Die deutsche Handwerksordnung steht zurzeit wieder auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission sorgt sich um eine europaweit einheitliche Berufsfreiheit. Die „Reglementierungungen“ des Berufszuganges durch die deutsche Handwerksordnung stehen in Verdacht, „Marktzugangsbeschränkungen“ zu sein und somit Nicht-Deutsche aus der Europäischen Union in ihrer Berufsfreiheit einzuschränken. Obwohl die deutsche Handwerksordnung 2004 genau aus diesem Grund bereits reformiert wurde, ging diese Reform einigen Kräften nicht weit genug. Grund genug für das Handwerk, Alarm zu schlagen. Das Raumausstatterhandwerk zählt seit 2004 zu den zulassungsfreien Gewerken des Bau- und Ausbauhandwerks. Für den Geschäftsführer des Zentralverbands Raum und Ausstattung (ZVR) Markus Saga ist die Bilanz nach zehn Jahren alarmierend: „In den seit 2004 zulassungsfreien Gewerken des Bau- und Ausbauhandwerks können wir seither einen erheblichen Verlust an Qualität und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen feststellen. Vielfach belegt ist auch der dramatische Rückgang der Zahl der Meisterschüler. Ungelernte überschwemmen den Markt, profitieren als kleine Ein-Mann-Betreibe von geringen Sozialversicherungskosten, zahlen kaum Steuern und sind doch auf Dauer oft nicht existenzfähig. Dafür schädigt diese Dumping-Entwicklung den Markt massiv, mit der Folge, dass qualifizierte Meisterbetreibe vielfach Beschäftigungs- und Arbeitsplätze abbauen mussten. Dies führt zu einem dauerhaften Qualitätsverlust.“
Die aktuellen Erfahrungen aus dem Raumausstatterhandwerk erinnern vielleicht den einen oder anderen Textilreiniger an die Entwicklung in unserem Berufsfeld. So wurde seit den 70er Jahren zu dem Beruf des Textilreinigers (bzw. den Vorgängerberufen) noch das zulassungsfreie Gewerbe des „Schnellreinigers“ in die Handwerksordnung aufgenommen – mit ähnlichen Folgen für unsere Branche. So benötigt man, um eine Reinigung oder Wäscherei zu eröffnen, keinerlei fachliche Voraussetzungen. Die daraus resultierenden Fehler und Schäden werden der ganzen Branche angelastet. Sie sind die wichtigste Ursache des allseits beklagten schlechten Images unserer Branche.
Im Gegensatz dazu steht das Lob des deutschen Handwerks, mit dem sich die EU-Kommission geradezu überbietet. So wird die Gesellen- und Meisterausbildung des Handwerks als „Best Practice“ allen Mitgliedsländern zur Nachahmung empfohlen. Auch die Bundesregierung lobt den großen Beitrag des Handwerks zur Ausbildung und damit zur Fachkräftesicherung in Deutschland ausdrücklich, hat aber nicht erkennen lassen, dass eine Rückführung der Handwerksnovelle realistisch ist. Momentan geht es ausschließlich darum, eine weitere Verschlimmerung der Situation zu vermeiden.
Die Raumausstatter rufen in dieser Situation zum gemeinsamen Vorgehen auch mit anderen betroffenen Gewerken auf. Es wird darin als Mindestqualifikation der Gesellenbrief in dem jeweiligen Beruf gefordert, bevor ein Gewerbe angemeldet werden kann. Dabei sollte man seine Verbündeten nicht nur unter den Handwerksbetrieben
suchen. Gerade als Kunde würde man von einer Mindestqualifikation der Handwerker profitieren.
So bleibt zu wünschen, dass sich auch unsere Branche mit den Raumausstattern und etlichen anderen Initiativen zusammenschließt. Vielleicht gelingt es dann, den Einfluss und die Kraft der Argumente in Berlin und Brüssel gemeinsam zur Geltung zu bringen.