Lenzing Verletzung von Lyocell-Patenten

Die Lenzing AG, industrieller Anbieter von Lyocellfasern mit dem Markennamen Tencel, geht laut einer Pressemitteilung rechtlich gegen die Verletzung ihrer Lyocell-Patente vor.

Die Lenzing AG geht nach eigenen Angaben rechtlich gegen die Verletzung ihrer Lyocell-Patente vor. Gegen das österreichische Ingenieurbüro One-A Engineering Austria GmbH wurde laut Unternehmen eine – noch nicht rechtskräftige – einstweilige Verfügung erreicht. Demnach darf One-A die patentrechtlich geschützte Lyocell-Spinntechnologie nicht verwenden.

One-A stehe im Eigentum von vier früheren Lenzing-Lyocell-Mitarbeitern und hätte vom chinesischen Unternehmen Baoding Swan Ltd. einen Engineering-Auftrag erhalten. Beweise dafür wären bei einer Hausdurchsuchung in den Büros der One-A Engineering Austria GmbH gefunden worden.

Lenzing hat Patent von Lyocell

Die Lenzing AG ist Inhaberin von Verfahrenspatenten, wonach die Lyocell-Spinnlösung nach dem Formen im Spinnwerkzeug in einem Luftspalt einem speziellen Gas- oder Luftstrom ausgesetzt wird. Infolge der Patente dürfen die dadurch geschützten Herstellungsverfahren ohne Zustimmung von Lenzing nicht verwendet werden. Ebenso dürfen nach diesen Verfahren hergestellte Fasern ohne Zustimmung von Lenzing nicht benutzt, zum Kauf angeboten oder verkauft werden.