Südwesttextil Ultra Fast Fashion: Warum das Vernichtungsverbot nicht wirkt

Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei, findet Südwesttil. Es verfehle sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen. 

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Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie Textilien oder Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden.

Das Ziel dieser Regulierung, der massenhaften Vernichtung von Textilien vorzubeugen, ist laut Südwesttextil zwar nachvollziehbar; verfehle vor dem Hintergrund der aktuellen Marktmechanismen aber seine Wirkung.

Denn die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg habe ein evidentes Interesse, nachhaltige Textilien zu produzieren, diese auch tatsächlich zu verkaufen und z.B. Retouren, soweit möglich, der Aufbereitung oder Wiederverwertung zuzuführen. Vernichtet werde nur, wenn eine Wiederverwertung ökonomisch keinen Sinn macht oder wichtige Produkteigenschaften beschädigt worden sind.

Demgegenüber überschwemmen insbesondere asiatische Onlineplattformen mit zumeist minderwertigen Produkten den einheimischen Markt. Der sehr günstige Kaufpreis der Sendungen wird bei einem Rückgabewunsch der Kunden zwar erstattet, aber in der Regel als Retoure nicht zurückgenommen oder seitens des Kunden direkt vernichtet.

Weitere bürokratische Pflichten für hiesige Textilindustrie

Da es sich bei diesen Plattformen um reine Vermittler handelt und der asiatische Produzent nicht dem Geltungsbereich der europäischen Ökodesignverordnung unterliegt, läuft das Ziel des Vernichtungsverbots letztlich weitestgehend ins Leere.

Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie würden dagegen im Zuge dieser Verordnung weitere bürokratische Pflichten auferlegt, beispielsweise im Bereich des verantwortlichen Umgangs mit Retouren, so der Textilverband.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: "In der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie werden unverkaufte Produkte nicht leichtfertig vernichtet." Im Gegenteil, die Branche sei bereit, Maßnahmen und Systeme für Kreislaufwirtschaft maßgeblich mitzugestalten. "Umgekehrt sehen wir bereits nach wenigen Jahren des Markteintritts von Ultra Fast Fashion Plattformen aus dem asiatischen Raum ein stark erhöhtes Aufkommen von Produkten, die aufgrund mangelnder Qualität und schwer zu identifizierbaren Chemikalien bereits nicht mehr in der Abfallwirtschaft verwertbar sind. Trotz den Vorgaben der Europäischen Kommission, stehen wir schon jetzt vor Müllbergen, die nicht recycelt werden können.“

Für ressourcenschonenden Umgang mit Texilien sensibilisieren

Entscheidend ist aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, dass Verbraucherinnen und Verbraucher für den ressourcenschonenden Umgang mit Produkten sensibilisiert werden. Die Flut an minderwertigen Produkten zu Dumpingpreisen sollte bereits an den EU-Außengrenzen effektiv eingedämmt, die Zollfreigrenze zeitnah geschlossen und eine Bereitstellung von Produkten innerhalb der EU zwingend an einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigen gebunden werden, der bei möglichen Verstößen finanziell greifbar ist.

Die ausführliche Positionierung zu Asiatischen E-Commerce Plattformen ist hier zu finden.

Für das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter sieht Südwesttextil den Bedarf, dass die darin enthaltenen Regelungen verhältnismäßig bleiben müssen. Im Fokus muss zuallererst stehen, ob die Wiederaufbereitung wirtschaftlich ist. Ausnahmeregelungen müssten erweitert werden für Produkte wie Hygieneartikel oder Arbeits- und Schutzbekleidung, die nach Beschädigung nicht wieder aufbereitet werden können. Offenlegungs- und Dokumentationspflichten sollten zudem reduziert, bestehende Nachweise anerkannt und Prüfmechanismen risikobasiert etabliert werden.