Berufsbekleidung für lebensmittelverarbeitende Betriebe Tragekomfort ist messbar

Beim Kauf oder dem Leasing von Berufsbekleidung, die im Umgang mit Lebensmitteln getragen wird, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Zwei davon sind objektiv messbar: der physiologische Tragekomfort und die Hygienequalität eines Beleidungsstückes. An den Hohensteiner Insituten wurden geeignete Bewertungsmethoden entwickelt.

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    2Zur Bestimmung des Tragekomforts ermitteln die Mitarbeiter der Hohensteiner Institute verschiedene textilie Kenngrößen. Hier wird untersucht, wie sich das Textil nach einer Benetzung mit Flüssigkeit verhält. Fotos: Hohensteiner Institute
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    1In der Klimakammer werden Temperaturschwankungen simuliert.
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    Berufsbekleidung für Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet werden, muss den Anforderungen der DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ entsprechen. Foto: Teamdress

Tragekomfort ist messbar

Berufsbekleidung erfüllt vielfältige Funktionen: Sie sorgt dafür, dass sich der Arbeitnehmer mit seinem Unternehmen identifiziert und dass dem Kunden ein einheitliches Erscheinungsbild präsentiert wird. Arbeitsbekleidung, die im Umgang mit Lebensmitteln getragen wird, schützt zudem das Produkt. Und natürlich soll sich der Träger in seiner Bekleidung auch wohl fühlen. Unter all den Faktoren, die in der Praxis bei der Auswahl von Berufsbekleidung herangezogen werden, sind zwei objektiv messbar: der physiologische Tragekomfort und die Hygienequalität.

Mit dem physiologischen Tragekomfort ist die Fähigkeit eines Kleidungsstückes gemeint, die physiologischen Vorgänge im Körper, und hier besonders die Temperaturregelung in Abhängigkeit von dem Umgebungsklima und der Tätigkeit, zu unterstützen. Ist der physiologische Tragekomfort ungenügend, empfindet der Träger die Bekleidung lästig oder unangenehm. Zudem werden der Stress am Arbeitsplatz sowie die Gefahr von Gesundheitsschäden durch übermäßige physiologische Belastung erhöht. Falsches Trageverhalten beeinträchtigt außerdem die Funktion der Bekleidungsstücke als Schutz vor hygienischen Beeinträchtigungen. Am internationalen Textilforschungsinstitut Hohensteiner Institute in Bönnigheim hat man in den vergangenen Jahrzehnten objektive Bewertungsmethoden für die verschiedenen Aspekte des Tragekomforts entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die so genannte Tragekomfortnote ein, die von 1 für „sehr gut“ bis 6 für „ungenügend“ reicht.

Mindestanforderungen an den Tragekomfort beinhaltet auch die seit Mai 2004 gültige Norm DIN 10524 für „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“. Hier werden die Hygieneanforderungen bezüglich Auswahl, Nutzung und Wiederaufbereitung verbindlich definiert. Damit wird eine entscheidende Lücke im betrieblichen HACCP-Konzept geschlossen.

Basis ist die Hygienerisikoeinstufung der unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes. Für drei Risikoklassen werden unterschiedliche Anforderungen an die Bekleidung definiert. So muss der Oberstoff über eine ausreichende Barrierewirkung gegenüber Keimen verfügen. Die Farbe von Hosen und Oberteilen sollte weiß oder pastellfarben sein. Dunkle textile Accessoires wie farblich abgesetzte Kragen und Bündchen sind möglich. Auf jeden Fall müssen die Stoffe über eine ausreichende Farbechtheit verfügen und die Anforderungen an leasinggerechte Berufsbekleidung z.B. im Hinblick auf das Selbstglättungsverhalten, die Maßbeständigkeit und das Pillingverhalten erfüllen. Die Tragekomfortnote sollte jeweils mindestens 3 (= befriedigend) betragen.

Auch für die Konfektion, d.h. den Schnitt und die Verarbeitung, sind Mindestanforderungen definiert worden, damit eine negative Beeinflussung der Lebensmittel ausgeschlossen werden kann. Je nach Hygienerisiko sollten nur Bekleidungsstücke mit Innentaschen (Zugang auf der Innenseite des Bekleidungsstückes) verwendet werden. Unverschließbare, aufgesetzte Taschen sind nicht für die Berufsbekleidung in den Risikoklassen 2 und 3 geeignet, da dort verwahrte Gegenstände herausfallen und in den Produktionsprozess geraten können. Empfohlen werden Oberteile mit langen Ärmeln, wobei die Weite durch Druckknöpfe am Abschluss verstellbar sein sollte. Das Oberteil sollte durch eine verdeckte Knopfleiste vorne verschließbar und der Kragen vorzugsweise hochgeschlossen sein. Allerdings darf er aber auch nicht zu eng am Hals anliegen, da sonst der Luftaustausch zu sehr beeinträchtigt wird. Mäntel sollten mindestens bis zum Knie reichen, Kasacks mindestens über die Tascheneingriffe der Hose herab. In Bereichen, in denen unverpackte Lebensmittel bearbeitet werden, müssen die Mitarbeiter, aber auch Besucher, weiße oder helle Kopfbedeckungen tragen, um das Haar weitgehend zu bedecken. Durch Hauben oder Schiffchen aus engmaschigem Material wird vermieden, dass Haare die Lebensmittel verunreinigen. Haarnetze sind wegen der geringen Barrierewirkung nicht als Kopfbedeckung in solchen Bereichen geeignet. Wenn nicht auf Einwegmaterialien zurückgegriffen wird, müssen auch die Kopfbedeckungen wasch- und desinfizierbar sein. Die verwendeten Materialien müssen ebenfalls eine Tragekomfortnote von mindestens 3 (= befriedigend) erreichen.

Dem sicheren Schutz der Lebensmittel bei Hautverletzungen dienen Handschuhe. Da selbst kleinste, nicht sichtbare Verletzungen ein Gefahrenpotenzial darstellen, müssen alle Mitarbeiter im Bereich der Lebensmittelherstellung und –weiterverarbeitung flüssigkeitsdichte Handschuhe mit ausreichender Barrierewirkung tragen. Sofern die Handschuhe wieder verwendet werden, müssen sie ebenfalls wasch- und desinfizierbar sein.

Die Schuhe müssen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und auf jeden Fall über rutschfeste Sohlen verfügen. Schürzen dienen der Bedeckung von Kleidungsbereichen, die besonders häufig und leicht beschmutzt werden. Die Anforderungen an die verarbeiteten Materialien, die Konfektion und die Wiederaufbereitung in der gewerblichen Wäscherei entsprechen denen der übrigen Bekleidung.

Einige Hersteller von Berufsbekleidung haben die Normvorgaben der DIN 10524 bereits in die Gestaltung ihrer Kollektionen einfließen lassen. Sicherheit bei der Auswahl normgerechter Berufsbekleidung in Lebensmittelbetrieben bieten Konformitätserklärungen, wie sie von den Hohensteiner Instituten auf Basis umfangreicher Untersuchungen erteilt werden. Die Konformitätsbestätigungen für konfektionierte Ware dokumentieren, für welche Risikoklassen nach DIN 10524 eine Bekleidungskombination, z.B. bestehend aus Hose und Kasack, geeignet ist und bestätigen, dass sie in getragenem Zustand deren umfangreichen Vorgaben entspricht.

Ein Bekleidungsstück muss die hygienischen Anforderungen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg erfüllen können. Deshalb soll die Bekleidung unter den Bedingungen einer gewerblichen Wäscherei behandelbar sein, d.h. waschbar, desinfizierbar und finishbar. Von entscheidender Bedeutung für die Hygiene ist die Arbeitsqualität in der Wäscherei. Betriebe, die das RAL-Gütezeichen 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben führen dürfen, erfüllen die notwendigen hygienischen Anforderungen. Die Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. unterwerfen sich den strengen Kontrollen, die der Vergabe des Gütezeichen zugrunde liegen und gleichzeitig die Vorgaben des Hygienemanagementsystems RABC der DIN EN 14065 abdecken. Alle Mitgliedsbetriebe haben ein Hygienemanagementsystem installiert. Dazu gehören regelmäßige Eigenkontrollen der Betriebe sowie textiltechnologische, mikrobiologische und hygienetechnische Kontrollen aller hygienerelevanten Stellen in den Betrieben durch eine unabhängige Institution.

Infos: www.waeschereien.de