Mit Hilfe einer Zeitwerttabelle lässt sich im Schadensfall die Schadenshöhe ermitteln. Vielfach dient die Tabelle Reinigungen und Wäschereien als Berechnungsgrundlage für Schadensregulierungen. Unter der Regie des DTV wurde die Tabelle nun überarbeitet und aktualisiert.
Neue Tabelle: Alle Ziele erreicht
Die Vorgängerversionen der Zeitwerttabelle waren schon in die Jahre gekommen, eine Überarbeitung daher dringend nötig. Nun liegt sie vor, die neue Zeitwerttabelle des DTV. In monatelanger Arbeit wurde sie in Anlehnung an die bereits bisher verwendeten Zeitwerttabellen des Textilforschungsinstituts Hohenstein bzw. EFIT und Versteegen von den Sachverständigen für die Textilreinigung überarbeitet und verabschiedet.
Sie wird zukünftig nicht nur von den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Branche verwendet, sondern ersetzt auch die bisher von EFIT und dem Versicherungsmakler Versteegen veröffentlichten Tabellen.
Was hat sich gegenüber den Vorgängertabellen verändert? Ein erweiterter Einleitungsteil beschreibt nun ausführlich Möglichkeiten und Grenzen der Zeitwerttabelle und gibt Hinweise, wie beispielsweise ein guter Erhaltungszustand definiert wird. In der Einleitung werden nun auch Kriterien für die Zeitwertermittlung von privat oder gewerblich genutzter Wäsche aufgeführt.
Als weitere Neuerung der Arbeitshilfe wird auf den subjektiven ideellen Wert (beispielsweise den Erinnerungswert) eines Textils eingegangen. Auch wurden aufgrund der Rechtsprechung der letzten Jahre die Zeitwertverhältnisse von Hose und Sakko bei mehrteiligen Anzügen aufgenommen und präzisiert.
Weiterhin wurden eher seltene Artikel aussortiert und dafür neue Artikel in die Tabelle aufgenommen, wie beispielsweise Daunendecken, Matratzenbezüge und Persenninge. Ebenso musste die durchschnittliche Nutzungsdauer einzelner Artikel in einigen Fällen korrigiert werden.
Die Einführung von nun drei in der Tabelle abgebildeten „Erhaltungszuständen“ trägt dem Umstand Rechnung, dass die Stückzahl der „unterdurchschnittlich erhaltenen Textilien“, die in die Textilreinigungen gegeben werden, in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Nicht zuletzt deshalb wird auch auf Textilien eingegangen, die vor der Bearbeitung bereits wertlos waren.
Erklärtes Ziel bei der Erstellung der Tabelle war es, keine Verschiebung der Zeitwerte zu Lasten des Endverbrauchers zu verursachen. Dieses Ziel konnte voll und ganz erreicht werden.
Gewinner sind durch die Überarbeitung der Tabelle jedoch auch die Textilreinigungen, da im Vergleich zu den Vorgängertabellen einige Sachverhalte präzisiert werden konnten. Dadurch können betroffene Kunden oder fachfremde Gutachter und Gerichte die ermittelten Zeitwerte besser nachvollziehen. Das wird sich aus Sicht der Textilreinigungen aller Voraussicht nach positiv auf die Schadensregulierung auswirken.
Meinrad Himmelsbach,
Gutachter für das Textilreinigerhandwerk