Strassenverkehr Euro-Abgasplakette wird Pflicht

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    Jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz muss seit Anfang dieses Jahres mit einer Abgasplakette versehen sein. Foto: Kara, Fotolia.com
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    Ausländische Plaketten zählen nicht in Österreichischen Gebieten mit Umweltfahrverboten. Foto: Trueffelpix - Fotolia.com

3 Spätestens seit dem 1. Jänner 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse mit einer österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein. Dies gilt für Fahrten nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark.

Betroffene Fahrzeuge

Ursache sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkws und Sattel-Kfz in diesen Gebieten. Diese gelten in Wien seit dem 1. Juli 2014  für ältere Lkw und Sattel-Kfz der Euroklassen 0 und 1 und ab dem 1. Jänner 2016 auch für Lkws und Sattel-Kfz der Euroklasse 2. In der Steiermark gelten sie seit dem 1. Jänner 2014 für Lkws über 7,5 t höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) der Euroklasse 2. Jüngere Lkws und Sattel-Kfz der Klasse N (also in Wien auch ­unter 3,5 t hzG) der Euroklassen 2 bis 6 müssen seit dem 1. Jänner 2015 in oben genannten Gebieten ebenfalls mit einer Abgas­klassenkennzeichnungsplakette versehen sein.

Diese neue Kennzeichnungspflicht betrifft auch die neuesten und modernsten Lkws und Sattel-Kfz aller Gewichtsklassen. Betroffen sind Lkw- und Sattel-Kraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kfz der Klasse N (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen). Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs und in der Steiermark die SO-Steiermark und Teile des Murtales. Die Abgasklassenkennzeichnungsplakette wird daher auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei und in der Umgebung von Graz benötigt.

Sämtliche Lkws und Sattel-Kfz sollten mit dieser Abgasklassenkennzeichnungsplakette gekennzeichnet werden, weil die Zulassungsbesitzer unvorhergesehen in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete fahren müssen. Darüber hinaus haben weitere Bundesländer ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt.

Ausländische Abgasklassenkennzeichnungsplaketten

Abgasklassenkennzeichnungsplaketten anderer Länder wie Deutschland werden in Österreich aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage nicht anerkannt: Österreichische Lkws mit beispielsweise einer deutschen Umweltplakette benötigen in oben genannten Gebieten zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette. Ein Grund hierfür ist, dass sich die österreichische Abgasklassenplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht. Diese muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein. Auf der deutschen Umweltplakette ist demgegenüber das Zulassungskennzeichen vermerkt. Sämtliche ausländische Lkws benötigen also seit dem 1. Jänner bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette.

Ausgabestellen

Ausgabestellen sind die §-57a-Begutachtungsstellen. Ausgeben dürfen nur von zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach § 57a KFG ermächtigte Unternehmen und Organisationen. Das sind insbesondere Werkstätten, Autofahrerklubs und die Kfz-Prüfstellen der Länder. Sie müssen die zutreffende Abgasklasse des Kraftfahrzeuges feststellen und eine Plakette der auf die Abgasklasse zutreffenden Farbe mit den individuellen Lochungen des Fahrzeuges versehen (letzte sechs Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Bei Kraftfahrzeugen bis 3,5 t hzG muss die Ausgabestelle die Plakette direkt am Fahrzeug anbringen. Bei Kfz über 3,5 t hzG können die Plaketten vom Fahrzeughalter selbst angebracht werden. Letztlich müssen die Ausgabestellen eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für den Fahrzeughalter ausstellen.

Folgen der Abgasklassenkennzeichnungsplaketten

Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges gewinnt an Bedeutung, weil bei über 3,5 t hzG bereits die Höhe der fahrleistungsabhängigen Maut (Road Pricing) danach gestaffelt ist. Die Anzahl und Ausdehnung von Fahrverboten für ältere Kraftfahrzeuge bestimmter Abgasklassen drohen auch in Österreich weiter zuzunehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach deutschem Vorbild auch in Österreich derartige Fahrverbote künftig auf andere Kraftfahrzeuge, wie z.B. auf Pkws ausgedehnt werden.

Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeugs wird daher auch ­dessen Wiederverkaufswert beeinflussen. Aus diesem Grund ist es wichtig darauf zu achten, dass für ein Kraftfahrzeug keine ­falsche, insbesondere keine zu niedrige Euro-Abgasklasse fest­gelegt wird. Deshalb sollten Zulassungsbesitzer zunächst selbst die Abgasklasse ihrer Lkws und Sattel-Kfz feststellen.

Infos: www.wko.at/LKW-Fahrverbot-Wien-NOE

www.wko.at/LKW Fahrverbot