Dem Sachverständigen wurde blaue Berufsbekleidung vorgelegt, die nach der Pflege wegen eines Flächenverlustes reklamiert wurde. Das Besondere: Das Textil war aus sanforisierter Baumwolle. Der Sachverständige prüft, ob der Textilreiniger hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann.
3 Die Jacken und Overalls, die dem Sachverständigen zur Prüfung vorlagen, waren als 100 Prozent sanforisierte Baumwolle ausgezeichnet. Der Waschzettel trug folgende Kennzeichnungen: Waschbar bis 60 °C, nicht bleichen, bügeln bei 150 °C, nicht im Tumbler trocknen, in „P“ reinigungsfähig.
Das Sanforisierverfahren
Sanforisierte Baumwolle hat die Eigenschaft, dass das Gewebe durch spezielle Behandlung nicht mehr oder nur wenig einläuft. Sanforstoffe, benannt nach dem Erfinder Sanford L. Cluett (1874 bis 1986), sollen dabei möglichst auf einen Restschrumpfwert von maximal ein Prozent fixiert werden – ausgehend von einer Waschtemperatur von 95 °C und dem Verzicht auf Chemikalien.
Das Sanfor-Plus-Verfahren hingegen ist eine Kombination aus mechanischem und chemischem Verfahren. Hierbei wird eine Dimensionsstabilität nur erreicht, wenn zusätzlich eine Kunstharzbehandlung erfolgte. Eine Weiterentwicklung ist das Sanfor-Set-Verfahren, bei dem das vorherige Mercerisieren in flüssigem Ammoniak erfolgt.
Der Flächenschaden
Bei der Überprüfung der Reklamation durch den Sachverständigen wurde mit Hilfe von Neuware festgestellt, dass sich dieser Oberstoff nach mehrmaligem Waschprozess nicht verändert. Der Stoff kann entsprechend der Angaben bei 60 °C und damit entsprechend der Pflegekennzeichnung gewaschen werden.
Der Hersteller zeigt mit dem durchgestrichenen Trocknersymbol, dass diese Bekleidung nicht im Haushaltstrockner getrocknet werden darf. Dadurch wird deutlich, dass sich Sanforisieren auf den Waschprozess und nicht auf den Trocknungsprozess im Haushaltstrockner bezieht.
Werden die Teile unkontrollierbar getrocknet und es kommt zu einer Flächenveränderung, kann der Textilpfleger sich nicht darauf berufen, dass er dachte, dass sanforisierte Ware beim Trocknen nicht einlaufen kann. Die dem Sachverständigen vorliegenden Teile wurden mehrmals bei 60 °C (Ausgangstemperatur), unter Berücksichtigung einer Restfeuchte von zehn Prozent, getrocknet. Bei dieser Behandlung gab es keinen Flächenverlust. In einem weiteren Versuch wurde die Ausgangstemperatur auf 80 °C erhöht und die Restfeuchte minimiert. Nach dieser Behandlung stellte der Sachverständige einen Einlaufschaden fest.
Zusammenfassung: Die Bekleidung zeigt ein Trocknerverbot. Der Sachverständige muss daher davon ausgehen, dass sich Sanforisieren nur auf den Waschprozess und nicht auf nachfolgende Trocknungsprozesse bezieht. Diese Arbeitsbekleidung kann daher nur luftgetrocknet oder im Tunnelfinisher getrocknet werden oder bei geringer Ausgangstemperatur unter Einstellung der Restfeuchte.