Anstieg der EEG-Umlage 2012 Auswege für Unternehmen

Jetzt ist es amtlich: Die politisch umstrittene EEG-Umlage steigt 2012 entgegen aller Beteuerungen der Regierung von heute 3,530 auf 3,592 ct/kWh. Auf die Unternehmen kommen damit neue Belastungen in Milliardenhöhe zu. Ein Ausweg kann die Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff EEG sein. Für Dienstleistung und Handel kann sich der Einstieg in die Eigenstromproduktion lohnen.

Für kleinere Unternehmen lohnt sich ein Blick in die Bücher, denn mit der EEG-Umlage steigt auch der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung.Foto: MEV

Auswege für Unternehmen

EEDie Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff EEG ermöglicht es energieintensiven Unternehmen, eine Reduzierung der EEG-Umlage zu beantragen und sich so vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu schützen. Die Regelung ist jedoch produzierenden Unternehmen vorbehalten, die einen Stromkostenanteil von mindestens 14 Prozent an ihrer Bruttowertschöpfung haben und damit als besonders energieintensiv gelten. Zudem müssen sie ab einem Verbrauch von zehn Millionen kWh/Jahr ein zertifiziertes Energiemanagement nachweisen. Für viele Unternehmen zu komplizierte Hürden, wie Markus Schnier von Ecotec, einem auf Energiemanagement für Großverbraucher spezialisierten Ingenieurbüro aus Meschede, weiß: „Es gibt zahlreiche Unternehmen, die eigentlich für die Besondere Ausgleichsregelung qualifiziert wären, aber aufgrund unzureichender Kenntnisse keinen Antrag stellen oder stellen können.“

Unternehmen mit großem Stromverbrauch rät er dringend, bereits jetzt ein Energiemanagementsystem zu implementieren, auch wenn der Verbrauch noch unter zehn Millionen kWh/Jahr liegt: „Die EEG-Umlage wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Die Antragsfähigkeit für die Besondere Ausgleichsregelung sollte daher unbedingt gesichert werden.“

Für kleinere Unternehmen lohne sich zudem ein Blick in die Bücher. Denn mit der EEG-Umlage steige auch der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung. „Unternehmen, die 2010 noch nicht die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen konnten, können dies aufgrund des EEG-Anstiegs möglicherweise jetzt tun. Es lohnt sich, genau zu prüfen“, erklärt Schnier weiter. Möglich sei die Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung ab einem Stromverbrauch von einer Million kWh/Jahr. Wer einen Bedarf von mehr als fünf Millionen kWh/Jahr in seinem Unternehmen hat, könne richtig sparen: „Dann sind schon einmal bis zu 130.000 Euro pro Jahr drin.“

Dienstleistung, Handel und öffentlichen Auftraggebern, die von der Besonderen Ausgleichsregelung nicht profitieren können, bietet sich der Einstieg in die Eigenstromerzeugung mittels Blockheizkraftwerk an. Denn wer einen Teil seines Stroms umweltfreundlich in Kraft-Wärme-Kopplung selbst produziert, reduziert ebenfalls seine EEG-Belastung. „Eine Abgabelast von einer Million Euro kann realistisch auf etwa die Hälfte, also 500.000 Euro gesenkt werden“, erläutert Schnier.

Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz sind Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung besonders attraktiv. Sie haben einen hohen Wirkungsgrad, weil sie die Wärme aus der Energieerzeugung zur Gebäudeheizung nutzen. „Von dieser Lösung würden daher zum Beispiel ein großes Klinikum oder eine Universität besonders profitieren“, sagt der Inhaber von Ecotec.