Ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter mit kleinen Beträgen seine Wertschätzung zeigen. Liegt der monatliche Betrag bei weniger als 44 Euro, ist er im Rahmen der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 1 und 9 EStG als sogenannter Sachlohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass 100 Prozent des Beitrags beim Mitarbeiter ankommen. Ein Grund für [...]