Der Verbandstag 2009 des Textilreinigungs-Verbandes Nordrhein-Westfalen vom 13. bis 15. März in Köln stand im Zeichen künftiger Verbesserungsmöglichkeiten. Zuversichtlich blickte Philipp Lenemann,Präsident des Landesverbandes NRW, nach vorn: „Die aktuelle Lage ist schwierig, aber wir müssen sie als Übergangsphase begreifen und dazu nutzen, neue Wege einzuschlagen“, so sein Appell.
Keine Angst vor Neuerungen
„Köln ist immer eine Reise wert“, begrüßte Präsident Philipp Lenemann die zahlreichen Gäste des Textilreinigungs-Verbandes NRW in der Rheinmetropole, „und zu einem Verbandstag ganz besonders.“ Gerade jetzt sei der Austausch und Zusammenhalt innerhalb der Branche wichtig, stellte Lenemann fest wo Finanzkrise und Kreditstopp, steigende Energiepreise und Mindestlöhne Mittelständler vor schwere Aufgaben stellen. Auch Kreishandwerksmeister Nicolai Lucks betonte den Stellenwert von Networking und Wissenstransfer innerhalb der Innung: „Beim anstehenden Generationswechsel müssen sich die Handwerker als Netzwerk begreifen, das das Wissen der älteren Generation bewahrt, sich aber nicht vor Innovationen scheut.“
Bereits am Freitag waren die Unternehmer zur Tagung angereist, am Samstag standen Fachvorträge und eine anschließende Rheinschifffahrt auf dem Programm, bei der auch der „Goldene Kleiderbügel“ der Zeitschrift „WRP“ verliehen wurde. Der Sonntag war der Mitgliederversammlung des Verbandes vorbehalten, die bei künftigen Verbandstagen aber bereits am Samstag stattfinden soll. Eine besondere Überraschung wartete auf NRW-Präsident Lenemann: DTV-Präsident Friedrich Eberhard steckte ihm für seine Verdienste um die Branche und den Bundes- und Landesverband die DTV-Ehrennadel ans Revers. „Als Textilreinigermeister hat er das Handwerk von der Pike auf gelernt, aber sein zweiter Beruf ist das Engagement für die Innung und den Textilreinigungsverband. Es ist an der Zeit, diesen Einsatz zu würdigen.“ Philipp Lenemann, seit 1999 Vorsitzender des Landesverbandes, versicherte: „Ich bin weiterhin für die Branche da.“
Dass Reiniger und Wäscher aktuell großen Diskussionsbedarf haben, bewies der Austausch mit den Referenten. Energieeinsparung und Mindestlohn waren die zentralen Themen des Tages. Für Diplom-Reiniger Andre Herbrand aus Mönchengladbach bedeutet Energiesparen vor allem, keine Energie ungenutzt entweichen zu lassen. Er stellte Möglichkeiten vor, den Strom-, Wasser- und Gasverbrauch im Betrieb zu reduzieren: durch Umstellung vom offenen Dampfsystem auf ein geschlossenes bzw. halbgeschlossenes System. Bis zu 30 Prozent des Energieaufwandes ließen sich einsparen, so Herbrand. Entscheidend sei, die Zahl der Kondensatableiter zu minimieren, denn durch Nachverdampfung geht Energie verloren. Stattdessen übernimmt in Herbrands Modell die Schwerkraft die Entwässerung der Leitungen. Der Erfolg zeigte sich sofort an der sinkenden Temperatur im Speisewasserbehälter, bereits nach zwei bis drei Monaten sei er am Betriebsstundenzähler des Brenners abzulesen. Im Detail sieht das so aus: Beim geschlossenen System bildet der Kessel den tiefsten Punkt des Kreislaufs, im Idealfall steht er im Keller. Jeder Verbraucher gibt das Kondensat über eine Rückschlagklappe in die Leitung ab, die es mit Gefälle zum Kessel zurückführt.
Leider ist der Planungsaufwand für die Leitungsführung hoch und nicht jede Reinigung kann ihre Geräte beliebig umstellen. Die Lösung bietet ein halbgeschlossenes System: Jede Leitung wird bis zum einzigen zentralen Kondensatableiter mit Gefälle verlegt, danach ist die Leitungsführung beliebig. So entsteht weniger Nachverdampfung, die Stör- und Fehlerquellen reduzieren sich auf den zentralen Kondensatableiter und die Methode ist auch bei Schlangenkesseln anwendbar. Ein Pressfittingsystem macht die Neumontage selbst für „handwerklich begabte Laien“ gut realisierbar.
Der Vorschlag der Firma Multimatic zum Thema Energiesparen heißt Ipura. Ewald Brinker, technischer Leiter, beleuchtete zunächst die verschiedenen Entwicklungsschritte der Reinigungstechnik in den vergangenen 30 Jahren: von Per über FCKW, KWL bis hin zur Nassreinigung. Jeder dieser Schritte wurde von enormer Skepsis begleitet und mehrheitlich zunächst einmal abgelehnt. Dennoch haben sich all diese Techniken durchgesetzt. „So wird es auch bei Ipura sein“, ist Ewald Brinker überzeugt. In einer ausführlichen Präsentation erläuterte er die neue fünfstufige KWL-Reinigungstechnik im Sprühverfahren, ohne Bäder, ohne Schleudern und ohne Destillation. Stattdessen wird der Reinigungsverstärker durch feines Aufsprühen gleichmäßig auf der Bekleidung verteilt, starker Luftstrom nimmt den gelösten Schmutz mit, erläuterte der Referent. Weltweit sind inzwischen mehr als 600 Ipura-Maschinen im Einsatz, in Deutschland bisher 50 oft als einzige Reinigungsmaschine des Betriebs.
Die Vorteile der Multimatic-Lösung liegen laut Ewlad Brinker in ihrem geringen Anschaffungspreis, im sparsamen Energie- und Kühlwasserverbrauch, im geringen Platzbedarf bei hoher Leistung, da sie bis zu 35 Teile pro Charge bewältigen könne und darin, dass sie keine Vibrationen verursacht. Wie erwartet gab es gehörige Zweifel im Publikum. „Wo bleibt der Schmutz? Wird er vielleicht nur gleichmäßig verteilt?“, war ein wichtiger Einwand. Brinker verwies auf die überzeugenden Ergebnisse in der Praxis und kündigte Untersuchungen mit Testgeweben an. Doch bei aller Kritik gab es auch entscheidende Unterstützung aus den Reihen der Zuhörer: „Das Verfahren ist völlig neu und wird die Branche revolutionieren. Wir Reiniger müssen umdenken“, meldete sich ein Kollege zu Wort.
Große Fragezeichen stehen weiterhin hinter dem Thema Mindestlohn. Rechtsanwalt Winfried Maier vom DTV Stuttgart fasste die Eckdaten noch einmal zusammen: Das Verhandlungsergebnis von DTV, TATEX mit intex, DHV und IG Metall ist ein Mindestentgelttarifvertrag. Er tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft, der Mindestlohn beträgt 7,51 Euro pro Stunde (West) bzw. 6,36 Euro pro Stunde (Ost) und gilt für Wäschereien mit einem Umsatzanteil an gewerblichen Kunden von mehr als 80 Prozent. Der Tarif der TATEX und der Mindestentgelttarif gelten parallel: Die tatsächliche Entlohnung bzw. die Bezahlung nach TATEX-Tarif darf nicht unter dem Mindestlohn liegen. Soweit die Fakten doch wie belegt man die über 20 Prozent Privatkunden, die nicht gegen Rechnung, sondern über die Tageskasse laufen? Wer fällt nun eigentlich unter diese 80-Prozent-Regelung? Hier besteht im Einzelfall großer Klärungsbedarf.
Rechtsanwalt Maier erläuterte, dass z.B. Subunternehmen wie Agenturen, die die Bekleidungsstücke annehmen, nicht als Objektkunden gelten. „Der Ursprung des Geschäftes ist privat“, bestätigt der Rechtsanwalt. Grundsätzlich riet er, den Anteil der Privat- bzw. gewerblichen Kunden realistisch einzuschätzen. „In der gesamten Branche gibt es nur wenige Firmen, die diese 80 Prozent als Problem haben. Für alle, die nah an der Grenze stehen, muss man individuelle Lösungen finden.“ DTV-Präsident Eberhard, der die Mindestlohndebatte aktiv mitbestritten hat, bestätigte: „Mit einem Anteil von 80 Prozent Objektkunden ist ein Betrieb in der Lage, 7,51 Euro zu bezahlen.“ Sein Rat: Besser den Mindestlohn bezahlen, als später durch Nachzahlungen für die Fehleinschätzung zu haften.
Die Kreditvergabe für Mittelständler stagniert, Investitionen im Hinblick auf Umweltschutz und Energienutzung sind aber nötiger denn je. Mit insgesamt rund 260 Förderprogrammen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unterstützung ein regelrechter Dschungel, in dem man schnell die Orientierung verliert. Zwei dieser Fördermaßnahmen stellte Jürgen Lindenkamp von Multimatic iLSA Deutschland vor.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können den Sonderfonds Energieeffizienz in KMU nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Energieeffizienzberatung durch einen von der KfW zugelassenen Berater. Erst dann kann man die Förderung des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms beantragen, und zwar für Investitionen an der Gebäudehülle, an Heizung, Kühlung, Wasser und Lüftung sowie an Maschinen und der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik allerdings nicht für eine Photovoltaikanlage.
Eine weitere Option bietet das KfW-“StartGeld“: ein Kredit für die Gründung oder Festigung von Unternehmen, z.B. auch bei einer Geschäftsübernahme. Gefördert wird, was nachhaltigen Erfolg verspricht, die Fördersumme ist mit maximal 50.000 Euro aber relativ klein. In jedem Fall lohne es, sich bei der KfW im Beratungszentrum in Bonn genau über die Konditionen zu erkundigen, das Zinsmodell genau zu prüfen und mit dem Angebot der Hausbank zu vergleichen.
Auch die Haftung muss geklärt sein in einigen Fällen haftet die KfW selbst, in anderen die Hausbank, die einem Kredit dann ungern zustimmt. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich allerdings auf „jede Menge Schreibkram“ einstellen. Ratsam sei es, in diesem Fall die Hilfe eines Fördermittelcoaches in Anspruch zu nehmen.
Als Mittelstandsfinanzierer versteht sich auch die Kölner Bank. Vorstandsmitglied Klaus Müller versicherte: „Bei uns gibt es keine Kreditklemme“. Zwar stagniere die Kreditvergabe, die Anträge aber ebenfalls, denn die Branche antworte auf die Finanzkrise mit einem Investitionsstopp. Im Februar sei erstmals wieder ein Anstieg der Anfragen zu verzeichnen. Die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank) und die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ Bank) haben einen Sonderkreditfond Mittelstand in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, die Kölner Bank hat darauf Zugriff.
Müller verwies darauf, dass die Bank die Kreditwürdigkeit anhand eines obligatorischen Verfahrens beurteilt, das „Rating“ genannt wird eine Art Benotung für das Unternehmen. Das Ergebnis beeinflusst Vergabe und Konditionen. Je besser der Betrieb beurteilt wird, desto eher wird ein Kredit gewährt und desto günstiger sind die Konditionen.
Über Neuerungen in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 informierte Heiko Schöttler, Aufsicht und Beratung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro. Die neue Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro ist am 1. April 2009 aus einem Zusammenschluss der BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft und der BG Elektro Textil Feinmechanik hervorgegangen. „Die BGV A2 ist maßgeblich für die Betriebe, aber leider eine schwierige Materie“, so Schöttler. Er riet daher, die Beratungsangebote der Berufsgenossenschaft (BG) zu nutzen, um sich Einzelheiten der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) erklären zu lassen. In puncto Arbeitssicherheit wies Schöttler auf die Gefährdungsbeurteilung hin, die jeder Betrieb erstellen muss. Anhand der Beurteilung wird geprüft, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.
Dabei gilt das TOP-Prinzip, eine hierarchische Reihenfolge der Arbeitsschutzmaßnahmen:
- T echnische Maßnahmen.
- O rganisatorische Maßnahmen Einweisung an Maschinen,
Sicherheitshinweise, welches Gerät muss wann gewartet werden?
- P ersonenbezogene Maßnahmen z.B. Schutzausrüstung, Hygienevorschriften.
Wichtig sind die Schriftform und eine regelmäßige Anpassung. „Es lohnt, sich dafür Zeit zu nehmen“, riet Schöttler. Wird eine Gefährdungsbeurteilung gepflegt und befolgt, ist sie eine gute Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.Thea Wittmann