Die BG ETEM berichtete über folgenden Fall: Im Trockner einer Wäschereianlage war ein Wäscheteil in den Spalt zwischen Trommel und Gehäusewand geraten. Die Folge: Der Antrieb klemmte. Zwei Betriebstechniker wollten die Störung beheben, schalteten den betroffenen Trockner am Schaltpult ab und betraten den durch Umzäunung gesicherten Bereich.
Das Öffnen der Umzäunungstür schaltete aber nur alle ebenerdig erreichbaren Gefahren ab – der sich in einigen Metern Höhe befindende Trockner war noch in Betrieb. Als einer der Techniker in die Trommel stieg, senkte sich die Trocknerklappe ab und der nun geschlossene Trockner lief an.
Um seinen verschluckten Kollegen zu retten, rannte der zweite Techniker umgehend zum Schaltschrank und schaltete über den Hauptschalter die gesamte Anlage ab. Anschließend sorgte er für Drucklosigkeit, stemmte die Trocknerklappe manuell nach oben und half seinem nach einigen Umdrehungen verletzten Kollegen aus dem Trockner. Der Verletzte wurde sofort in eine Klinik gebracht. Hätte der Betriebshandwerker die Störungsbeseitigung alleine in Angriff genommen, wäre er höchstwahrscheinlich nicht mehr am Leben.
Wenn sich eine Person zur Störungsbeseitigung, Reparatur oder Instandhaltung in Gefahrenbereiche begeben muss, reicht es also nicht aus, die Maschine nur betriebsmäßig abzuschalten und die anwesenden Maschinenbediener über die geplante Maßnahme zu informieren. Zwingend notwendig ist laut BG ETEM:
- die gesamte Anlage am Hauptschalter auszuschalten.
- den Hauptschalter abzuschließen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
- zusätzlich ein Schild am Schaltpult anzubringen, beispielspielsweise mit dem Text: „Nicht einschalten – hier wird gearbeitet.“
Da in dem vorliegenden Fall auch bei abgeschalteter Anlage ein langsames Absinken der Trocknerklappe nicht auszuschließen ist, muss diese zusätzlich mit einem Stempel abgestützt werden, so die Berufsgenossenschaft.
Infos: www.bgetem.de