Arbeitsschutzmaßnahmen sind keine Schikanen, sondern dienen in erster Linie der Sicherheit der Beschäftigten. Sind diese über die Unfallgefahren im Betrieb informiert, werden sie gern die Vorschriften einhalten, anstatt zu improvisieren. Sicherheitsbelehrungen sollten daher keine lästige Pflichtübung sein. Prüfen muss der Unternehmer, ob alle Beschäftigten die Vorschriften nachvollziehen können.