Finanzierung Fördermittel für Textilreiniger: So sichern Sie sich staatliche Zuschüsse

Die hohen Kosten belasten die Wirtschaft. Viele Unternehmen haben ein knappes Budget. Wie Unternehmer staatliche Zuschüsse und Förderungen beantragen können, weiß Dr. Paul Freyberg, Senior Innovation Consultant bei EPSA Deutschland. Ein Überblick – speziell zugeschnitten für die Textilservicebranche.

Verschiedene Euro-Banknoten in Stückelungen von 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro auf weißem Hintergrund.
Fördermittel für Textilreiniger: Experte Dr. Paul Freyberg erklärt, wo und welche staatliche Förderungen Textilreiniger beantragen können. - © Oleksandr Dibrova – stock.adobe.com

In Deutschland gibt es für Unternehmen über 2.000 verschiedene Förderprogramme. In der Praxis lassen sie sich diese in drei Hauptgruppen einteilen:

  1. Investitionsförderung,
  2. Gebäudeförderung und
  3. Forschungs- und Entwicklungsförderung.

Während Forschungsförderung vor allem Hightech- und Innovationsprojekte unterstützt, sind für die Textilservicebranche – geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen – besonders die Investitions- und Gebäudeförderungen von zentraler Bedeutung. Sie helfen, Maschinenparks zu modernisieren, Energiekosten zu senken und Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Welche Förderprogramme gibt es für Textilreiniger und Wäschereien?
    Über 2.000 Programme in drei Hauptgruppen: Investitions-, Gebäude- und Forschungsförderung
  2. Wie hoch sind die Zuschüsse für Energieberatung?
    Bis zu 50 Prozent der Kosten werden gefördert
  3. Was wird bei der Investitionsförderung unterstützt?
    Komponententausch (20-25%), Prozesswärme (40-60%), Energiemanagement (25-45%), neue Maschinen (10-45%)
  4. Welche Gebäudeförderungen stehen zur Verfügung?
    Dämmung und Fenster (15%), Heizungstausch (bis 35%)
  5. Was muss bei BAFA-Anträgen beachtet werden?
    Antragstellung vor Beginn der Maßnahme – bereits vor Auftragserteilung
  6. Lassen sich Förderungen kombinieren?
    Ja, etwa BAFA-Zuschüsse mit KfW-Krediten, solange keine Doppelförderung erfolgt
  7. Welche regionalen Förderungen gibt es zusätzlich?
    Landesförderbanken und GRW-Förderung mit 20-45% Zuschuss in strukturschwachen Regionen

Fördermittel für Textilreiniger im Detail: Bis zu 60 Prozent Zuschuss für Maschine und Gebäude

1. Investitionen: Zuschüsse für Technik und Prozesse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit gleich mehrere Module, die unter anderem für Textilreinigungen und Wäschereien interessant sind:

Energieberatung:

Betriebe können sich mit bis zu 50 Prozent Zuschuss eine qualifizierte Energieberatung fördern lassen. Diese Beratung liefert einen Überblick über die größten Energieeinsparpotenziale im Betrieb – von der Kesselanlage bis zu Druckluftsystemen – und bildet oft die Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Förderung von Komponenten:

Im Modul 1 – Querschnittstechnologien können einzelne Komponenten bestehender Maschinen und Anlagen ausgetauscht werden, bspw. Pumpen, Motoren, Ventilatoren oder Kompressoren. Der Austausch alter Technik gegen hocheffiziente Varianten wird mit 20 - 25 Prozent Zuschuss unterstützt.

Prozesswärme aus erneuerbarer Energie:

Viele Textilpflegeunternehmen arbeiten mit hohem Wärmebedarf. Der Umstieg auf Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen wird in Modul 2 mit 40 – 60 Prozent Zuschuss gefördert.

Energiemanagement:

Der Erwerb einer Energiemanagementsoftware sowie die damit im Umgang verbundenen Kosten, aber auch Mess-, Steuer- und Regelungstechnik werden in Modul 3 mit 25 – 45 Prozent gefördert.

Maschineninvestitionen:

In Modul 4 wird die Investition in neue, energieeffiziente Maschinen gefördert. Entweder als Anteil an den Gesamtkosten (Förderquote 10 – 20 Prozent) oder als Anteil an dem Preisunterschied zwischen einer günstigen, aber ineffizienten Maschine sowie der einzukaufenden teuren, aber effizienten Maschine (Förderquote 25 – 45 Prozent). Allerdings muss die Energieeinsparung 30 Prozent oder ein Mindestlevel von 100 tCO2/Jahr erreichen (Kleinunternehmen).

Praxisbeispiel:

Eine mittelgroße Wäscherei hat einen ineffizienten Dampfkessel aus den 1980er-Jahren gegen ein modernes Modell mit Abgaswärmetauscher ausgetauscht. Das Projekt wurde mit rund 35.500 € Fördermitteln unterstützt – etwa 40 Prozent der Kosten. Die jährliche Gaseinsparung von ca. 7.500 € führt dazu, dass sich die Investition nach weniger als zehn Jahren rechnet.

Wichtiger Hinweis: Alle BAFA-Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. "Beginn" bedeutet in der Praxis schon die Auftragserteilung oder Anzahlung – Angebote dürfen eingeholt, aber keine Verträge unterschrieben werden.

2. Gebäudeförderung: Sanieren mit Zuschuss und Kredit

Neben der Technik spielt das Betriebsgebäude eine zentrale Rolle. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet hier zwei Ansatzpunkte:

Einzelmaßnahmen:

Dämmung von Wänden und Dächern, Austausch von Fenstern, Einbau effizienter Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierungen. Zuschüsse betragen typischerweise 15 Prozent.

Heizungsförderung:

Beim Austausch einer alten Öl- oder Gas­heizung gegen erneuerbare Systeme winken Zuschüsse von bis zu 35 Prozent. Förderfähig sind z. B. Wärmepumpen oder Biomassekessel.

Praxisbeispiel:

Eine Großwäscherei in Süddeutschland hat Dach und Außenwände gedämmt, Fenster getauscht und zusätzlich eine Wärmepumpe installiert. Über BAFA und KfW erhielt das Unternehmen insgesamt 85.000 € Zuschüsse. Heizwärmebedarf sank um 40 Prozent, die Energiekosten deutlich – ein Gewinn für Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz.

3. Forschungs- und ­Entwicklungsförderung

Auch wenn für die meisten Textilbetriebe weniger relevant, sei der Vollständigkeit halber die Forschungsförderung genannt. Mit Programmen wie der Forschungszulage oder dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand werden technologische Neuentwicklungen unterstützt, etwa wenn Betriebe gemeinsam mit Partnern neue Verfahren zur ressourcenschonenden Textilaufbereitung entwickeln. Zuschüsse liegen typischerweise zwischen 25 und 50 Prozent.

Zusatz: Regionale und ­ergänzende Förderungen

Neben den bundesweiten Programmen existieren Landesförderungen über regionale Förderbanken (z. B. NRW.Bank oder L-Bank Baden-Württemberg). In strukturschwachen Regionen kommt die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) hinzu. Hier sind Investitionszuschüsse von 20 bis 45 Prozent möglich – etwa für eine neue Nieder­lassung oder Betriebserweiterung.

Tipp: Förderung kombinieren

Einige Förderungen lassen sich kombinieren, z. B. BAFA-Zuschüsse für einzelne Anlagen mit KfW-Krediten für Gebäude-
sanierungen. Wichtig ist nur, dass keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt.

Dr. Paul Freyberg, Senior Innovation Consultant bei EPSA Deutschland.
Dr. Paul Freyberg. - © EPSA

Über den Autor

Dr. Paul Freyberg arbeitet als Senior Innovation Consultant bei EPSA Deutschland.

pfreyberg@epsa.com

Über EPSA

Gegründet 2001 hat sich EPSA zunächst mit der Optimierung operativer Einkaufsprozesse befasst und sich im Laufe der Jahre zu einem Beratungsunternehmen entwickelt.
www.epsa-deutschland.de