Drei Vorhaben, eine Richtung: Berlin und Brüssel rücken Kreislauffähigkeit und Lieferketten-Resilienz ins Zentrum der öffentlichen Beschaffung. Für den Einkauf von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen könnte das den entscheidenden Unterschied machen – hin zu Mehrweg statt Einweg, gerade dort, wo Produkte aus Süd- und Südostasien heute noch als das Mittel der Wahl gelten.

Wer heute durch die OP-Abteilung eines deutschen Krankenhauses geht, findet in vielen Bereichen längst die Einwegware: Abdecktücher, Kittel, Hygieneartikel – produziert vor allem in Süd- und Südostasien, günstig eingekauft, nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Das ist all jenen ein Dorn im Auge, die aus der Corona-Pandemie und zuletzt aus den Lieferkettenproblemen infolge des Iran-Konflikts Lehren ziehen wollen.
Die Politik hat die Zeichen der Zeit gesehen und versucht, dieses Bild in den kommenden Jahren zu verändern. Gleich mehrere Vorhaben aus unterschiedlichen Richtungen sind auf den Weg gebracht, folgen aber einer erstaunlich ähnlichen Logik: Wiederverwendung statt Wegwerfen, europäische Souveränität statt globaler Abhängigkeit.
Der nationale Rahmen: Beschaffung als Hebel
Der Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“, den die Bundesregierung im Sommer 2026 zur Beteiligung vorgelegt hat, macht öffentliche Beschaffung zu einem eigenen Schwerpunkt.
Gleich zwei Missionen des Bundesinnenministeriums zielen darauf ab, Nachhaltigkeitskriterien systematisch in die Vergabepraxis einzubauen: Eine Wissensdatenbank soll Beschaffungsstellen bei rechtssicheren, umweltverträglichen Entscheidungen unterstützen, und auf digitalen Einkaufsplattformen wie dem „Marktplatz Deutschland“ sollen entsprechende Standards künftig direkt filterbar sein, u. a. orientiert an den bereits etablierten Kriterien des Blauen Engels.
Das Entwicklungsministerium soll die Mission zu globalen Textillieferketten verantworten: Bis 2030 soll die Bundesverwaltung verpflichtet werden, den Anteil nachhaltig beschaffter Textilien auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Die Zielrichtung deutet eindeutig auf eine Bevorzugung von Produkten mit nachvollziehbaren Standards in der Produktion und kurzen Lieferketten hin. Kriterien, die klassische Einwegware aus Süd- und Südostasien – anders als regional organisierte Mehrwegsysteme – vor große Herausforderungen stellen.
Der europäische Rahmen: Von Kann zu Muss
Während Berlin an Zielmarken und Datenbanken arbeitet, werden in Brüssel deutlich schärfere Bestimmungen vorbereitet. Der durchgesickerte Entwurf einer neuen EU-Vergabeverordnung, die die drei bisherigen Vergaberichtlinien ablösen soll, bringt zwei Dinge zusammen, die bislang getrennt diskutiert wurden: Kreislaufwirtschaft und Versorgungssicherheit.
Beim Thema Kreislaufwirtschaft bleibt der Entwurf zunächst vorsichtig. Öffentliche Auftraggeber dürfen nach Artikel 53 Kriterien festlegen, die Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Wiederverwendung fördern. Verpflichtend ist es derzeit aber noch nicht.
Auch Product-as-a-Service- oder Mietmodelle, wie sie der Textilservice seit Jahrzehnten praktiziert, werden ausdrücklich als förderungswürdige Alternative zum Neukauf genannt. Ob die Rechtssicherheit dafür bereits in der Richtlinie oder gegebenenfalls erst in den nationalen Umsetzungen geschaffen wird, bleibt abzuwarten.
Anders sieht es beim neuen Kapitel zu Sicherheit und Resilienz aus. Hier verpflichtet der Entwurf Auftraggeber erstmals dazu, Abhängigkeiten von Drittstaaten aktiv zu berücksichtigen: etwa durch Diversifizierung der Lieferkette, Bevorratungspflichten innerhalb der EU oder Nachweise zur Versorgungssicherheit.
Für als kritisch eingestufte Einrichtungen können solche Anforderungen künftig sogar verbindlich werden, wenn die EU-Kommission bestimmte Produktkategorien als strategisch wichtig einstuft. Ob Textilien oder Hygieneprodukte einmal zu einer solchen Kategorie zählen könnten, lässt der bislang bekannte Text offen, da die entscheidende Anhangliste in dem vorliegenden Entwurf noch nicht enthalten ist.
Noch weiter geht Artikel 55: Für Produktgruppen mit hohem öffentlichem Marktanteil sollen künftig verbindliche Umweltmindeststandards gelten, verknüpft mit EU-Ursprungspräferenzen für Anbieter, die Abhängigkeiten von Drittstaaten vermeiden.
Der ältere Baustein: das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Was in Brüssel gerade neu verhandelt wird, schafft in Deutschland mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits Wahrheiten: Die dort verankerte Abfallhierarchie stellt Vermeidung und Wiederverwendung ausdrücklich über Recycling und Beseitigung, und die erweiterte Produktverantwortung verpflichtet Hersteller, Umweltfolgen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus mitzudenken.
Für Vergabestellen ist das bislang eher ein Auslegungsrahmen als ein scharfes Beschaffungskriterium – genau diese Lücke ist es, die sowohl der deutsche Aktionsplan als auch die künftige EU-Verordnung nun schließen wollen.
Was das für Mehrwegprodukte bedeutet
In der Summe zeichnet sich ein Muster ab, das für Einrichtungen im Gesundheitswesen relevant werden dürfte, sobald die Vorhaben in Kraft treten: Nachhaltigkeits- und Resilienzargumente laufen nicht mehr getrennt, sondern verstärken sich gegenseitig.
Ein Mehrwegprodukt aus europäischer Fertigung mit regionalem Aufbereitungskreislauf punktet dabei doppelt: ökologisch über die Kreislaufkriterien aus Artikel 53 sowie die deutsche Textilstrategie und sicherheitspolitisch über die neuen Resilienzpflichten aus Artikel 65 bis 68, die Abhängigkeiten von Lieferanten außerhalb der EU zunehmend kritisch bewerten. Einwegware aus Süd- und Südostasien, die heute in vielen Beschaffungsverfahren allein über den Anschaffungspreis gewinnt, müsste sich künftig an beiden Maßstäben, Umweltwirkung und Versorgungssicherheit, messen lassen. Ob daraus verbindliche Pflichten werden, hängt an zwei offenen Fragen: welche Produktkategorien die EU-Kommission in den kommenden Anhängen der Vergabeverordnung tatsächlich benennt und wie ernst deutsche Vergabestellen die noch freiwilligen Kriterien aus dem Aktionsplan in der Praxis anwenden.
Der Artikel erschien zuerst auf rechtsdepesche.de in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV).