Steuertipp Privat-Pkw für Betriebsfahrten genutzt: Das geht steuerlich
Haben Sie im Jahr 2017 einen Privat-Pkw für betriebliche Fahrten genutzt, können Sie dem Finanzamt die Kosten hierfür als gewinnmindernde Betriebsausgaben präsentieren. Damit das Finanzamt dem Betriebsausgabenabzug zustimmt, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
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