Steuertipp E-Auto: Betriebsausgabe für private Stromkosten
Haben Sie sich für Ihren betrieblichen Fuhrpark einen Elektro-Firmenwagen oder ein Hybridelektrofahrzeug zugelegt? Laden Sie die Batterie dann nach Feierabend an der privaten Steckdose auf? Wenn ja, können Sie für die mit dem Aufladevorgang zusammenhängenden Stromkosten gewinnmindernde Betriebsausgaben abziehen.
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