Hygienemaßnahmen bei Privatwäsche Händewaschen statt Mundschutz

Bakterien, Krankheiten und Todesfälle - sie sorgen in den Medien immer wieder für Aufruhr. Müssen wir komplett umdenken und Mundschutz tragen? Auch Textilreinigungsbetriebe und Wäschereien fragen sich, ob ihre Hygienemaßnahmen ausreichend sind. RWTextilservice hat mit Dr. Eva Fritz vom Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg gesprochen.

Ein Mundschutz ist bei der Annahme von Wäsche aus Privathaushalten nicht nötig.Foto: Meinrad Himmelsbach - © Meinrad Himmelsbach

Händewaschen statt Mundschutz

Immer wieder sind Maßnahmen im Gespräch, die auf die Ware im Privatkundensektor der Reinigungen oder Wäschereien abzielen, in solchen Betrieben also, die ihre Dienstleistungen ohne Hygienezeugnis erbringen. Dr. Eva Fritz, Expertin des BZH, erklärt im Interview mit RWTextilservice , was wünschenswert und nützlich ist und welche Maßnahmen unerlässlich sind.

RWTextilservice: Müssen Reinigungen und Wäschereien, die sich auf die Bearbeitung von Textilien aus Privathaushalten spezialisiert haben, aufgrund der immer weiter um sich greifenden ansteckenden Krankheiten zusätzliche Maßnahmen im Bereich Hygiene ergreifen?

Eva Fritz: Eine zusätzliche, besonders keimabtötende Reinigung für Textilien aus Privathaushalten ist nicht erforderlich. Die üblichen Verfahren der chemischen Reinigung mit Perchlorethylen oder kohlenwasserstoffhaltigen Lösungsmitteln töten den Großteil der an Textilien haftenden Erreger ab. Auch niedrige Temperaturen (40 °C) mit geeigneten Produkten wie Vollwaschmittel in gepflegten Maschinen gewährleisten hygienisch einwandfreie Wäsche und der Einsatz von Hygienespülern oder ähnlichen Produkten ist nicht erforderlich, sondern belastet zusätzlich das Abwasser. Zudem geht von Textilien im Allgemeinen keine besondere Ansteckungsgefahr aus. Die Erreger fühlen sich dort nicht wohl und überleben normalerweise nicht lange. Ungereinigte Bekleidung sollte grundsätzlich getrennt von bereits gereinigten Textilien aufbewahrt werden, um eine mögliche Kontamination bereits sauberer Wäschestücke zu vermeiden. Zu den wichtigsten Handlungen gegen die Übertragung von Krankheiten gehört das Händewaschen. So sollte zum Beispiel das Personal an der Annahmetheke in einer Reinigung nach Beendigung der Arbeit zu Wasser und Seife greifen. Erreger, die auf die Hände gelangen konnten, werden so unschädlich gemacht, bevor der Mensch sie unbewusst aufnimmt, indem er sich zum Beispiel die Augen reibt.

RWTextilservice: Muss man befürchten, sich beim Anprobieren von Hosen, Anoraks oder Blusen mit Krankheiten anzustecken?

Eva Fritz: Von hygienischer Seite her kann man gefahrlos die neue Sommerbekleidung anprobieren. Es gibt bisher keine bekannten Übertragungen von Krankheitserregern durch die Kleideranprobe. Vor dem eigentlichen Tragen sollte die auf der Haut getragene Bekleidung dann jedoch gewaschen werden.

RWTextilservice : Gibt es allgemeine Handlungsempfehlungen für Dienstleistungsbetriebe oder Geschäfte?

Eva Fritz: Wenn Dienstleistungen im Nahrungsmittelbereich oder der Flächenreinigung speziell in medizinischen Bereichen angesiedelt sind, gelten hier natürlich besondere Empfehlungen wie vor allem der Gebrauch von Händedesinfektionsmitteln. Über kontaminierte Lebensmittel können schnell Krankheitserreger auf große Personenkreise übertragen werden und auch gefährliche Erkrankungen auslösen. Für die Annahme und die Bearbeitung von Privatwäsche trifft dies im Allgemeinen nicht zu.

RWTextilservice: Ab welchem Lebensalter muss man besondere Maßnahmen ergreifen?

Eva Fritz: Bei Kindern und älteren Menschen trifft es durchaus zu, dass diese anfälliger für Erkrankungen sein können, weil die körpereigene Abwehr weniger gut reagiert. Es sind deshalb aber keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen. Als Schutz vor gefährlichen Erkrankungen ist diesem Personenkreise dringend angeraten, die allgemein empfohlenen Impfungen durchführen zu lassen und sich vor dem Essen, nach dem Toilettengang und nach dem Berühren von gemeinsam benutzten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln oder Rolltreppen die Hände zu waschen.

RWTextilservice : Ist es aus Ihrer Sicht erforderlich, im Bereich des „betreuten Wohnens“ Oberbekleidung, Sitzmöbel und Wohntextilien zu desinfizieren?

Eva Fritz: Eine routinemäßige Desinfektion von gemeinschaftlich genutzten Sitzmöbeln oder Wohntextilien ist nicht begründet. Hier reicht eine regelmäßige Reinigung, um Staub zu beseitigen. Im Falle einer Kontamination mit Ausscheidungen müssen Oberflächen, auch textiler Art, desinfiziert werden, um den nachfolgenden Nutzer vor einer eventuellen Ansteckung mit Krankheitserregern zu schützen. Da die Oberbekleidung der Bewohner private Wäsche ist und auch nicht gemeinsam mit anderen Wäschestücken gewaschen wird, sind hier keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Bei ansteckenden Erkrankungen, beispielsweise mit Durchfallerregern wie dem Norovirus, sollten die Bewohner bis zwei Tage nach Ende der Krankheitssymptome ihre Wohnung nicht verlassen und auch im Anschluss auf die Bedeutung einer gründlichen Händehygiene hingewiesen werden.

RWTextilservice : Fahren Sie noch ohne Angst vor Ansteckung mit dem öffentlichen Nahverkehr?

Eva Fritz: Eigentlich alle Mitarbeiter des BZH benutzen mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel und scheuen sich nicht, auf gepolsterten Sitzen Platz zu nehmen. Die Gefahr, sich in einem öffentlichen Verkehrsmittel mit Krankheiten anzustecken, besteht vor allem wieder über den Handkontakt mit den häufig genutzten Griffflächen. Hier kann wieder durch gründliches Händewaschen einer Ansteckung vorgebeugt werden.

RWTextilservice: Frau Fritz, vielen Dank für das Gespräch.

Meinrad Himmelsbach

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