

Polyester spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da die Faser – wie alle anderen auch – das Eigenschaftsprofil, die Leistungsfähigkeit und die Umweltauswirkungen des Textilprodukts mitbestimmt. Ein Verzicht auf Polyester und eine Umstellung auf natürliche oder biobasierte Fasern würde das gesamte Verhalten der Textilien verändern, deren gesamten Lebenszyklus nicht unbedingt nachhaltiger machen. Das Leitprinzip für die Wahl der Fasern in der Entwurfsphase sollte dem Zweck dienen, also dem Prinzip "fit-for-pur­pose" folgen.

Welche Argumente sehen Sie im Bereich der Verfahrenstechnik als relevant an?

Die Wäschereien optimieren ihre Wasch- und Trockenprozesse mit dem Ziel, die Freisetzung von Reststoffen jeder Art zu reduzieren. So verwenden einige große Textilpflegebetriebe bereits Filter oder andere technische Lösungen, um die Freisetzung von Mikroplastik in Abwässern zu verringern. Hierzulande werden Abwässer aus Wäschereien ohnehin in Kläranlagen eingeleitet. Dort werden nach derzeitigem Kenntnisstand weit über 95 Prozent des Mikroplastiks zurückgehalten. Durch Verbesserung der Filtersysteme könnte die Abscheiderate für Fasern sogar auf über 99 Prozent erhöht werden. Auch in der Trocknung sind die Wäschereien gut aufgestellt: Bei der Tumbler-Trocknung können Mikrofasern (Flusen) durch geeignete Filtersysteme effizient entfernt werden.

Lässt die Mikroplastik-Initiative Ihrer Meinung nach Fragen offen?

Es muss eine europaweite Definition des Begriffs Mikroplastik geben, die auf objektiven, wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Methoden zur Quantifizierung des Mikroplastikanteils im Wasser müssen universell entwickelt sein, um ein zuverlässiges und valideres Verständnis der Mikroplastik-Situation in Europa und der ganzen Welt zu erhalten.

Außerdem sollten Vorschriften für die sichere Entsorgung, Vernichtung und das Recycling von Mikroplastikabfällen (d. h. die "Flusen" oder der "Schlamm") geklärt werden. Wird die Verantwortung für die Entsorgung bei der Wäscherei, den Verbrauchern oder einer zwischengeschalteten Entsorgungsstelle liegen? Wer bezahlt letztlich für das Filtern und die Entsorgung, wenn die gesamte textile Kette inklusive der Nutzer für die Situation Verantwortung tragen? Und wer unterstützt textile Innovationen, die helfen, Mikroplastik schon in der Produktion zu reduzieren – Stichwort Eco-Design? Auf diese Fragen muss es verbindliche Antworten geben.

Mikroplastik: Was Experten Verbänden und Unternehmen raten

Das erklärte Ziel der Initiative der Kommission ist nun, die unbeabsichtigten Austrittswege von Mikroplastik in die Umwelt und deren gesundheitlichen Auswirkungen zu erforschen und das Freisetzen synthetischer Teilchen einzudämmen. Im Amtsdeutsch heißt das: Ziel ist, den Kenntnisstand in Bezug auf die Risiken und das Vorkommen von Mikroplastik in der Umwelt, in Trinkwasser und in Lebensmitteln zu verbessern, die Umweltverschmutzung und die potenziellen Gesundheitsrisiken zu vermindern und dabei gleichzeitig die Grundsätze des Binnenmarktes zu beachten sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern.

Rechtsanwalt Gregor Franßen
Rechtsanwalt Gregor Franßen. - © Franßen

Bis Ende 2022 – so der Plan – soll dann ein europaweit gültiger Rechtsakt vorliegen. "Der Vorschlag des EU-Parlaments soll in einer Verordnung münden. Diese gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und ist mit Inkrafttreten sofort zu berücksichtigen. Eine Umsetzung in den einzelnen Ländern ist nicht vorgesehen", erklärt Rechtsanwalt Gregor Franßen ( Kanzlei Franßen & Nusser PartGmbH, Düsseldorf).

"Alle von der Initiative betroffenen Verbände, Hersteller oder Unternehmen sollten sich daher in das Arbeitsprogramm der Kommission einklinken, um sich schon vor dem Entwurf der Kommission, mit dem das Gesetzgebungsverfahren der EU startet, Gehör zu verschaffen. Andernfalls wird vielleicht eine ganze Branche mit einer Verordnung konfrontiert, die sie in der beschlossenen Form nicht oder nur schlecht umsetzen kann."

Noch steckt die Initiative in den Anfängen. Ende November 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission erst einmal die Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung. "Hierbei handelt es sich um eine erste Sondierung", erklärt Gregor Franßen. "Die Kommission kündigt an, dass etwas gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik unternommen werden soll und fordert die Öffentlichkeit auf, ihre Meinung zu dem Vorhaben kundzutun. Bis Mitte Januar 2022 konnte sich jeder an diesem Prozess beteiligen und seine Ansichten äußern. Danach endete die Frist für Rückmeldungen." Bis zum Schlusstermin sind über einhundert unterschiedliche Stellungnahmen von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Prüfinstituten, staatlichen Stellen und Privatpersonen eingegangen – teilweise mit klar erkennbaren Eigeninteressen.

Vorgabenpaket für Textilien geplant

Nachdem die Meinungen der Öffentlichkeit in Brüssel eingegangen sind, beginnt im ersten Quartal die zwölfwöchige öffentliche Konsultation. Hierbei werden bereits konkrete Vorgaben aus der geplanten Verordnung zur öffentlichen Diskussion gestellt. Dies geschieht einerseits auf der Internetseite der EU-Kommission, andererseits bei Workshops, in denen die geplanten Maßnahmen vorgestellt werden, sowie durch Befragungen von Interessensvertretungen. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, soll bereits im 4. Quartal 2022 das Gesetz durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet und angenommen werden. Dann ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Leitlinien für die drei im Fokus stehenden Bereiche gelten. Für synthetische Textilien ist nach der Initiative der EU-Kommission mit folgenden Vorgaben zu rechnen:

  • Definition von Ökodesign-Anforderungen einschließlich der Verwendung neuer Materialien wie biologisch abbaubarer Garne,
  • Verbesserung der Herstellungsverfahren einschließlich der Möglichkeit, Kleidungsstücke vorzuwaschen, bevor diese in Verkehr gebracht werden,
  • Festlegung von Vorschriften, mit denen Herstellern die Verantwortung übertragen wird, einzugreifen, bevor Produkte zu Abfall werden, z. B. durch Rücknahmesysteme,
  • Erleichterung der Verarbeitung recycelter Materialien in Produkten oder der Wiederaufbereitung,
  • Verwendung von Filtern oder anderen technischen Lösungen in Waschmaschinen, Waschtrocknern und Trocknern,
  • Anwendung von Technologien zur Vermeidung der Vermengung von Mikroplastik mit Klärschlamm in Abwasserbehandlungsanlagen,
  • Festlegung von Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit und/oder Mindestinformationspflichten sowie Kennzeichnung von Produkten entsprechend ihrer Emissionsmenge an Mikroplastik,
  • Entwicklung freiwilliger Ansätze durch die Industrie.
  • Mitreden, um ungeahnte Folgen zu verhindern.

Betrifft die Verordnung privaten und gewerblichen Textilbranche?

"Vom Anwendungsbereich her ist bisher offen, ob die geplante Verordnung nur den privaten Textilbereich umfasst oder auch den gewerblichen Sektor berücksichtigen wird. Die initiale Entscheidung liegt bei der EU-Kommission. Deren Ziel ist, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern, wobei insbesondere der Eintragspfad über das Abwasser betrachtet wird. Es ist daher denkbar, dass auch gewerblich genutzte, synthetische Textilien durch die Initiative erfasst werden. Denn bei deren Gebrauch und in der Wäsche kommt es zur Freisetzung von Kunststoffpartikeln", erklärt Gregor Franßen. Er empfiehlt daher, dass sich betroffene Berufsverbände in die öffentliche Konsultation einbringen.

DTV diskutiert auf europäischer Ebene

Der DTV und seine Mitglieder diskutieren das Thema bereits seit einigen Monaten auf europäischer Ebene mit anderen nationalen Textilpflegeverbänden und der European Textile Service Association (ETSA) sowie auf nationaler Ebene mit dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. "Wir möchten die EU-Kommission bei dem Thema mit sachkundiger Beratung und zuverlässigen, geprüften Informationen unterstützen, die auch in Zusammenarbeit mit Instituten wie Hohenstein und wfk erarbeitet werden", sagt DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher.

Thumm: Initiative schießt übers Ziel

Auch wenn ein unbeabsichtigter Austrag von Mikroplastik durch synthetische Textilien nicht wegzudiskutieren ist, kann eine EU-weite Mikroplastik-Regulierung bisher ungeahnte Auswirkungen auf die Textilservice-Branche und deren Zulieferer haben. Nach Ansicht von Stefan Thumm, Leiter Referat Technik, Umwelt und Innovation beim Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (Hof) schießt die Initiative sogar weit übers Ziel hinaus.

"In Deutschland und zahlreichen europäischen Mitgliedsstaaten sind Entsorgungssysteme wie Klärschlamm- und Müllverbrennungsanlagen vorhanden, mit denen Mikroplastik wirkungsvoll aus Abwasser und Abluft entfernt werden. Viele Betriebe verfügen außerdem über eigene Abwasserreinigungsanlagen und Abluftfiltersysteme, die bei ordnungsgemäßer Funktion eine hohe Abscheidung von Inhaltsstoffen bewirken. Statt einer Mikroplastik-Gesetzgebung würde man deutlich besser fahren, wenn die EU in den Mitgliedsstaaten, die weiterhin wilde Müllkippen zulassen oder kein Deponieverbot für Hausmüll kennen, aktiver würde. Zudem lasse man außer Acht, dass Textilien sogar Teil der Lösung sein könnten, etwa im Rahmen von Umwelt- und Filtertechnik."

Mikrofaseraustrag industrieller Wäschereien geringer als angenommen?

Auch der GermanFashion Modeverband in Köln hat durchaus kritische Anmerkungen zu der Initiative. So würden wissenschaftliche Grundlagen für die aufgestellten Behauptungen fehlen. Die Emission von Mikroplastik aus Texti­lien würde im Vergleich zu anderen Mikroplastikquellen wie etwa Reifenabrieb überschätzt. Dabei bezieht sich der Verband unter anderem auf eine im Jahr 2018 vom Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheits- und Energietechnik veröffentlichte Studie "Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik."

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die durch Textilwäsche ausgetragene Menge an Mini-Partikeln deutlich geringer ist als allgemein angenommen. Im Vergleich zu Reifenabrieb durch LKWs, PKWs, Motorräder, Fahrräder und Skateboards, deren Anteil mit 1.228,5 Gramm pro Kopf und Jahr (cap/a) angegeben wird, macht der Faserabrieb durch die Textilwäsche nur einen Bruchteil davon aus – nämlich 76,8 cap/a. Dabei – so haben die Autoren berechnet – stamme nur der kleinste Teil an freigesetztem Mikroplastik (nämlich nur drei Prozent) aus der industriellen Wäscherei. Die restlichen 97 Prozent entstünden bei der Haushaltswäsche und in Waschsalons.

So geht es weiter

Trotz dieser Bedenken werden im Frühjahr die öffentlichen Konsultationen zu der geplanten Verordnung beginnen. Es wird unter anderem an den Verbänden liegen, die Auswirkungen für die Textilbranche in vertretbarem Rahmen zu halten. Andernfalls dürften alle Textilien, in denen synthetische Fasern enthalten sind, sehr bald unter die Regulierungsräder kommen.