Mehr als jedes dritte untersuchte Bekleidungsetikett enthält falsche Faserangaben. Das zeigt eine neue EU-Prüfkampagne. Warum fehlerhafte Kennzeichnungen nicht nur Verbraucher täuschen, sondern auch Recycling und Textilpflegebetriebe vor Herausforderungen stellen.

Mehr als jedes dritte untersuchte Kleidungsstück trägt ein fehlerhaftes Faseretikett. Das zeigt die EU-weite Prüfkampagne JACOP 2025 (Joint Actions on Compliance of Products). Falsche Materialangaben erschweren nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch das Textilrecycling.
Im Rahmen der Prüfkampagne untersuchten Marktüberwachungsbehörden aus Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Litauen, Malta, Portugal und Zypern insgesamt 132 Kleidungsstücke. Davon stammten 104 aus dem stationären Handel und 28 aus Online-Shops. Ein akkreditiertes Prüflabor in Italien analysierte die Faserzusammensetzung.
Das Ergebnis: Bei 49 Produkten – also 37 Prozent – stimmten die Angaben auf dem Etikett nicht mit der tatsächlichen Materialzusammensetzung überein. Unterstützt wurde die Kampagne von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) der Europäischen Kommission.
Drei häufige Fehler bei der Faserkennzeichnung
Die Prüfer stellten drei Arten von Kennzeichnungsfehlern fest. Teilweise waren die Fasern korrekt angegeben, ihre prozentuale Zusammensetzung stimmte jedoch nicht. In anderen Fällen enthielten die Kleidungsstücke andere – meist günstigere – Fasern als deklariert. Außerdem wurden einzelne Fasern falsch bezeichnet oder falsch klassifiziert.
Je nach Produktgruppe fielen die Fehlerquoten unterschiedlich aus. Am häufigsten betroffen waren Schals: Vier von fünf entsprachen nicht den Etikettenangaben. Es folgten Oberteile mit 54 Prozent, Babykleidung mit 25 Prozent, Nachtwäsche mit 16 Prozent und Sportbekleidung mit 13 Prozent. In der Kategorie „Sonstige“ lag die Fehlerquote bei 40 Prozent.
Besonders häufig traten Fehler bei Fasergemischen auf. Kleidungsstücke mit Mischungen aus natürlichen und synthetischen Fasern wiesen eine Fehlerquote von 64 Prozent auf. Bei Mischungen aus ausschließlich natürlichen Fasern lag sie bei 46 Prozent. Am zuverlässigsten waren die Angaben bei Produkten aus 100 Prozent Naturfasern – hier betrug die Fehlerquote 15 Prozent.
Online-Ware häufiger betroffen
Online bestellte Kleidung war häufiger falsch gekennzeichnet als Ware aus dem stationären Handel. Während die Fehlerquote bei Online-Käufen 46 Prozent betrug, lag sie im stationären Handel bei 36 Prozent.
Zudem fehlten bei vielen Produkten – insbesondere bei Importen aus Ländern außerhalb der EU und des EFTA-Raums – grundlegende Herstellerangaben wie Name, Anschrift oder Website. Nach Einschätzung der Marktüberwachungsbehörden erschwert dies sowohl die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben als auch mögliche Rückrufaktionen.
Behörden stoppen den Verkauf fehlerhaft gekennzeichneter Produkte
Als Konsequenz untersagten die Behörden den Verkauf von 18 Produkten. Zwei Hersteller mussten Korrekturmaßnahmen umsetzen, zwei weitere Produkte wurden neu etikettiert. Für drei Artikel ordneten die Behörden zusätzliche Warnhinweise an.
Anfang März 2026 liefen für weitere 24 Produkte noch Verfahren. Insgesamt wurden 41 Produkte im europäischen Informationssystem ICSMS registriert, über das die Marktüberwachungsbehörden ihre Ergebnisse austauschen und Maßnahmen koordinieren.
Bedeutung für Recycling und Textilservice
Nach Einschätzung der Behörden reichen die Folgen fehlerhafter Etiketten weit über den Verbraucherschutz hinaus. Unzutreffende Faserangaben verzerren den Wettbewerb und erschweren das Textilrecycling. Denn eine sortenreine Trennung von Textilien setzt verlässliche Informationen über die Materialzusammensetzung voraus.
Auch für Textilpflegebetriebe gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Mit den steigenden Anforderungen an Kreislaufwirtschaft müssen Textilien häufiger wiederverwendet oder recycelt werden. Falsche Faserkennzeichnungen erschweren diese Prozesse erheblich.
Vanessa Capurso, Referentin der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW), betonte: „Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen müssen wissen, dass die Etiketten auf den von ihnen gekauften Kleidungsstücken ein wahrheitsgetreues Bild der Faserzusammensetzung vermitteln.“
Kommission fordert strengere Kontrollen
Die Europäische Kommission empfiehlt Herstellern, Importeuren sowie Groß- und Einzelhändlern, die Faserkennzeichnung konsequent zu überprüfen und gesetzeskonform umzusetzen. Gleichzeitig sollten Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden fertige Kleidungsstücke und Stoffe regelmäßig kontrollieren.
Die Ergebnisse der Prüfkampagne zeigen nach Einschätzung der Kommission, dass fehlerhafte Faserkennzeichnungen kein Einzelfall sind. Vielmehr weisen sie auf ein systematisches Problem hin, das nur durch kontinuierliche Kontrollen und ein stärkeres Bewusstsein für die Kennzeichnungspflichten eingedämmt werden kann.