Um bei der Hausbank einen Kredit zu bekommen, reicht ein durchdachtes Existenzgründungskonzept inzwischen nicht mehr aus. Mit den Kreditvergaberichtlinien Basel III und IV sind die Anforderungen an die Kreditsicherheiten gestiegen, wie ein Beispielfall zeigt. Aber es gibt auch Alternativen.

3 Kaum ist Basel III als Synonym für sich mehr oder weniger verschärfende Kreditvergaberichtlinien halbwegs bewältigt, „lauert“ bereits Basel IV auf zukünftige Kreditanträge kleiner und mittlerer Betriebe. Es muss wohl davon ausgegangen werden, dass sich mit Basel IV schon im Vorfeld einer Kreditzusage weiterer (bank)-bürokratischer Aufwand nicht nur bei Betriebsfestigungen, sondern auch und vor allem bei Betriebsgründungen bzw. -übernahmen auftun wird. Neben einer zumindest aus Sicht der kreditgebenden Banken meist nicht ausreichenden Liquiditätslage spielt immer wieder die Angemessenheit der zur Verfügung stehenden Sicherheiten eine wesentliche Rolle. In der Vergangenheit reichten ein vernünftig geplantes und von einer vom Kreditgeber akzeptierten Institution wie der zuständigen Innung begleitetes Existenzgründungskonzept sowie vom Steuerberater angefertigte Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen für die ersten Jahre nach der Gründung zur Kreditvergabe meist aus, um Bankinstitute zu überzeugen. In der heutigen Zeit hat die Bedeutung werthaltiger Sicherheiten dagegen mit einer zum Teil erheblichen und in Einzelfällen durchaus auch überraschenden Geschwindigkeit zugenommen, wie der folgende Fall zeigt.
Gründungskonzept ausgearbeitet
Als Jürgen W. und Rüdiger K. der ersten Bank – übrigens der langjährigen Hausbank von K. – ihr Gründungskonzept präsentierten, waren beide zukünftigen Jungunternehmer optimistisch. Es ging um den Kauf eines Betriebes, für den sich die beiden bereits während ihrer Ausbildung interessierten. Da sie damals bereits wussten, dass der jetzige Betriebsinhaber ohnehin kurz vor dem Ausstieg aus dem Berufsleben steht, nahmen sie frühzeitig Kontakt zu ihm auf und signalisierten ihm ihre Pläne. Diese Pläne haben sich nun konkretisiert und werden von der zuständigen Innung auch weitgehend unterstützt. Ermutigt durch diese Begleitung konnten sie einen renommierten Wirtschaftsprüfer von ihrem Konzept überzeugen. In seinen angefertigten Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen kam zum Ausdruck, dass zumindest für die ersten Jahre eine stabile finanzielle Basis erwartet wird. Hinzu kommt ein durchaus akzeptabler Kaufpreis des Betriebs, da der bisherige Inhaber offenbar mehr Wert auf einen möglichst kontinuierlichen Übergang legt, auch im Interesse seiner Mitarbeiter und Kunden, und weniger auf das Aushandeln eines bis an die sprichwörtliche Schmerzgrenze gehenden Kaufpreises.
Unbefriedigende Kreditsicherheiten
Kundenpotenzial, Innungsunterstützung, Wirtschaftsprüfer und nicht zuletzt der Wille zu unternehmerischem Engagement – alles „Schwergewichte“, mit denen die beiden Existenzgründer auch die Kreditgeber durch deren Finanzierung des Betriebs selbst und einer angemessenen Ausstattung mit ins Boot bekommen müssten. Konkret ging es um einen Betriebsmittelkredit über 280.000 Euro sowie um einen Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto in Höhe von 50.000 Euro. Als Sicherheiten, dies war auch mit der Innung besprochen worden, sollte zunächst die Betriebsausstattung einschließlich zweier Betriebs-Pkw verpfändet werden. Zumindest aus Sicht der beiden Jungunternehmer war das Gesamtkonzept damit „rund“. Diese Einschätzung teilte die erwähnte Hausbank nun aber völlig überraschend nicht mehr. Vom bisher zuverlässigen Dienstleister hin zu einem deutlich zurückhaltenden potenziellen Kreditgeber. W. weiß heute nicht mehr, wie oft er die Sätze „Das kann in heutiger Zeit ja auch schief gehen“ sowie „Wir müssen mit einer zunehmenden Bürokratisierung im Vorfeld von Kreditentscheidungen durch die Aufsichtsbehörden rechnen“ bei der Präsentation des Konzeptes zu hören bekam. Diese Äußerungen lassen durchaus Rückschlüsse auf das erwähnte Basel IV-Phänomen zu. Sich direkt dazu äußern wollte sich die Bank (noch) nicht. Immerhin war sie nach zähen Verhandlungen bereit, über das Darlehen nachzudenken. Einen Überziehungskredit wollte sie allerdings nur in Höhe von 25.000 Euro bewilligen. Darlehen und Überziehungskredit wären jedoch nur bei gleichzeitiger Übernahme einer Bürgschaft durch die vermögenden Eltern von K. über 250.000 Euro möglich. Die, so der Bankmitarbeiter, „unbefriedigende Sicherheitenlage“ ließe eben keine andere Möglichkeit zu. Daran ändere auch die langjährige Geschäftsverbindung zu K. nichts. Da K. seine Eltern nicht in die Finanzierung seines eigenen Betriebs einbinden wollte, lehnte er dieses Angebot ab, das sich aus einer Sicht eher nach einer „Abwehrreaktion“ anhörte.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten nutzen
Nachdem ein weiteres Bankgespräch ähnlich unbefriedigend verlief, haben W. und K. ihre Finanzierungsstrategie geändert. Gemeinsam mit ihrem Steuerberater haben sie die für ihr Bundesland zuständige Bürgschaftsbank sowie die KfW-Mittelstandsbank kontaktiert und werden diesen ihre Gründungspläne vorstellen. Beide Kreditinstitute sind, auch dies ist aus ihrer Sicht „für die mangelnde Qualität der bisherigen Beratung bezeichnend“, in den Bankgesprächen nicht ein einziges Mal auch nur erwähnt worden. Vor allem das Konzept der Bürgschaftsbank ist für die beiden Unternehmer interessant, da diese Kreditinstitute weniger Wert auf Sicherheiten legen. Wichtig sind hier vielmehr geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers, eine fachliche und kaufmännisch angemessene Qualifikation sowie das zu erwartende Erwirtschaften einer ausreichenden Rentabilität. Sämtliche Anforderungen entsprechen somit dem Profil der zukünftigen Betriebsinhaber.
Basel IV rechtzeitig ansprechen
Fazit: Das Thema Basel IV sollte bei Kreditwünschen durchaus bereits heute problematisiert werden. Auch wenn bankseitig derzeit noch kaum konkrete Details genannt werden, kann es durchaus sinnvoll sein, dem jeweiligen Kreditinstitut zu verdeutlichen, dass auch zukünftige Betriebsinhaber als Kreditnehmer Wert darauf legen, sich früh mit den möglichen Folgen der späteren Umsetzung von Basel IV vertraut zu machen. Diese Folgen können insbesondere eine zunehmende Offenlegung weiterer wirtschaftlicher Daten des Betriebs oder, wie im Fallbeispiel, höhere Anforderungen an die Qualität von Kreditsicherheiten sein.
Michael Vetter