Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von Wäsche aus der Alten- und Krankenpflege Keine Chance den Keimen

Die Versorgung von Krankenhäusern und Altenheimen gewinnt für die Textilpflegebranche zunehmend an Bedeutung. Wichtiger Faktor ist dabei die Gewährleistung der Hygiene in der Wäscherei. Mit den sich daraus ergebenden Anforderungen beschäftigt sich ein neuer Workshop des wfk-Forschungsinstituts.

  • Bild 1 von 3
    © em
    Abklatschproben zeigen, wo auf Haut und Oberflächen Keime lauern.Fotos: em
  • Bild 2 von 3
    © em
    Unter UV-Licht werden Schwachstellen bei der Händedesinfektion sichtbar.
  • Bild 3 von 3
    © em
    Dr. Lutz Vossebein (links) und Dr. Manuel Heintz informierten die Workshopteilnehmer über Hygiene in der Wäscherei.

Keine Chance den Keimen

650 Millionen Euro Umsatz haben die deutschen Textildienstleister im Gesundheits- und Sozialwesen 2006 erwirtschaftet. Diese Zahl veröffentlichte der Industrieverband Textilservice e.V.
(Intex) 2007 in seinem Branchenkompendium. Während der Umsatz in der Textilversorgung für Krankenhäuser und Kliniken aufgrund der sinkenden Anzahl und Auslastung der Häuser seit Jahren stagniert bzw. rückläufig ist, entwickelt sich der Markt für die textile Versorgung von Alten- und Pflegeheimen positiv. 1,9 Millionen Menschen sind heute pflegebedürftig, 2020 werden es schon 2,7 Millionen sein. 2004 lag der Bedarf an Heimplätzen bei 0,6 Millionen. Für 2010 prognostizieren Fachleute einen Bedarf von 0,8 Millionen Plätzen und für 2020 von 1,2 Millionen. Die textile Versorgung von Alten- und Pflegeheimen stellt also eine lukrative Chance dar, da viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen auf Outsourcing setzen. Allerdings stellt die Belieferung von Altenheimen und Krankenhäusern die Wäschereien auch vor große Herausforderungen.

Außer dem intensiven Einsatz von Personal und einer perfekt abgestimmten Logistik, ist vor allem die Gewährleistung einer einwandfreien Hygiene während der Aufbereitung und dem Transport von existenzieller Bedeutung. Nur so lassen sich später Infektionen im Krankenhaus oder im Pflegeheim vermeiden. Dass Hygiene für Wäschereien im Gesundheitsbereich ein wichtiges Thema ist, zeigt auch der neu geschaffene Workshop des wfk-Forschungsinstituts für Reinigungstechnologie e.V., Krefeld, der gezielt diese Dienstleister über die konkreten Anforderungen informieren will. Zum ersten Termin im Dezember 2007 konnten die Hygienespezialisten Dr. Lutz Vossebein und Dr. Manuel Heintz bereits zwölf Teilnehmer begrüßen. An zwei Tagen lernten diese die Grundlagen der Hygiene und Mikrobiologie kennen, erfuhren, welche Hygieneanforderungen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie man diese umsetzt.

Aber was bedeutet Hygiene überhaupt? „Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen“, definierte Dr. Vossebein den Begriff in seinem einleitenden Vortrag. Wie die Verfahren und Verhaltensweisen auszusehen haben, mit denen im Gesundheitsbereich Infektionen vorgebeugt werden soll, regelt u.a. das Robert Koch-Institut (RKI) in seiner Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.

Aufgeführt sind die so genannten „Anforderungen der Hygiene an die Wäscherei aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien“ in der Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie. Dort ist beispielsweise der Ablauf der Wasch- und Reinigungsverfahren geregelt. Die Art der Waschverfahren richtet sich nach der Herkunft der Wäsche. Hochinfektiöse Wäsche aus Sonder-Seuchenstationen oder von Patienten mit Infektionskrankheiten wie z.B. hämorrhagisches Fieber, Cholera oder Pocken muss in dem Raum desinfiziert werden, in dem sie benutzt wurde. Wäsche von Infektionskrankenstationen, Mikrobiologie oder Pathologie sowie von Patienten mit Infektionskrankheiten wie Ruhr, Diphtherie, Hepatitis A oder Typhus ist mit Mitteln und Verfahren zu desinfizieren, die vom Bundesgesundheitsamt bzw. vom Robert Koch-Institut für diesen Zweck geprüft und anerkannt worden sind. Wäsche aus den übrigen Krankenhausbereichen muss so aufbereitet werden, dass gewährleistet werden kann, dass die saubere Wäsche frei von Keimen ist, die Infektionen auslösen könnten. Um sicherzustellen, dass bei jedem Waschgang Wasch- und Desinfektionsmittel richtig dosiert und Temperatur und Einwirkzeit eingehalten werden, müssen die Maschinen über eine Programmautomatik gesteuert werden. Damit bei Betriebsstörungen der Waschvorgang nicht unsachgemäß abläuft, müssen Zwangssperren eingebaut sein. Die Wirksamkeit sollte regelmäßig durch Waschgangkontrollen mit Bioindikatoren überprüft werden. Dazu werden mit Blut getränkte Baumwollläppchen, die mit den Testkeimen Staphylococcus aureus und Enterococcus faeciium kontaminiert sind, eingesetzt. Außerdem muss eine Rekontamination der Wäsche nach Ende des Waschvorgangs vermieden werden.

Auch an den Wäschereibetrieb stellt die RKI-Richtlinie hohe Anforderungen. So dürfen Krankenhauswäsche und Nichtkrankenhauswäsche nicht in direkten Kontakt miteinander kommen und müssen getrennt voneinander gewaschen und gelagert werden. Dazu wird die gebrauchte Wäsche schon beim Einsammeln nach Waschverfahren sortiert und in reißfeste, feuchtigkeits- und keimdichte Behälter, zumeist Säcke aus Textil oder Kunststoff, gegeben. Die Säcke müssen so gekennzeichnet werden, z.B. durch die Farbe, dass der Inhalt ohne Öffnen erkennbar ist, da eine spätere Sortierung der gebrauchten Wäsche in der Wäscherei unzulässig ist. Die Maschinen müssen u.a. über getrennte Beladungsöffnungen auf der unreinen Seite und Entladeöffnungen auf der reinen Seite verfügen. Außerdem müssen alle Maschinenteile, die mit Wäsche oder Waschflotte in Berührung kommen, 15 Minuten bei 90°C desinfizierbar sein. Die Wäschereimaschinen müssen nach Betriebsende desinfiziert werden. Zwischen reiner und unreiner Seite darf es keinen Lufttransport geben. Ein Durchgang zwischen den beiden Seiten ist als Kontaktschleuse auszubilden. Neben den normalen Maßnahmen zur Raumreinigung muss regelmäßig eine Desinfektion durchgeführt werden. Das in der Wäscherei beschäftigte Personal muss Schutzkleidung tragen. Dabei muss für die reine und unreine Seite separate Kleidung vorhanden sein. Vor dem Wechsel von der unreinen auf die reine Seite ist die entsprechende Schutzkleidung anzulegen und die Hände sind zu desinfizieren.

„Aber gerade bei der Desinfektion von Flächen und bei der Personalhygiene passieren immer wieder Fehler, die das Risiko einer Rekontamination erhöhen“, machte Dr. Heintz in seinem Vortrag deutlich. So sollten nur geprüfte Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die in der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des RKI aufgeführt werden. Außerdem sind Mittel streng nach Vorschrift zu benutzen. Die chemischen Desinfektionsverfahren sind nur dann wirksam, wenn Einwirkzeit, Einwirktemperatur, Applikationsverfahren, Konzentration usw. exakt eingehalten werden. Für jeden Arbeitsplatz sollten daher die spezifischen Angaben zur Reinigung und Desinfektion in einem Plan festgehalten werden, der an die internen oder externen Reinigungsfachleute, aber auch an die dort beschäftigten Mitarbeiter weitergegeben wird. Dass auch Wäschereiprofis bei der Händedesinfektion noch Nachholbedarf haben, zeigte eine praktische Übung mit Spezialflüssigkeit. Bei der Kontrolle unter UV-Licht hatte kein Workshopteilnehmer die Flüssigkeit flächendeckend auf den Händen verteilen können. „Es ist wichtig, dass die richtigen Handgriffe bei der Händedesinfektion immer wieder neu eingeübt werden“, gab Dr. Manuel Heintz zu bedenken. Plakate mit Abbildungen der einzelnen Schritte der Händedesinfektion sollten daher an allen wichtigen Punkten ausgehängt werden. In jeder Wäscherei muss ein Beschäftigter im Auftrag der Betriebsleitung überprüfen, ob die einzelnen Desinfektionsmaßnahmen auch sachgerecht durchgeführt worden sind. Er sollte die staatliche Anerkennung als Desinfektor besitzen. „Hygiene ist aber immer Teamarbeit“, fügte Dr. Vossebein den Ausführungen seines Kollegen hinzu. „Wenn nur ein Mitarbeiter die Hygiene vernachlässigt, ist sie im ganzen Betrieb hinfällig.“ Deshalb sollten alle Beschäftigten häufiger als einmal im Jahr, wie es die RKI-Richtlinie als Mindestanforderung vorschreibt, über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert werden.

Regelmäßige Hygienekontrollen durch Abklatschproben von Oberflächen, Schutzkleidung und Händen sowie die Untersuchung von Spül- und Abtropfwasser sind nicht nur Pflicht, sondern der einzig sichere Weg, eine Rekontamination der sauberen Wäsche zu vermeiden. Hier ist es sinnvoll, ein Qualitätsmanagementsystem zu installieren. Speziell für Wäschereien beschreibt die Norm
EN 14065 ein System zur Risikoanalyse der Gefährdung einer möglichen Biokontamination (RABC-System).

Die Themenauswahl des Workshops traf bei den Teilnehmern auf große Zustimmung. Auch Dr. Vossebein und Dr. Heintz waren mit der Premiere zufrieden: „Wir haben unser Ziel erreicht, die Wäschereien im Gesundheitsbereich umfassend zu informieren und ihnen Hilfestellungen für die tägliche Arbeit zu geben.“ em