Minderleistung Reicht das Mittelmaß?

Der Mitarbeiter „muss“ so gut er „kann“! Die meisten Arbeitgeber drücken bei besonderen Ereignissen (wie z.B. bei der Fußball-WM im Jahre 2010) in Sachen Minderleistung mal ein Auge zu. Doch danach stehen die „Low Performer“ wieder im Fokus. Eine Trennung ist jedoch rechtlich nicht ohne Tücken. Denn ein Mitarbeiter hat nur eine Pflicht zur Arbeitsleistung „mittlerer Art und Güte“.

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