Kollektivvertragsabschluss Mindestgrundgehalt für 130.000 Angestellte

Vor allem die Kaufkraft der unteren Gehaltsgruppen soll durch das Mindestgrundgehalt gesichert werden. Foto: marcus_hofmann, Fotolia.com

3 Für 130.000 Angestellte in Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und Consulting wurden kollektivvertragliche Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen beschlossen. Diese werden um 2,03 Prozent erhöht. Dieser Abschluss sichert die Kaufkraft besonders der unteren Gehaltsgruppen. Für die Verwendungsgruppen I und II fällt die Erhöhung in den ersten vier Verwendungsgruppenjahren mit 2,18 Prozent weit höher aus. Für die wesentliche Verwendungsgruppe II bedeutet dies zukünftig ein Mindestgrundgehalt von knapp über 1.400 Euro. Darauf haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparten Gewerbe und Handwerk sowie Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am 21. November 2014 geeinigt. Der Kollektivvertrag sieht seit 2012 vor, dass die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I maximal drei Jahre betragen darf. Danach erfolgt eine automatische Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe, die nunmehr ein Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro garantiert.