Die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht verändert die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen und Textildienstleistern grundlegend. Stefan Cieslak vom Deutschen Textilreinigungs-Verband erklärt, wie beide Seiten die ESG-Berichterstattung gemeinsam bewältigen können – ohne dass kleine und mittlere Wäschereien überfordert werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Pflicht – und betrifft längst nicht mehr nur Konzerne. Mit der Einführung der CSRD und den neuen ESG-Standards stehen auch Gesundheitseinrichtungen und ihre Dienstleister vor tiefgreifenden Veränderungen. Dabei droht eine neue Bürokratiewelle – oder eben eine echte Chance zur Partnerschaft.
Herr Cieslak, der Begriff Nachhaltigkeitsberichterstattung macht derzeit in vielen Branchen die Runde. Warum ist dieses Thema auch für die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen und Textilservice – also Wäschereien und Reinigungen – relevant?
Stefan Cieslak: Nachhaltigkeit entwickelt sich gerade zu einem zentralen Steuerungsinstrument in der gesamten Wirtschaft – und das spüren nun auch die Gesundheitsbranche und ihre Dienstleister. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den darauf basierenden verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards entsteht ein neues Fundament für die ESG-Berichterstattung – also für ökologische, soziale und Governance-Themen.
Die Gesundheitswirtschaft steht hier an zwei Fronten: Einerseits oft als berichtspflichtige Organisation, andererseits in ihrer Rolle als Akteur mit komplexen Lieferketten, zu denen eben auch der Textilservice gehört. Für eine verlässliche ESG-Berichterstattung benötigen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen künftig also transparente Nachhaltigkeitsdaten ihrer Partner – etwa zu Energieeinsatz, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen oder Transportlogistik.
Das heißt, auch der Textilservice muss sich entsprechend aufstellen?
Ja – aber mit Augenmaß. Es ist ein Trugschluss zu glauben, der Textilservice müsse nun pauschal vollständige ESG-Berichte an seine Kunden liefern. Die Mehrheit der Textildienstleister sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und die EU sieht ganz bewusst vor, dass diese nicht überfordert werden dürfen. Daher sind sie explizit nicht verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Gleichzeitig wird an einem vereinfachten freiwilligen Berichtsstandard für KMU gearbeitet – dem sogenannten VSME-Standard (Voluntary SME Standard). Aktuell wird diskutiert, ob dieser Standard als "Value Chain Cap" dienen soll. Das würde bedeuten: Geschäftspartner dürfen nur solche Daten von KMU einfordern, die auch im Rahmen des VSME-Standards vorgesehen sind.
Welche Daten können Textilunternehmen denn heute schon zur Verfügung stellen?
Viele Betriebe erfassen bereits aussagekräftige Daten – etwa zum Energie- und Wasserverbrauch pro Kilogramm Wäsche, zum Einsatz ökologischer Waschverfahren, zur Abwasseraufbereitung, zu Ressourcenkreisläufen, aber auch zu sozialen Aspekten wie Mitarbeiterschulung, Beschäftigungssicherheit oder Diversität. Eine Herausforderung bleibt weiterhin die genaue Erfassung von CO₂-Emissionen – das betrifft aber nicht nur den Textilservice, sondern viele Branchen.

Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Nachhaltigkeit – sondern oft nur mehr Bürokratie. Nachhaltigkeit braucht Zusammenarbeit, nicht Kontrollspiralen
Stefan Cieslak
Datenqualität muss gesichert werden
Können Krankenhäuser nicht einfach standardisierte Nachhaltigkeitsfragebögen an ihre Dienstleister senden, ähnlich wie es bei manchen Branchen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beobachtet wurde?
Genau das wäre kontraproduktiv. Die politische Stoßrichtung geht inzwischen klar weg von pauschalen Lieferkettenfragebögen hin zu einem gezielten, standardisierten Informationsaustausch. Wer jetzt beginnt, willkürlich umfassende Abfragen zu starten, gefährdet nicht nur die Kooperationsbereitschaft, sondern auch die Datenqualität.
Gesundheitseinrichtungen sollten mit ihren Textildienstleistern frühzeitig in den Dialog treten, um zu klären: Welche Daten werden tatsächlich gebraucht? Welche Daten können Textilservicebetriebe realistisch liefern? Und in welcher Form? Denn: Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Nachhaltigkeit – sondern oft nur mehr Bürokratie. Nachhaltigkeit braucht Zusammenarbeit, nicht Kontrollspiralen.
Was wäre also ein sinnvoller Weg zur Datenweitergabe?
Ein praktikabler Weg ist ein strukturierter, dialogorientierter Austausch – zum Beispiel über standardisierte ESG-Kurzberichte oder Datensteckbriefe, die sich an branchenspezifischen Kennzahlen orientieren.
Gerade bei Lieferanten aus dem KMU-Bereich sollten sich diese Daten am VSME-Standard orientieren und bei Bedarf aktualisiert werden. Das reduziert den Aufwand für beide Seiten und führt zu belastbaren, vergleichbaren Informationen. Mittelfristig könnte sich der freiwillige VSME-Standard als etablierter Rahmen für ESG-Daten von KMU etablieren und somit andere Berichtsformate ersetzen. Entscheidend ist: Nicht einfach fordern – sondern gemeinsam gestalten.
Zusammenfassung in drei Punkten
- Welche Daten müssen Textildienstleister für die ESG-Berichterstattung liefern? KMU sind nicht zu vollständigen Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Der freiwillige VSME-Standard soll als Rahmen dienen und bestimmen, welche Daten Geschäftspartner einfordern dürfen.
- Wie sollten Gesundheitseinrichtungen mit ihren Textildienstleistern zusammenarbeiten? Statt pauschaler Fragebögen empfiehlt der DTV einen strukturierten Dialog und standardisierte ESG-Kurzberichte, die sich an branchenspezifischen Kennzahlen orientieren.
- Was passiert bei zu strengen Anforderungen? Überzogene Berichtspflichten in Ausschreibungen könnten viele mittelständische Textilservicebetriebe vom Markt ausschließen und die regionale Versorgungssicherheit gefährden.
Neue rechtliche Vorgaben
Die gesetzlichen Grundlagen für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sind weiterhin im Wandel. Aktuell wird etwa der sogenannte "Omnibusvorschlag" der EU-Kommission diskutiert. Wie verändert dieser die Lage?
Der Omnibusvorschlag der EU ist ein wichtiger Impuls zur Bürokratieentlastung. Die Kommission erkennt an, dass viele Anforderungen für Unternehmen – insbesondere KMU – zu umfangreich und teils realitätsfern sind. Es ist ein klares politisches Signal: Unternehmen sollen vor ausufernden Datenerhebungen geschützt werden. Auch das bestätigt: Die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette muss praktikabel bleiben – mit Augenmaß statt Datenflut.
Vorsicht bei strengeren Anforderungen an Dienstleister
Was ist, wenn Gesundheitseinrichtungen dennoch strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung an ihre Dienstleister stellen wollen – zum Beispiel im Rahmen von Ausschreibungen?
Dann sollten sie sich sehr bewusst sein, dass sie damit viele KMU vom Markt ausschließen könnten. Der Textilservice bietet heute schon viele ESG-Daten, aber eben im Rahmen dessen, was ein mittelständischer Betrieb leisten kann. Wer darüber hinausgeht, riskiert, nur noch mit Großdienstleistern zusammenzuarbeiten, was weder im Sinne der Versorgungssicherheit noch der regionalen Nachhaltigkeit ist. Eine kluge ESG-Strategie setzt auf Zusammenarbeit, nicht auf Ausschluss.
Ihr Schlussappell?
Nachhaltigkeit ist kein Alleingang, sondern ein gemeinsames Projekt entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Textilservice ist bereit, Teil der Lösung zu sein – wenn man ihn als Partner einbindet und nicht als Datenlieferant überfrachtet. Der Schlüssel liegt in Dialog, Standardisierung und Augenmaß. Nur so wird ESG-Berichterstattung zur Chance – und nicht zur Hürde.
Auf einen Blick: Die 5 wichtigsten Fachbegriffe
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung
- ESG: Abkürzung für Environmental, Social, Governance (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung)
- VSME-Standard (Voluntary SME Standard): Freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen
- Value Chain Cap: Obergrenze für Datenanforderungen an KMU in der Lieferkette
- Omnibusvorschlag: EU-Initiative zur Bürokratieentlastung bei Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Das Interview erschien zuerst auf www.rechtsdepesche.de