Seminar von BTV und FATEX in Neu-Ulm Süden diskutiert dringende Branchen­themen

Zum zweiten Mal fand ein gemeinsames Seminar der süddeutschen Verbände BTV und FATEX in Neu-Ulm statt. Am 17. März 2018 ging es u.a. um Digitalisierung, Aus- und Weiterbildung, Kostenkalkulation, Betriebssicherheit und neue Rechtsvorschriften. R+WTextilservice war beim Branchentreffen im Süden dabei.

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    Wortwolke: R+WTextilservice
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    Die Seminarteilnehmer freuten sich über den konstruktiven Austausch.
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    Dr. Volker Schmid ging u.a. auf das Thema Datenschutz ein.
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    Aus- und Weiterbildung waren Thema von Christian Himmelsbach (li.). Fotos: Schönhaar
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    Kai-Uwe Groß gab Tipps zu Kostenkalkulation.
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    Winfried Maier (li.) und Robin Schmitt (re.) informierten zu Verbandsservices und Gesetzesänderungen.

Schon bei der ersten Ausgabe des gemeinsamen Seminars vergangenes Jahr war klar: Das Konzept kommt gut an, die „Südschiene“ will sich wieder in diesem Rahmen treffen. Am 17. März 2018 war es so weit. Mitglieder des Bayerischen Textilreinigungsverbands (BTV) und des Fachverbands Textilpflege (FATEX, Landesverband Baden-Württemberg) kamen in Neu-Ulm zusammen, um sich in offener Atmos­phäre über Branchenthemen auszutauschen. Nach einem gemeinsamen Essen am Vorabend ging es für die rund 40 Teilnehmer am Samstag mit einer Vorstellungs- und Fragerunde los, moderiert von Christian Himmelsbach vom FATEX. Verbandsgeschäftsführer Dr. Volker Schmid ging direkt auf eines der erwähnten Themen ein: den Datenschutz. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss jetzt seine komplette Datenverwaltung daran anpassen. R+WTextilservice berichtete bereits in Ausgabe 4/2018 über die DSGVO und ihre Auswirkungen. Anders als man es vielleicht vermuten könnte, gelten auch Textilpflegebetriebe als datenverarbeitende Unternehmen, wenn sie Mitarbeiterdaten erfassen und Kundendaten speichern, betonte Schmid. Damit unterliegen sie den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und sind auch von der DSGVO betroffen. Deshalb will der FATEX ein Siegel bzw. Zertifikat entwickeln, mit dem die Betriebe nachweisen können, das sie sich mit dem Datenschutz auseinandergesetzt und entsprechende Maßnahmen getroffen haben. Robin Schmitt von der FATEX-Geschäftsstelle hat dazu eine Checkliste erstellt. Betriebe können diese Liste ausfüllen und erhalten am Ende das Zertifikat bzw. werden um Rücksprache gebeten. So sollen Unternehmen eventuelle Datenschutzlücken aufdecken und schließen können. Schmid betonte nochmal, dass die DSGVO jeden betreffe und nichts mit der Betriebsgröße zu tun habe. Nicht zu verwechseln mit der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten – hier gilt: Unternehmen müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ab dem 25. Mai 2018 wird aber in bestimmten Fällen auch die Bestellpflicht ausgeweitet. Weitere Informationen gibt es z.B. bei der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) online unter www.deutsche-handwerks-zeitung.de/dsgvo.

Nicht nur beim Datenschutz, auch bei elektronischen Kassensystemen gibt es neue Vorschriften. Sie gelten seit dem 1. Januar 2017 bzw. ab dem 1. Januar 2020 mit Übergangsfrist bis 31. Dezember 2022. R+WTextilservice berichtete bereits mehrfach (u.a. in Ausgabe 7/2017). FATEX-Justiziar Winfried Maier riet den Seminarteilnehmern, bei Unklarheiten ihren Steuerberater zu fragen und sich unbedingt zu informieren. Einen Überblick gibt es auch zu diesem Thema bei der DHZ online unter www.dhz.net/kasse.

Eine neue Rechtsvorschrift gibt es ebenfalls für die elektronische Ausschreibung von Aufträgen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die europäische Vergaberechtsreform erfasst zukünftig kleinere Aufträge; so auch nationale öffentliche Aufträge unter 221.000 Euro Nettoumsatz. Maier empfiehlt: Man sollte genau lesen, welches Angebotsformat beansprucht wird. Bei der E-Vergabe sind einige Vorgaben einzuhalten. Aufträge findet man laut Maier u.a. beim Staatsanzeiger Baden-Württemberg/Vergabe 24, beim Staatsanzeiger eServices für Bayern, auf kommunalen Webseiten oder bei speziellen Suchdiensten.

Die Gewinnung von Azubis bzw. generell von geeigneten Mitarbeitern ist für fast alle Betriebe ein großes Problem. Aus- und Weiterbildung war deshalb ein weiterer Block des Seminars. Christian Himmelsbach berichtete von der aktuellen Gesellenausbildung, von ersten Erfahrungen an der Frankfurter Schule, von Prüfung, Kosten etc. An der Frank­furter Schule für Mode und Bekleidung werden seit der Schließung der Textilreinigerklassen an anderen deutschen Berufsschulen auch die Azubis aus Baden-Württemberg und Bayern ausgebildet. Himmelsbach selbst war schon vor Ort (R+WTextilservice berichtete in Ausgabe 2/2018 über das „Innungscafé für Azubis“), ebenso wie sein Bruder Meinrad Himmelsbach, der einen Schadensfallworkshop abhielt. „Wir suchen weitere Kollegen, die etwas von ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen rüberbringen wollen – egal ob Theorie oder Praxis im schuleigenen Technikum, Referenten bitte melden!“, so Christian Himmelsbach. Generell wolle man die Zusammenarbeit der Schule mit den Landesverbänden stärken. Auch verschiedene Vor-Ort-Besuche für die Azubis seien geplant, z.B. in Wäschereien, einer Lederreinigung etc.

Aktuell gebe es 36 Textilreinigerazubis im ersten Lehrjahr an der Schule, darunter einige Flüchtlinge. Zur Integration von Flüchtlingen als Auszubildende oder Mitarbeiter stellte Himmelsbach ein Caritas-Projekt vor: „Berufliche Orientierung im Fachbereich Textilreinigung“. In fünf Textilpflegebetrieben sind 15 Flüchtlinge über drei Monate hinweg in diesem Projekt angestellt. Sie arbeiten drei Tage die Woche in den Betrieben, zwei Tage die Woche haben sie Unterricht, lernen dabei Deutsch, darunter auch Branchenbegriffe. Am Ende der drei Monate kann jeder Betrieb entscheiden, ob er einen Flüchtling anstellen möchte. Himmelsbach erläuterte, der Vorteil liege darin, dass die Unternehmen den Flüchtling zunächst nicht selbst anstellen müssen, keine Bürokratie bzw. Rechteproblematik hätten.

Außerdem informierte Himmelsbach zur Quereinsteigerausbildung. In der FATEX-Zukunftswerkstatt im Herbst habe man beschlossen, diese selbst umzusetzen. Der Dachverband DTV sei zwar dran. Aber da das Thema für viele Betriebe dringlich sei, wolle man selbst bald damit starten. Angedacht sei aktuell eine Quereinsteigerausbildung für Personen ab 25 Jahren als Fachmitarbeiter Reinigung und/oder Wäscherei. Wer möchte, könne direkt die Gesellenprüfung anhängen. Zielgruppe sind laut Himmelsbach langjährige Mitarbeiter, Branchenneueinsteiger, die z.B. einen Betrieb übernehmen, oder Ausbildungs- bzw. Studienabbrecher. Die Ausbildung soll sich an dem neuen Fachbuch orientieren, das Anfang des Jahres erschienen ist. Die FATEX-Mitglieder haben vom Verband bereits jeweils ein Exemplar zugeschickt bekommen. Christian Himmelsbach reichte beim Seminar ein Ansichtsexemplar von „Fachwissen Professionelle Textilpflege“, erschienen im Europa-Lehrmittel Verlag, herum.

Onlinetextilreinigung

Ein Thema, das aktuell vor allem Betriebe in Großstädten betrifft, sind Start-ups, die die Dienstleistung einer Onlinetextilreinigung anbieten. In der Schweiz gibt es solch eine Lösung für das Onlinemarketing mit Hol- und Bringservice, den Textilkurier. Gegründet hat das System Textilreinigerexperte Beat Haldimann aus Bern. R+WTextilservice berichtete in Ausgabe 3/2018 über den Dienst. Die beteiligten Reiniger bezahlen laut Volker Schmid 500 Schweizer Franken Einstiegsgebühr, zehn Prozent vom Umsatz sowie pro Klick für Besucher aus ihrem Postleitzahlengebiet. Die Preise für die Textilreinigungsdienstleistungen könne jeder beteiligte Unternehmer selbst festlegen. „Ich glaube nach wie vor, dass das Konzept eines Hol- und Bringdienstes Zukunft hat“, so Schmid, „aber momentan würde ich mich als deutscher Reiniger noch nicht beteiligen.“ Problematisch seien vor allem auch Anbieter, die „Lohndienstleister“ bräuchten und mit der Dienstleistung werben, die der Reiniger eigentlich erbringt.

Kosten und Preise

Ein weiterer Seminarblock behandelte Kosten und Preise in der Textilpflegebranche. Winfried Maier informierte über den gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Oktober 2017 gilt dieser in allen Branchenteilen als Lohnuntergrenze. Er beträgt aktuell 8,84 Euro als Bruttostundenlohn. Ab 1. Januar 2019 wird er angepasst. Maier lag mit seiner letzten Prognose punktgenau richtig – für die Zukunft sagt er 9,21 Euro plus/minus voraus. Genaueres wüsste man voraussichtlich im Sommer.

Maier präsentierte auch die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten ano­nymen Preisabfrage unter den Verbandsmitgliedern von FATEX und BTV. Mehr als 40 Reiniger aus Baden-Württemberg und Bayern haben mitgemacht. Es kam u.a. heraus, dass die Preise für Artikel wie Hose, Bluse oder Hochzeitskleid von Baden-Württemberg zu Bayern teils stark variieren. Im Vergleich zu einer Umfrage von 2015 seien die Preise nur für bestimmte Artikel gestiegen, maschinenbearbeitete Hemden z.B. hätten in den drei Jahren im Durchschnitt keinerlei Preissteigerung erfahren.

Kurz angeschnitten wurde auch die im Dezember 2017 veröffentlichte Studie „Preisdifferenzierungen nach Geschlecht in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darin wurde u.a. kritisiert, dass ein Drittel der Reinigungen für Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedliche Preise verlangt (R+WTextilservice berichtete in Ausgabe 2/2018). Zu der Studie erhielten die Reiniger aber praktisch keine Kundenreaktionen.

Warum die Bearbeitung einer Bluse mehr kostet und was dies für die Preiskalkulation bedeutet, wurde im Vortrag von Kai-Uwe Groß klar. Dabei ging es um prozessorientierte Kostenkalkulation in Wäschereien und Textilreinigungen. Der „Master of Businessconsulting“ von NC NordConsulting hat bereits zahlreiche Branchenseminare gehalten und unterrichtet seit drei Jahren im Meisterkurs den Textilreinigernachwuchs. Groß stellte eine Beispielrechnung anhand typischer Bearbeitungsschritte, Kostenarten und Artikel einer Textilreinigung vor. Klar wurde: Unterschiedliche Artikel lösen unterschiedliche Bearbeitungsabläufe aus und damit unterschiedliche Kosten. „Ohne systematisches Vorgehen verliert man dabei den Überblick“, so Groß. Er stellte ein EDV-unterstütztes Tool vor, mit dessen Hilfe jeder die Kalkulation transparent und relativ unaufwendig durchführen können soll. Das Programm befinde sich momentan in der Testphase und soll in etwa zwei Monaten nach Praxistests in zwei Betrieben fertig sein. Die Software laufe offline, eine Einführung dauere etwa zwei bis drei Monate, so Groß. Verschiedene Auswertungen seien anhand der erfassten und berechneten Daten möglich. Wenn man die Kosten kenne, könne man auch Preise richtig kalkulieren. Dies wiederum habe positive Auswirkungen auf die Ertragskraft.

Groß ging auch kurz auf die Frage ein: Was ist mein Betrieb eigentlich wert? Wichtig sei vor allem, dass bei einer Unternehmensbewertung nicht nur Vergangenes miteinbezogen wird, sondern auch zukünftige Erlös- und Kosten­entwicklungen etc. Viele weitere Punkte spielen eine Rolle wie der Einfluss der Personenbezogenheit etc. „Ganz wichtig: Frühzeitig vor Betriebsverkauf anfangen mit Bewertungen – etwa fünf Jahre vorher sind die Richtlinie“, empfahl Groß. Wer einen Nachfolger sucht, kann sich z.B. bei der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change anmelden und dort inserieren. Ziel der Plattform ist es, nachfolgeinteressierte Unternehmer und Existenzgründer zusammenzubringen. Die Suche nach „Textilreinigung“ liefert aktuell 15 Treffer (Stand 26. März 2018).

Abschließend stellte Groß mögliche Förderunterstützungen vor wie den Digitalbonus Bayern, das Programm „Unternehmenswert:Mensch“, „Go Digital“ oder die BaFa­-Förderung für unternehmerisches Know-how. Zum Thema „Fördergelder“ möchte der FATEX eine Verbandslösung entwickeln, um die vielen verschiedenen Förderungen für die Mitgliedsbetriebe zu erschließen. Mit dem Projekt sei man aber erst am Anfang, so Volker Schmid. Bei der Ideensammlung freue sich die Geschäftsstelle auch über Anregungen von Mitgliedern. Eine Verbandslösung des FATEX gibt es bereits für den Bereich Betriebssicherheit. Robin Schmitt berichtete über Erfolge des Services und über weitere Verbesserungen. Sein Rat: Vor allem frühzeitig um Betriebssicherheit, Gefährdungsbeurteilung & Co. kümmern. Wenn eine Zwangsanordnung eines Betriebsarztes bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt ist, könne der Verband nicht mehr helfen.

Neues Onlineforum

Zu diesem und anderen Branchenthemen können sich die FATEX-Mitglieder ab sofort online austauschen. Unter www.fatex-soforthilfe.de hat der Verband ein Forum eingerichtet, das Hilfen zum Download anbietet, wichtige Themen auf einen Blick, aber auch Möglichkeit zum Austausch mit Kollegen. Es gibt Infos zu Seminaren und eine Stichwortsuche. Bereits vorhandene Themen sind z.B. Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen zum Download, Brandschutz oder Datenschutz.

Sabine Arndt vom BTV zog wie die anderen Teilnehmer am Ende des Tages ein positives Fazit der Veranstaltung. In Zukunft soll es mit gemeinsamen Veranstaltungen der beiden süddeutschen Verbände weitergehen.

Elena Schönhaar