DTV-Verbandstag und Seminar Personalmanagement Mindestlohn: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Einführung des Mindestlohns war eines der zentralen Themen des DTV-Verbandstages in Fulda. Und auch im Vorfeld hatte der DTV seine Mitglieder im Rahmen eines Seminars rund um Mindestlohn, Kurzarbeit und Steuerprüfungen informiert. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

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    Winfried Maier fasste die Auswirkungen des neuen Tarifvertrags zusammen.
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    Dirk Franciszak von der Arbeitsagentur vermittelte in einem DTV-Seminar aktuelle Fakten zum Kurzarbeitergeld.
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    „Auf die Lohnsteueraußenprüfung muss man vorbereitet sein“, warnte Stefan Düx. Fotos: DTV

Mindestlohn: Was Sie jetzt wissen müssen

Nach langem Ringen wurden Lohnuntergrenzen für Großwäschereien festgelegt. Doch wie sieht es im Bereich der Textilreinigungen aus? Besteht auch hier die Notwendigkeit, sich mit einem gesetzlichen Mindestlohn gegen Preisdumping zu wehren? Sollte eine gerechtere Entlohnung angestrebt werden? Wird eines Tages von der Politik ein Mindestlohn für Textilreinigungen forciert? Diese Fragestellungen wurden auf Antrag des OTV in Fulda beleuchtet und kontrovers diskutiert. Es zeigte sich eine geteilte Haltung zu diesem komplexen Thema. Während einige eine möglichst frühe Kooperation mit der Politik wünschten, fürchteten andere ein zu schnelles „Einknicken“ vor staatlicher Regulierung. „Wir wollten, dass die Branche vorbereitet ist und Austausch entsteht“, erklärte OTV-Vorstandsmitglied Henrik Bier. DTV-Präsident Friedrich Eberhard möchte die Diskussion um dieses Thema aufrechterhalten. Vor dem „Damoklesschwert“ des Mindestlohns könne man sich schlichtweg nicht verstecken.

Der Präsident erklärte, dass der Tarifvertrag für Wäscher allen voran entstanden sei, um die Branche vor politischen Einflüssen zu schützen und eine positive Außenwahrnehmung beizubehalten. Man erhoffe sich im Übrigen, dass mit einer solchen Maßnahme das Preisdumping effektiv aufgehalten werde. Darüber hinaus würde sich nun die Gelegenheit zu größerer Transparenz und einem besseren Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Branche bieten. „So lassen sich zudem Fachkräfte besser binden und halten“, argumentierte Eberhard.

Den Themenschwerpunkt Mindestlohn behandelte auch Winfried Maier, Rechtsanwalt für die Textilpflegebranche des DTV, in seinem Vortrag.

Im Bereich der tagesaktuellen Medien verbreitete sich die Fehlinformation, der Mindestlohn gelte bereits seit einigen Monaten. „Das ist schlichtweg falsch“, erklärte der Rechtsexperte des DTV. Rückwirkend gebe es keine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Maier erklärte unterschiedliche Sachverhalte in Bezug auf den Tarifvertrag und beantwortete auch spezielle Einzelanfragen geduldig und routiniert. „Um die gröbsten Fragen vorab zu klären, sollte man regelmäßig auf die DTV-Hompepage schauen“, empfahl Maier zusätzlich. (Bitte beachten Sie auch unseren Kasten „Häufig gestellte Fragen“.)

Auch schon vor dem DTV-Verbandstag in Fulda wurden zentrale und aktuelle Fragen rund um den Mindestlohn im Rahmen eines DTV-Seminars zum Thema Personalmanagement in der Geschäftsstelle in Bonn behandelt. Vielfältige Probleme aus den Themenbereichen Mindestlohn, Lohnsteuer, Kurzarbeit und Steuerprüfung wurden angesprochen. Denn nicht überall kann man Fachmann sein. Wenn es um komplexe Themen wie Steuerrecht und Kurzarbeit geht, ist häufig die Beratung von Experten nötig.

Über die Auswirkungen des Mindestlohns für Wäschereien informierte auch hier Rechtsanwalt Winfried Maier. Dirk Franciszak von der Arbeitsagentur Bonn fasste die wesentlichen Änderungen zum Thema Kurzarbeit zusammen und informierte über die Förderung von Mitarbeiterqualifizierungen während der Kurzarbeitszeit. Über Neuheiten bei der Lohn- und Reisekostenabrechnung, Pauschalierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen und Lohnoptimierungen durch steuerfreie Lohnbestandteile referierte Stefan Düx von der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn.

DTV-Rechtsexperte Winfried Maier fasste die zu erwartenden Auswirkungen des neuen Tarifvertrags zusammen. Sowohl der TATEX-Entgelttarifvertrag als auch der Mindestlohn-Tarifvertrag gelten weiterhin. Weder die tatsächlich gezahlten Löhne noch der TATEX-Tarif dürfen unter den Mindesttarifen liegen.

Für den Mindestlohn gilt: Die Mitarbeiterzahl spielt keine Rolle. Außerdem gilt die Gleichbehandlung von geringfügig Beschäftigten, Schülern, Studenten und Behinderten. Es gibt keine Ländergruppenunterteilung, keine Einarbeitungsnachlässe und keine Abschläge bei Alten- und Pflegeheimaufträgen. Ausgeschlossen ist auch eine Prämienentlohnung, mit der erst der Mindestlohn erreicht wird. Im Osten sind keine regionalen Abschläge möglich. Anspruch auf Mindestlohn haben auch Leiharbeitnehmer/-innen. Wird ein Auftrag an eine weitere Wäscherei vergeben, die den Mindestlohntarif einhalten muss, liegt die Haftung für eine mögliche Lohndifferenz beim Auftraggeber.

Dirk Franciszak vermittelte aktuelle Fakten zum Kurzarbeitergeld: Um dieses beziehen zu können, müssen im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sein. Sollte das für weniger als ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen gelten, sind nur die Kurzarbeiter anspruchsberechtigt, deren Entgeltausfall jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts beträgt. Ein Wechsel von Monat zu Monat ist möglich. Ein Unternehmen muss keineswegs erst negative Arbeitszeitkonten bilden. Arbeitszeitguthaben außerhalb des vereinbarten Gleitzeitrahmens und Resturlaube aus dem Vorjahr sind jedoch anstelle der Kurzarbeit vorrangig abzubauen.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt pauschal die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge auf das durch Kurzarbeit ausgefallene Entgelt. Für Kurzarbeiter, die sich weiterbilden, werden die vollen Beiträge ebenfalls pauschaliert erstattet.

Mit dem Programm der Bundesregierung „KurzarbeitPLUS“ werden für alle Kurzarbeiter seit dem 1. Juli 2009 die vollen Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Kurzarbeitergeld-Bezugsmonat im Jahr 2009 erstattet. Zudem wurde die maximale Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate verlängert. Und zwar für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2009 Kurzarbeit beantragen.

Tarifliche/betriebliche Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Das Kurzarbeitergeld wird nach dem Arbeitsentgelt bemessen, das der Arbeitnehmer ohne die Vereinbarung verdient hätte. Diese Neuregelung garantiert auch den Mitarbeitern in der professionellen Textilpflege eine angemessene Absicherung in Zeiten der Kurzarbeit. Arbeitnehmer/-innen, die nach einer Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung von Kurzarbeit betroffen sind und deshalb weniger Gehalt bekommen, werden bei der Bemessung des Kurzarbeitergeldes nicht länger benachteiligt.

Für Fragen zu den Möglichkeiten der Qualifizierungen während der Kurzarbeit steht der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur den Betrieben zur Verfügung. Dazu gibt es eine bundesweit einheitliche Hotline: 01801/664466.

Für Unternehmer/-innen der Branche entscheidende Personalmanagementthemen sind die Neuregelungen der Lohnsteuerrichtlinien. Zum 1. Januar 2008 hatte der Gesetzgeber neue Lohnsteuerrichtlinien herausgegeben.

Im Seminar wurde u.a. die neu geregelte Behandlung von betrieblichen Auswärtstätigkeiten in Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erläutert. Dazu gibt es bereits erste Urteile des Bundesfinanzhofs: Durch die Streichung der Übernachtungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten als Werbungskostenansatz ergeben sich bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern seit dem 1. Januar 2008 unterschiedliche Behandlungen. Der Arbeitnehmer hat ab dem Veranlagungsjahr 2008 keine Möglichkeiten mehr, Übernachtungspauschalen in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Der Arbeitgeber kann jedoch die Übernachtungspauschalen steuerfrei seinen Arbeitnehmern auszahlen.

Seit dem 1. Januar 2009 gelten übrigens neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen bei Auslandsreisen.

Stefan Düx stellte Möglichkeiten vor, Lohnbestandteile an Arbeitnehmer steuerfrei auszuzahlen: In den letzten Jahren sind steuerfreie Auszahlungen an Arbeitnehmer stark eingeschränkt worden. Es bestehen jedoch noch einige interessante Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Pauschalierungen von Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten, Überlassung von Arbeitsmitteln, Aufmerksamkeiten bei besonderen Anlässen, Betriebsveranstaltungen, Personalrabatte, Telefon- und Internetnutzung, Kindergartenzulagen und die Ausnutzung der monatlichen Sachbezugsgrenze von 44 Euro. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer eingeführt.

Ergänzend gab der Steuerfachwirt hilfreiche Tipps zu Lohnsteueraußenprüfungen und der Dienstwagengestellung. Als grundsätzlicher Hinweis gilt: Lohnsteueraußenprüfer haben durch den Einsatz der EDV heute viel mehr und schnellere Prüfungsmöglichkeiten als früher. „Nur, wer die eigene Situation und die Situation des Prüfers kennt, ist für eine Lohnsteueraußenprüfung gut gerüstet“, warnte Düx. Wer ständig so arbeite, als würde in Kürze eine Prüfung anstehen, würde letztlich die besten Ergebnisse erzielen. Im umgekehrten Fall sei zusätzliche Arbeit noch das geringste Übel. Wesentlich unangenehmer seien Nachzahlungen, die je nach Betragshöhe durchaus die Existenz des Unternehmens bedrohen könnten. Der Experte empfahl allen Betrieben, die ihre Löhne und Gehälter selbst abrechnen, die regelmäßige Kontrolle durch den Steuerberater.jz/ve

Infos: dtv-bonn.de