Abschluss der Kollektivverhandlungen Neues Jahr, neuer Kollektivvertrag

Noch im Dezember 2017 wurde in einer noch nie dagewesenen Form darüber diskutiert, wie der Kollektivvertrag für das Textilreinigungsgewerbe für 2018 aussehen soll. Hier lesen Sie u.a., welche neuen Kollektivvertragslöhne seit dem 1. Jänner 2018 gelten und wie die Lehrlingsentschädigungen für dieses Jahr aussehen.

Das Verhandlungsteam zum Kollektivvertrag 2018 einigte sich Anfang Dezember 2017 u.a. auf neue Kollektivvertragslöhne und eine neue Lehrlingsentschädigung. Foto: WKÖ - © Bundesinnung

Am 5. Dezember 2017 fanden ­intensive Verhandlungen zum Kollektivvertrag für das Textilreinigungsgewerbe für 2018 statt. Um sich für die Branche stark zu machen, saß auch BIM KommR Walter Imp zusammen mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Pro-GE am Verhandlungstisch. „Die Lohnverhandlungen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und den Sozialpartnern hat in dieser Form noch nie stattgefunden“, resümierte Imp. Sich den politischen Forderungen, wie jener nach einem Mindestlohn von 1.500 Euro bis Ende 2020 zu nähern, war eine besondere Herausforderung. „Unsere Dienstleistungen dürfen nicht zum Luxusartikel werden. Dafür haben ich und die Gewerkschaft unser Möglichstes gegeben“, betonte Imp. Die Verhandlungen verliefen in einem sachlich, konstruktiven Klima, wie der BIM berichtet. Dabei konnten die folgenden Ergebnisse erzielt werden:

Kollektivvertragslöhne 2018:

  • Lohngruppe 1: 7,96 Euro pro Stunde
  • Lohngruppe 2: 7,77 Euro pro Stunde
  • Lohngruppe 3: 7,53 Euro pro Stunde
  • Lohngruppe 4: 7,45 Euro pro Stunde
  • Lohngruppe 5: 7,45 Euro pro Stunde

Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf Textilreiniger 2018:

  • 1. Lehrjahr: 526,34 Euro pro Monat
  • 2. Lehrjahr: 611,41 Euro pro Monat
  • 3. Lehrjahr: 810,26 Euro pro Monat
  • 4. Lehrjahr: 911,74 Euro pro Monat

Durch den konstruktiven Einsatz des Verhandlungsteams unter der Leitung von Imp und den Bemühungen der Gewerkschaft gelang es, einen wesentlichen Schritt zur Erreichung des Mindestlohns bis 2020 von 1.500 Euro zu vereinbaren. So wurde für 2018 anstelle der „Parallelverschiebung“ für den IST-Lohn-Bereich eine Empfehlung zur Erhöhung der IST-Löhne 2018 um 2,20 Prozent vereinbart. Der Kollektivvertrag trat am 1. Jänner 2018 in Kraft.

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