Gerichtsurteil Pflegeetiketten können vor Haftung schützen
Hält sich eine Textilreinigung bei der Aufbereitung eines Kleidungsstücks an die Pflegevorgaben des Herstellers, so haftet sie nicht, wenn Schäden durch die Textilpflege entstehen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Streitgegenstand war eine Luxusjacke mit Lederbesätzen.
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