Gesetzestext VerpackG Aus dem VerpackG
Auszüge aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG), § 3 Begriffsbestimmungen: (9) 1 Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. 2 Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit [...]
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