3.500 Euro für die Reinigung eines Nepal-Teppichs - für viele Verbraucher wurde der Frühjahrsputz in diesem Jahr teuer. Ein auf den ersten Blick attraktiver Schnäppchenpreis für die Reinigung eines Orientteppichs entpuppte sich als verfängliches Lockangebot. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) warnt daher vor unseriösen Haustürgeschäften und undurchsichtiger Preisgestaltung.

Teurer Frühjahrsputz
„Eine Teppichreinigung ab 5,90 Euro pro Quadratmeter: Da glauben viele Teppichbesitzer, ein Schnäppchen gemacht zu haben, und erkennen zu spät, dass der Preis für die Gesamtreinigung schließlich um ein Vielfaches höher als erwartet ist“, erzählt Thomas Runte, zweiter Vorsitzender des Arbeitskreises Teppichwäscher (ATW) im DTV, aus der Praxis. „Die angebotenen, niedrigen Reinigungspreise gelten zudem in den meisten Fällen nicht für Orientteppiche. Der Kunde muss sich das Angebot daher genau ansehen.“ Eine fachgerechte, nachhaltige Teppichreinigung zu solch einem Niedrigpreis pro Quadratmeter ist laut Runte gar nicht möglich. Professionelle und ökologisch sinnvolle Reinigungsverfahren seien ebenso anspruchsvoll wie zeitintensiv.
Aufklärungsarbeit ist wichtig
Damit Verbraucher nicht mehr auf unseriöse Angebot hereinfallen, bedarf es einiger Aufklärungsarbeit. Informieren Sie als Textilpflegeprofis Ihre Kunden und verweisen Sie sie an professionelle, seriöse Teppichreiniger. Der DTV hat seinen Mitgliedern einen Pressetext zur Weitergabe an die örtliche Presse zugesandt, damit hier eine korrekte Informationspolitik betrieben werden kann. Dieser beinhaltet z.B. einige praktische Tipps zur Verteilung an Verbraucher, um unseriöse Angebote zu erkennen: Schritt eins ist ein formal einwandfreies Angebot mit Firmenanschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer. „Kein Verbraucher sollte ein handschriftliches Angebot akzeptieren“, so Heike Fritsche, Leiterin der DTV-Informationsstelle für Unternehmensführung in Bonn. „Ein seriöser Anbieter stellt eine verbindliche Preisliste zur Verfügung, eine detaillierte Auftragsbestätigung und quittiert sowohl Abholung als auch Auslieferung. So kann verhindert werden, dass am Ende Arbeiten ausgeführt wurden, die der Kunde nicht gewünscht hat. Zur korrekten Auftragsabwicklung gehört eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; ein Indiz für einen zuverlässigen Dienstleister ist die Steueridentifikationsnummer.“
DTV-Justiziar Winfried Maier bestätigt: „Ein nachvollziehbares Preisangebot zu den vereinbarten Leistungen ist der beste Verbraucherschutz.“ Geschädigten Verbrauchern rät er zur Anzeige bei der Polizei. Bei unzureichender Reinigungsbehandlung und Mängeln nach Auftragserledigung sollten sie sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wenden.
Infos gibt es auch beim Arbeitskreis Teppichwäscher (ATW), der mit einer neuen Website rund um das Thema aufklärt unter www.teppichwaescher.de oder www.teppichmeister.info. Neben einer Liste mit Sachverständigen informiert der ATW online aktuell darüber, wie man sich vor unseriösen Angeboten für die Teppichwäsche schützen kann. Beispielsweise gibt es hier eine Antwort auf die Frage: Wie verhalte ich mich, wenn ich einen zu hohen Preis nicht zahlen will und meinen Teppich nicht zurückerhalte?
Fälle in den Medien
Auch in den Medien tauchen immer wieder Fälle von Wucher oder unseriösen Teppichwäschern auf. Im Fall, der in einem Artikel auf www.derwesten.de vom 7. April 2013 beschrieben wird, geht es um einen Nepal-Teppich, für dessen Reinigung eine Frau einen „Sonderpreis“ von 3.500 Euro zahlen soll. Ein anderer Fall von Wucherpreisen für die Teppichwäsche war bereits vor Gericht, wie ebenfalls auf www.derwesten.de zu lesen ist. 4.500 Euro sollte die Reinigung von vier Teppichen und Läufern kosten. Der geschädigte Rentner erhielt 1.750 Euro zurück. Der Richter in diesem Fall berichtet: „Die Verfahren gegen die ,Aktionswäsche‘ häufen sich.“
Auch der Redaktion von RWTextilservice ging ein Erfahrungsbericht eines Verbrauchers zu, der beinahe Opfer einer Teppich-Abzocke geworden wäre. 2.150 Euro wollte ein unseriöser Anbieter in Detmold vom Betroffenen für die Reinigung eines Teppichs von 3,5 mal 2,8 m. Nach Ablehnung des Angebots bekam er Drohanrufe mit wüsten Beschimpfungen. Auch in diesem Fall wurde die Polizei eingeschaltet.
Betroffene Verbraucher und Betriebe können sich auch an den DTV wenden und werden an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet. Bisher sind mehr als 70 entsprechende Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale eingegangen, 35 Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen und neun unterzeichnete Unterlassungserklärungen erwirkt, so der DTV. RWT