Investition in neue Technik Kaufen, leasen oder mieten?

Finanzierungsmodelle erleichtern dem Unternehmer Investitionen in seinen Betrieb, z.B. wenn es um dieAnschaffung neuer Wäscherei- oder Reinigungstechnik geht. Welches Modell ist aber das beste? Einen Königsweg gibt es nicht. Für die Entscheidung sollten auch stets steuerliche Aspekte einbezogen werden.

Barzahlung, Leasing oder Mietkauf – es gibt viele Finanzierungsmöglichkeiten beispielsweise für Wäscherei- oder Reinigungsmaschinen. Foto: Marco2811, Fotolia.com - © Marco2811, Fotolia.com

3 Auf Fachmessen hält Rüdiger Werner an seinem Stand immer interessante Angebote bereit. „Wir liefern Reinigungs- und Wäschereitechnik verschiedener Hersteller einschließlich Software für Kassen, Bänder und Zentralsteuerungen und führen auch die Wartung und Reparaturen durch“, erklärt der Inhaber der Firma WEMATEC in Winsen (Luhe). Seit mehr als 20 Jahren rüstet er kleine und mittlere Reinigungs- und Wäschereibetriebe in ganz Norddeutschland aus und entwickelt auch Komplettlösungen sowie Werbekonzepte von der Visitenkarte bis zur Website.

Der Komplettservice wird durch maßgeschneiderte Finanzierungsmöglichkeiten ergänzt. Dafür hat Rüdiger Werner die HW Leasing GmbH, Wismar, ins Boot geholt. „Barzahlungen sind heute nur noch die Ausnahme“, so der Unternehmer. Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts und von Kostensteigerungen für Energie und Wasser könnten Unternehmer kaum noch so lange warten, bis sie das Geld für Neuanschaffungen erwirtschaftet haben. Auch unter steuerrechtlichen Aspekten betrachtet sei die Finanzierung gegenüber einer Barzahlung oft vorteilhaft.

„Bevor sich ein Unternehmer für ein Finanzierungsmodell entscheidet, sollte er grundsätzlich seinen Steuerberater fragen“, unterstreicht Dipl.-Ing. Norbert Gumpert, Firmenkundenbetreuer bei der HW Leasing GmbH. Der kenne die aktuelle Situation des Betriebs und könne einschätzen, welche Variante die günstigste ist. Nach einem überdurchschnittlichen Gewinnergebnis kann eine Barzahlung vorteilhaft sein. „Nach § 7g EStG können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts das Anlagevermögen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd als Investitionsbeitrag abziehen“, zitiert Norbert Gumpert den Gesetzestext.

Sichere Kostenplanung durch Leasing

Voraussetzung ist allerdings, dass Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 1 Abs. 1 oder § 5 EStG ermitteln, zum Ende des relevanten Wirtschaftsjahres ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro nicht überschreiten. Das Wirtschaftsgut muss innerhalb der drei folgenden Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, in dem die Investition steuerlich berücksichtigt werden soll, gekauft werden. Spätestens bis zum Ende des dem Kaufdatum folgenden Wirtschaftsjahrs muss es in einer inländischen Betriebsstätte des Unternehmers zu nutzen sein. In den Unterlagen für das Finanzamt ist die Maschine nach ihrer Funktion zu benennen und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten anzugeben.

Sind nicht genügend Mittel vorhanden, kann ein Darlehen in Erwägung gezogen werden. Erfahrungsgemäß muss der Unternehmer aber meistens eine längere Entscheidungsfrist einplanen. „Die Bank prüft die Bonität des Kreditnehmers auf Herz und Nieren. Gerade wenn es um schwer handelbare Objekte wie Wäschereitechnik geht, sind die Kriterien besonders streng“, gibt der Finanzierungsberater zu bedenken. Weil die Kreditlinie strikt einzuhalten ist, ist der Spielraum des Kreditnehmers eingeschränkt. „Unter Umständen können die Zinsen an die aktuelle Marktsituation angepasst werden, der Unternehmer hat also keine Planungssicherheit“, nennt Gumpert einen weiteren Nachteil.

Als Alternative schlägt er eine Finanzierung über einen Leasingvertrag vor: „Die Abwicklung ist erheblich einfacher. Der Leasingnehmer kann monatlich einen Fixbetrag einkalkulieren. Darüber hinaus ist dieses Modell für ihn bilanzneutral“, so der Berater. Stattdessen nimmt der Leasinggeber als Eigentümer das Leasinggut in seine Bilanz auf. Die HW Leasing GmbH finanziert auch Leasingverträge für kleinere Maschinen: „Unsere Kunden können Wäschereitechnik ab einem Warenwert von 1.000 Euro netto leasen. Die Monatsraten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar“, so Norbert Gumpert. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad des Leasingnehmers verändern sich nicht.

Leasingverträge meist nicht ordentlich kündbar

„Bei Vertragsabschluss wird eine Laufzeit von 40 bis 90 Prozent der regulären Nutzungsdauer angesetzt“, erläutert der Finanzierungsberater weiter. Leasingverträge können allerdings nicht von Seiten des Leasingnehmers ordentlich gekündigt werden. Die Ratenhöhe ergibt sich aus dem Anschaffungswert und dem Restwert des Objekts sowie aus seiner regulären Laufzeit. Kann der Leasingnehmer eine Anzahlung leisten, werden die Monatsraten verringert. Ein weiterer Vorteil dieses Finanzierungsmodells ist, dass es weder durch Zinserhöhungen noch durch Ratingveränderungen beeinflusst wird und der Unternehmer daher langfristig eine feste Größe einplanen kann.

Des Weiteren hat der Leasingnehmer einen breiteren finanziellen Handlungsspielraum und kann seine Abhängigkeit von Kreditinstituten verringern. Interessant ist auch die Überlegung, dass die Kosten parallel zur Nutzung anfallen, der Leasingnehmer also nach dem „Pay-as-you-earn“-Prinzip durch den Betrieb der Maschine deren Finanzierung erwirtschaftet. Nach Ablauf des Vertrags nimmt der Leasinggeber das Objekt wieder zurück. Der Leasingnehmer kann einen neuen Vertrag abschließen oder aber durch Zahlung des Marktwertes die geleaste Maschine kaufen.

Eigentumserwerb durch Mietkauf

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist der Mietkauf. Bei Anwendung dieses Modells geht das gemietete Objekt nach Zahlung der letzten Rate in das Eigentum des Mietkäufers über, da der Mietkaufnehmer von Anfang an das wirtschaftliche Eigentum hat und eine Aktivierung des Objektes im Anlagevermögen des Mietkaufnehmers notwendig ist. Bis zur letzten monatlichen Ratenzahlung gilt das Mietrecht, erst mit der Zahlung der letzten Rate wird das Vertragsverhältnis in einen Kauf umgewandelt. Aus juristischer Sicht bleibt die „Mietsache“ bis zur Zahlung der letzten Rate Eigentum des Verkäufers. Für Unternehmer ist der Abschluss eines Mietkaufvertrags indessen aufgrund der leichteren Finanzierbarkeit gegenüber einem Sofortkauf interessant. „Mit Inkrafttreten eines Mietkaufvertrags wird die Zahlung der Umsatzsteuer für sämtliche Raten fällig“, unterstreicht Norbert Gumpert. Diese werde aber in der Regel durch die Finanzämter sofort zurückerstattet. Aus seiner Sicht sei das Leasingmodell allerdings wegen seiner höheren Flexibilität vorteilhaft. Übrigens können auch gebrauchte Maschinen, die die Firma WEMATEC in der eigenen Werkstatt oder durch die Hersteller aufarbeiten lässt und zu interessanten Preisen einschließlich Gewährleistung und Garantie anbietet, geleast oder per Mietkauf erworben werden. Die Laufzeiten richten sich in diesen Fällen nach dem jeweiligen Herstellungsjahr.

Infos: www.werner-reinigungstechnik.de, www.hw-leasing.de