Immer mehr Richtlinien regeln die Arbeit von Wäschereien – unter anderem beim Umgang mit Duftstoffen und Bakterioziden. Auch für Hersteller bedeuten neue Verordnungen oft eine große Herausforderung. Auf der Freseniuskonferenz im Frühjahr 2014 in Mainz war das daher das beherrschende Thema.
3 Auch wenn Duftstoffe ein wichtiger Bestandteil kommerzieller Waschmittel und Weichspüler sind, haben sie in der Industriewäsche nur wenig Bedeutung. Die flüssigen und pulverförmigen Produkte sind in der Regel geruchlos. Auf diese Weise umgeht man unter anderem eine Verbraucherdiskussion über das subjektive Geruchsempfinden und allergische Reaktionen. Dennoch gibt es immer wieder Überlegungen, industriell gepflegte Bekleidung und Wäsche kurz vor ihrer Auslieferung dezent zu parfümieren. Gerade für Unternehmen der Mietservicebranche, die Komplettpakete anbieten, ist der Geruch von Belang – und zwar im Rahmen der Waschraumhygiene. So sind die angebotenen Raumluftsprays, Wasch- und Pflegelotionen stets aromatisiert. Für die Zusammenstellung des gewünschten Aromas können die Hersteller weltweit auf etwa 3.000 Duftstoffe zugreifen, von denen 500 auf natürliche Quellen zurückgehen, 2.250 chemisch hergestellt sind und 250 als „Functionals“ bezeichnet werden. Ihnen war daher ein größerer Vortragsblock auf der von der Fresenius Akademie veranstalteten 8. Konferenz „Detergents and Cleaning Products“ gewidmet, die am 12. und 13. Februar 2014 in Mainz stattfand.
Einige Duftstoffe können bei regelmäßigem Kontakt Allergien auslösen. Das wissenschaftliche Komitee der EU für Gesundheit und Verbraucher (Health and Consumers Scientific Commitees) machte insgesamt 26 als allergen eingestufte Stoffe aus. Mit der siebten Änderung der Kosmetikverordnung wurden diese aufgenommen und mit entsprechenden Vorgaben für deren Kennzeichnung im Produkt versehen. Später folgten unter anderem Waschmittel und – auf freiwilliger Basis – die Raumdüfte.
Duftbeschränkung durch die EU
Im Jahr 2012 ging das wissenschaftliche Komitee der EU für Verbrauchersicherheit, das Scientific Committee on Consumer Safety SCCS, bei der Beschränkung von allergenen Duftstoffen einen Schritt weiter. Nach ihrer Auffassung (SCCS 1459/11) sollten zwei Duftstoffe vollständig von einer Verwendung ausgeschlossen werden, weitere elf sollen auf eine Einsatzmenge von 100 ppm begrenzt werden. Bei weiteren 127 Stoffen sollen Konsumenteninformationen abgegeben werden. Die Auffassung des Komitees stieß jedoch auf massiven Widerstand von Seiten der International Fragrance Association (IFRA), einem internationalen Zusammenschluss der Duftstoffbranche mit Sitz in Genf. Die Organisation kam zu dem Schluss, dass bei Befolgung der SCCS 1459/11 etwa 90 Prozent aller Duftmittel und Parfums betroffen gewesen wären. Sie hätten vom Markt genommen werden müssen. Die IFRA entwickelte daher einen eigenen Vorschlag, der in Abstimmung mit der EU eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Ermittlung, Prüfung und Bewertung von allergenen Duftstoffe schaffen will. Erste Ergebnisse als Anwendungsgrundlage für die Industrie liegen inzwischen vor.
Unangenehme Duftnoten
Gerüche können aber nicht nur positiv sein, sondern sich durchaus auch ins Negative verkehren. So gehört der Schweißgeruch zu den Aromen, denen man möglichst nicht ausgesetzt sein möchte. Doch die Waschbehandlung kann die Gerüche nicht immer vollständig entfernen. Die EMPA in St. Gallen hat daher ein Forschungsvorhaben durchgeführt, das den Ursachen für ein Verbleiben der Geruchsstoffe auf dem Textil gewidmet war. Sie fand heraus, dass Schweißgeruch in Stoffen durch die eigene mikrobielle Aktivität des Textils und eine chemische Adsorption beeinflusst wird. Wolle bindet die im Schweißgeruch enthaltene Isovaleriansäure beispielsweise hervorragend, nicht aber Polyester.
Außerdem bleibt schlechter Geruch an Textilien haften: Selbst bei einer Lagerung von vier Wochen baut er sich weder an Wolle noch an Baumwolle oder Polyester ab. Niedrige Temperaturen und Flüssigwaschmittel sind nur bedingt geeignet, um dem Schweißduft ein Ende zu setzen. Sie können die durch das Schwitzen eingetragenen Mikroorganismen nicht vom Textil entfernen. Aber auch wenn höhere Waschtemperaturen und Pulverwaschmittel zum gewünschten Resultat führen, werden zukünftig möglicherweise spezielle Waschsubstanzen zur Bekämpfung des Schweißgeruchs entwickelt. Denn jede Faser reagiert unterschiedlich auf bestimmte Müffelmoleküle und Mikroorganismen.
Neue Verordnung für Geruchshemmer
Immerhin können antimikrobielle Fasern oder bakteriozid ausgerüstete Textilien der Entstehung des unangenehmen Aromas entgegenwirken. Wird ihre Wirkung explizit als antimikrobiell ausgelobt, unterliegen sie der neuen Biozidverordnung 528/
2012 des Europäischen Parlaments. Sie trat am 1. September 2013 in Kraft und wurde um Nanomaterialien und behandelte Waren erweitert. Die Verordnung schließt auch Desinfektionsmittel
für die Wäsche ein. So werden biozide Wirkstoffe für die nachfolgende Verwendung in Produkten künftig genehmigt und in
eine Unionsliste genehmigter Wirkstoffe aufgenommen; sie werden in elektronischer Form veröffentlicht. Zugleich wurden Ausschlusskriterien für Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial definiert. Ihr Einsatz ist künftig nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Um Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften gegen einen weniger bedenklichen Wirkstoff austauschen zu können, wurde das Instrument der Substitution eingeführt. Die Entscheidungsgrundlage für den Austausch von Wirkstoffen bildet die sogenannte vergleichende Bewertung von Biozidprodukten. Sie soll herangezogen werden, um die Verwendung eines Desinfektionsmittels zu untersagen, wenn es für den gleichen Zweck ein bereits zugelassenes Produkt mit deutlich geringerem Gesamtrisiko gibt. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung von Biozidprodukten ist es zudem künftig möglich, aus Gründen des Umweltschutzes Produktzulassungen zu verweigern. Für die Erteilung von Zulassungen müssen dann auch die Auswirkungen auf die Biodiversität und das Ökosystem einbezogen werden.
Mit den Änderungen der Biozidverordnung rechnen die Hersteller mit deutlich steigenden Kosten für die Entwicklung neuer desinfizierender Substanzen. Zu diesem Ergebnis kam die Paneldiskussion, die im Rahmen der Konferenz stattfand. Sorge besteht darüber, dass es bald nur noch wenige Desinfektionsmittel geben werde. Dabei würde es sich um solche Substanzen handeln, die ohnehin schon lange am Markt sind. Die Entwicklung neuer Produkte werde an den enormen Kosten scheitern, die schon alleine für das Erstellen der geforderten Daten vor der Registrierung entstehen, so die Meinung der Beteiligten. Auf europäischem Boden dürfte daher nicht mehr mit innovativen Neuentwicklungen zu rechnen sein. Das sind keine schönen Aussichten für die Zukunft der Wäschedesinfektion: Neue desinfizierende Mittel für die Bearbeitung sensibler Materialien aus Alten- und Pflegheimen blieben gegebenenfalls in den Schubladen der Chemiker liegen.
Grüne Seifen und Öko-Labels
Stark im Kommen sind dagegen öklogische Seifen. Mit der EU-Blume (EU-Öko-Label) und dem Nordic Swan bestehen zwei Marken zur Kennzeichnung umweltverträglicher Detergentien. Beide Labels werden im Bereich der Waschmittel für den Endverbraucher gut angenommen. So wurden 2013 insgesamt 3.415 Wasch- und Reinigungsmittel mit dem Öko-Label der Europäischen Union ausgezeichnet; die meisten davon in Frankreich, Italien und Spanien. Die Schwanen-Marke ist hingegen in Skandinavien beliebt. Sie wurde nun zum fünften Mal überarbeitet und bringt verschiedene Änderungen für Reinigungsprodukte mit sich. So wurde beispielsweise die Liste der verbotenen Substanzen erweitert und das kritische Verdünnungsvolumen geändert. Darüber hinaus gelten künftig strengere Vorgaben an die Verwendung von allergenen Stoffen in Sprays.
Auch die EU hat Vorstellungen von umweltfreundlichen Produkten und will deren ökologischen Fußabdruck entwickeln. Um die Idee zu realisieren, beteiligt sich der internationale Verband für Seifen, Waschmittel und Pflegeprodukten (International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products [A.I.S.E.]) an dem Vorhaben. Seit November 2013 läuft ein Pilotprojekt, das eine harmonisierte Methodologie zur Kalkulation der ökologischen Eigenschaften von Flüssigwaschmitteln entwickeln soll.
Die Welt der Wasch- und Reinigungssubstanzen ist groß. Doch bei aller Vielfalt scheint sie inzwischen weniger von Innovationen und Entwicklergeist, sondern vielmehr durch Regularien und Regulierungswut getrieben zu sein. Der konstruktiven Einmischung diverser Verbände ist es zu verdanken, dass auch zukünftig noch waschaktive Substanzen zur Pflege und Desinfektion von Oberflächen eingesetzt werden können. Andernfalls könnte sich eine alte Binsenweisheit in weiter Zukunft bewahrheiten: Dann kochen alle nur noch mit Wasser. 7