Arbeitsschutzmaßnahmen sind keine Schikanen, sondern dienen in erster Linie der Sicherheit der Beschäftigten. Sind diese über die Unfallgefahren im Betrieb informiert, werden sie gern die Vorschriften einhalten, anstatt zu improvisieren. Sicherheitsbelehrungen sollten daher keine lästige Pflichtübung sein. Prüfen muss der Unternehmer, ob alle Beschäftigten die Vorschriften nachvollziehen können.
Dialog statt erhobener Zeigefinger
Nach einer hektischen Schicht wartet das Team in der Wäscherei ungeduldig auf den verdienten Feierabend. Ein Trockner mit flauschigen Frotteeteilen läuft noch auf vollen Touren. Damit sie den Betrieb pünktlich um 22 Uhr verlassen kann, unterbricht eine Mitarbeiterin das Programm. „Morgen ist ja auch noch ein Tag“, denkt sie. Allerdings ahnt die junge Frau nicht, dass schon vor Beginn der Frühschicht die Produktionshalle lichterloh brennen wird. Die Frotteewäsche in dem Trockner erwärmt sich über Nacht. Die Temperatur steigt allmählich und schließlich beginnen die Teile zu schwelen. Irgendwann steht der Trockner in Flammen, die schnell auf die benachbarten Wäschecontainer übergreifen.
Zugegeben, dieses Horrorszenario ist konstruiert. Denn wo gibt es schon eine Wäscherei, in der verantwortungslose Mitarbeiter alles stehen und liegen lassen, um auf die Minute genau Feierabend zu machen? Dennoch sind durch Wäsche ausgelöste Brände in Wäschereien oder Hotels im wahrsten Sinn des Wortes ein heißes Thema. „Gefährdet sind Teile, in denen sich noch Reste von ungesättigten Ölen oder Fetten befinden“, erläutert Dipl.-Ing. Dieter Mönkemeier von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Abteilung für Prävention, Fachbereich Textile Branchen/Schuhe. Ganz typische Beispiele für diese Substanzen sind Sesam- und Leinöl. Gerade diese Öle werden in Wellnessbereichen oder bei der Lebensmittelherstellung häufig verwendet, so der Referent für den Bereich Textilpflege.
Durch das Aufbrechen der Doppelbindungen und die folgenden chemischen Reaktionen der ungesättigten Fettsäuren entsteht Wärme, aus der sich leicht ein Schwelbrand entwickeln kann. Bis zum Ausbrechen eines Feuers können bis zu zehn Stunden vergehen. Deshalb müssen die Trockenprozesse so organisiert sein, dass sie einschließlich der Abkühlphase innerhalb der Arbeitszeit beendet werden und die Wäsche abkühlen kann. Ist dies nicht möglich, sollten lieber einmal Überstunden gemacht werden, anstatt das Programm zu unterbrechen.
Muss ein Trockner ausnahmsweise vor dem Ende der Abkühlphase entladen werden, kann die Ware zum Abkühlen ins Freie gestellt werden. Überdies sollten die Teile nicht zu dicht gepackt werden. Noch besser ist es, sie vorübergehend auseinanderzunehmen. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter/-innen die Gefahren kennen und die Ursachen nachvollziehen können. Nur dann entwickeln sie selbst Initiative, um einem Brand vorzubeugen.
In Wäschereien ereignen sich häufig beim Transport der Wäsche Arbeitsunfälle. Vorwiegend in kleineren Betrieben ist es durchaus üblich, Wäschekörbe hin- und herzutragen. Gesünder ist es indessen, Lasten zu schieben, anstatt durch Tragen den Rücken zu schädigen. Falls es technisch machbar ist, sollten die Maschinen so hoch aufgestellt werden, dass sich die Mitarbeiter nicht bücken müssen. Für den Transport von Wäschekörben gibt es Rollwagen. Auch sollten alle Verkehrswege eben und immer frei von Containern, Wäschekörben und anderen Gegenständen gehalten sein. Ist das Tragen von Lasten nicht vermeidbar, so darf das Blickfeld der Mitarbeiter nicht eingeschränkt sein. Wasser und Flüssigkeiten auf dem Boden sind sofort aufzuwischen.
Für die Wäschereibranche gibt es zwar keine besonderen Anforderungen an das Schuhwerk der Mitarbeiter. Dennoch sollten diese im eigenen Interesse festes Schuhwerk, besser Sicherheits- oder Schutzschuhe statt Sandaletten tragen. Der Unternehmer sollte sie eindringlich auf die Konsequenzen von Fuß- und Beinverletzungen infolge eines Arbeitsunfalls aufmerksam machen. Frakturen, Bänderrisse oder -zerrungen können Spätfolgen haben, welche die Mobilität ein Leben lang beeinträchtigen. Bei Störfällen an Maschinen kann falscher Ehrgeiz verhängnisvoll sein. Oft kommt es vor, dass bei laufender Produktion ein Wäschestück verrutscht. Bevor der Fehler korrigiert wird, muss die Maschine abgeschaltet werden. Um Unfälle zu vermeiden, müssen bei der Projektierung neuer Anlagen alle möglichen technischen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Bei der Bestellung sollte der Unternehmer den Hersteller verpflichten, die geltenden Sicherheitsnormen einzuhalten.
Gefahrstoffe sind in Wäschereien eher ein Randthema, auch weil die Waschchemie heute in der Regel automatisch dosiert wird. Jedoch der Transport im Betrieb oder das Auswechseln der Waschmittelbehälter sind mit Gefährdungen verbunden. Abhängig von der Tätigkeit müssen Schutzbekleidung und Schutzhandschuhe getragen, zumindest aber muss eine Schutzbrille aufgesetzt werden. Wer indessen nach dem Motto „mal schnell improvisieren“ handelt und glaubt, auf Vorsichtsmaßnahmen verzichten zu können, lebt gefährlich.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter/-innen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Und weil der Mensch von Natur zur Bequemlichkeit neigt, müssen auch beim Arbeitsschutz Effizienz und kurze Wege großgeschrieben werden. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte stets in der Nähe der Arbeitsplätze bereitliegen. Durch Mischarbeitsplätze kann man Verschleißerscheinungen am Bewegungsapparat, wie sie insbesondere bei einseitigen Belastungen auftreten können, vorbeugen. Auf Seiten der Mitarbeiter ist solch eine Regelung allerdings nicht immer erwünscht. Es gibt Betriebe, in denen Jobrotation mit Erfolg durchgeführt wird. In anderen Unternehmen hingegen möchten die Beschäftigten gar nicht die Plätze oder Abteilungen wechseln. Mitunter kann ein Gespräch mit Verweis auf die Vorteile eines Einsatzes in unterschiedlichen Bereichen hilfreich sein. Wenn die Mitarbeiter mit unterschiedlichen Produktionsprozessen vertraut sind, lassen sich auch personelle Ausfälle besser kompensieren.
Betriebshandwerker sollten gründlich in die unternehmensspezifische Technik eingewiesen werden. Das ist immer wieder ein schwieriges Thema, weil die Handwerker unter ständig wechselnden Randbedingungen und vielfach unter Zeitdruck arbeiten. Man muss immer wieder an ihr Fachwissen und ihre Erfahrung appellieren und sie anhalten, dass sie selbst die Risiken gut einschätzen müssen. Mancher Arbeitsunfall ist vermeidbar, wenn alle Beschäftigten für die Notwendigkeit, Sicherheitsvorschriften einzuhalten, sensibilisiert werden. Unternehmer sollten die Belehrungen sehr ernst nehmen und überprüfen, ob die Mitarbeiter die Unterweisungen wirklich verstanden haben.
Dies ist mit etwas Einfallsreichtum durchaus zu erreichen. Es muss ja nicht immer ein trockener Vortrag mit erhobenem Zeigefinger sein. Wie wäre es einmal mit einem Dialog? Wird zudem jede Belehrung dokumentiert, ist der Unternehmer im Fall des Falles stets auf der sicheren Seite.
Reinhard Wylegalla