In einem Informationsblatt klärt der europäische Verband der Produzenten chlorierter Lösungsmittel (ECSA) über die aktuellen Entwicklungen rund um das Lösungsmittel Per in Europa auf. Anlass für die Veröffentlichung war das Per-Verbot in Frankreich.

Per und die Situation in Europa
Die Substanz Perchlorethylen, kurz Per, wird in Europa seit mehr als 70 Jahren als Lösungsmittel in der Textilreinigung eingesetzt. Für viele ist es das Lösungsmittel der Wahl.
In einem Informationsblatt vom 15. Mai 2012 hat der europäische Verband der Produzenten chlorierter Lösungsmittel (ECSA) „alles über Per“ kurz zusammengefasst. Darin werden einige Gründe angeführt, warum Per laut ECSA das „Lösungsmittel Nummer 1 in Europa“ für die chemische Reinigung von Textilien ist.
So ist Per demnach eines der am besten untersuchten Lösungsmittel. Seine Risiken wurden unter den bestehenden Regelungen für Chemikalien sowie unter der europäischen Gesetzgebung zur sicheren und umweltfreundlichen Nutzung von Chemikalien (REACH) bewertet. Zahlreiche Studien haben ergeben, dass Per bei korrekter Handhabung in der Textilreinigung sicher ist. Der Verband zitiert eine Studie aus Schweden, derzufolge sich kein klarer Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Per und einer Krebssterblichkeit bei Beschäftigten in Textilreinigungen und Wäschereien in mehr als 20 Jahren ergeben hat.
Per ist als gefährliche Substanz eingestuft, aber die Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem Lösungsmittel sei heute aufgrund der geschlossenen Maschinen kontrolliert.
Der Einsatz von Per in modernen Maschinen ist darauf ausgelegt, alle Emissionsanforderungen der EU-Richtlinie zu Lösungsmittelemissionen sowie von REACH zu erfüllen. Die Umwelteffizienz von Per ist nach Angaben der
ECSA hoch, weil es beim Einsatz mit moderner Technologie und aufgrund seiner Eigenschaften recycelt werden kann. Außerdem reduziert der Einsatz von Per in der Textilreinigung im Vergleich zum Waschvorgang in privaten Haushalten den Treibhauseffekt um mehr als die Hälfte, so das Informationsblatt der ECSA.
Einen weiterer Pluspunkt für Per sieht der Verband darin, dass
95 Prozent aller Bekleidungsstücke für den Einsatz von Reinigungstechnologien mit Per gekennzeichnet sind. Viele betrachten es als die beste Wahl für die Reinigung feiner oder empfindlicher Bekleidung. Es durchdringt die Fasern schnell, um Schmutz, Flecken, Fette und Öle zu lösen, ohne dass die Bekleidung dabei eingeht. Das Leistungsprofil von Per sei bislang einzigartig.
Aktuelle Entwicklung in Frankreich
Laut ECSA wird Per auch von mehr als 90 Prozent der französischen Textilreinigungen verwendet. Im Dezember 2012 wurde in Frankreich eine neue Verordnung hinsichtlich Per-Reinigungsmaschinen erlassen. Danach ist seit März 2013 die Installation neuer Per-Reinigungsmaschinen in Räumlichkeiten verboten, die an Räume oder Bauten von Drittpersonen grenzen. Bestehende Maschinen sind in Abhängigkeit ihres Alters stufenweise verboten. Ab 1. Januar 2022 sollen dann alle Per-Maschinen in Gebäuden mit angrenzenden Räumlichkeiten von Drittpersonen verboten sein.
Dieser Alleingang Frankreichs ignoriert der ECSA zufolge das Prinzip eines harmonisierten EU-Marktes für Chemikalien, wie dies unter REACH festgelegt ist. Denn der Zweck von REACH sei es, EU-weit ein einheitlich hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.
Der Verband führt mit den Niederlanden und Deutschland Beispiele von Ländern auf, in denen strenge staatliche Verordnungen den Einsatz in modernen, geschlossenen Anlagen zwingend vorschreiben, mit denen sehr niedrige Emissionen erreicht werden können. Die erforderlichen Schulungen des Personals und die Handhabung von Per in durchweg geschlossenen Systemen tragen zum ordnungsgemäßen Risikomanagement bei. Dank dieser hohen Standards wurde von diesen Ländern bisher ein Per-Verbot in der Textilreinigung nicht für erforderlich erachtet.
Außerdem klärt das Informationsblatt der ECSA darüber auf, in welchen Ländern Per bisher tatsächlich verboten ist. Demnach gibt es in keinem EU-Land ein Verbot gegen den Einsatz von Per in der chemischen Reinigung. Die meisten EU-Länder haben strenge Anforderungen für die Reinigung mit Per umgesetzt. Die ordnungsgemäße Durchsetzung der Vorschriften wird als ausreichend betrachtet, die sichere Handhabung und den Schutz der Mitarbeiter sowie der Bevölkerung im Bereich der Textilreinigung zu gewährleisten.
In den USA ist Kalifornien der einzige Bundesstaat, der den Einsatz von Per in der chemischen Reinigung ab 2023 verbietet.
Quelle: Euro Chlor