Praxistipp I | Mitarbeiterbindung - Den Mitarbeiter belohnen und motivieren"> Praxistipp I | Mitarbeiterbindung Den Mitarbeiter belohnen und motivieren

Durch Sachgeschenke wird der Mitarbeiter stärker an das Unternehmen gebunden. Foto: Voyagerix, Fotolia.com - © Voyagerix, Fotolia.com

Ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter mit kleinen Beträgen seine Wertschätzung zeigen. Liegt der monatliche Betrag bei weniger als 44 Euro, ist er im Rahmen der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 1 und 9 EStG als sogenannter Sachlohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass 100 Prozent des Beitrags beim Mitarbeiter an­kommen. Ein Grund für einen Beitrag findet sich immer:

Beispiele für saisonale Anlässe:

  • Ostern
  • Nikolaus
  • Weihnachten

Beispiele für personenbezogene Anlässe:

  • Eintritt ins Unternehmen/Willkommensgeschenk
  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • Betriebszugehörigkeit
  • Zielerreichung
  • Sonderprämien
  • Beförderung
  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Mitarbeiterjubiläum

Einige Arbeitgeber vergeben Sachgeschenke bei niedrigen Fehlzeiten. War ein Mitarbeiter z.B. ein ganzes Jahr nicht krank, erhält er im ­darauf folgenden Jahr monatlich 44 Euro auf ein Sachlohnkonto bei einem externen Dienstleister. Von dessen Homepage kann sich der Mitarbeiter Gutscheine bei mehreren Partnern herunterladen oder die Gutschriften z.B. für einen Urlaub oder einen Fernseher sammeln. Ein Sachlohn hat gegenüber Bargeld folgende Vorteile: Bargeld muss versteuert und versichert werden und hinterlässt bei dem Mitarbeiter keinen „Erinnerungswert“. Hat sich ein Mitarbeiter etwas von den Gutscheinen gegönnt, so hat dies einen stärkeren Bezug, bindet ihn an das Unternehmen und spornt ihn zu höheren Leistungen an.

Zu besonderen persönlichen Anlässen, wie z. B. Geburtstag, Aus­bildungsabschluss oder Beförderung, kann der Arbeitgeber dem ­Mitarbeiter einen steuer- und sozialversicherungsfreien Gutschein über 40 Euro zukommen lassen.

Weitere steuer- und sozialversicherungsfreie oder steuerbegünstigte Leistungen sind: Kinderbetreuungszuschuss, Essenszuschüsse, Laptop und Smartphone (auch zur privaten Nutzung), Firmenwagen, Steuerberaterhonorar, finanzielle Unterstützung für Bildungsseminare, ­Hilfe in Notlagen, Betriebsfeier, Versicherungen und Gesundheits­beihilfen. Sich darüber zu informieren, lohnt sich. Denn Sachlöhne sind günstiger als eine Bruttoentgelterhöhung und tragen zu ­Mitarbeiterbindung, Motivation und Firmenimage bei.