Nürnberger Versicherung Umweltschäden als Betriebsrisiko?

Täglich arbeiten tausende Unternehmen mit Gefahrstoffen. Ein häufig unt....erschätztes Risik für die Umwelt und den Betrieb.

Verursachen Betriebe durch Unfälle mit Gefahrstoffen Schäden für die Umwelt, drohen Kosten in Millionenhöhe. Foto: ernsthermann – stock.adobe.com - © ernsthermann - stock.adobe.com

Reinigungen und Wäschereien arbeiten täglich mit Gefahrstoffen. Ein häufig unterschätztes Risiko – sowohl für die Umwelt als auch für den Betrieb. Eine kleine Unachtsamkeit reicht und schon kann nur ein Liter eines Gefahrstoffs eine Million Liter Grundwasser verunreinigen. Betriebe, die giftige Substanzen in Böden oder Gewässern verursachen, müssen seit 2007 gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchadG) in unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden haften. Darauf macht die Nürnberger Versicherung aufmerksam. Vor allem für kleine und mittlere Firmen können die hohen Sanierungskosten schnell zu einer existenzbedrohenden Situation führen.

Im Mittelpunkt des USchadG stehen die Vermeidung von Umweltschäden und deren Sanierung im Schadensfall. „Das Gesetz regelt Verantwortlichkeiten und notwendige Maßnahmen für Schäden an der Umwelt, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Geht von der Tätigkeit ein besonders umweltgefährdendes Potenzial aus, gilt zudem eine verschuldensunabhängige Haftung“, erläutert Michael Staschik von der Nürnberger Versicherung. Vor allem kleine Betriebe, die mit Chemikalien arbeiten, unterschätzten häufig die Risiken, die aus ihrer täglichen Arbeit entstehen können. Schnell könne ein Unglück Schäden an der Natur anrichten, welche nicht selten Sanierungskosten in Millionenhöhe mit sich bringen.

Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden Unternehmer in der GESTIS-Stoffdatenbank. Allgemein gilt: Wenn möglich, sollte der Einsatz von Gefahrstoffen vermieden werden (Substitutionsgebot), Arbeitnehmer müssen durch die richtige Ausrüstung geschützt werden und es sind geeignete organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. „So sollten Gewerbetreibende immer auf eine sachgemäße Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen achten und den Zugriff Unbefugter verhindern“, rät der Experte.

Doch auch trotz größter Sorgfalt können Unfälle im Betrieb nicht immer vermieden werden. Eine häufige Ursache ist menschliches Versagen. Und auch ohne persönliches Verschulden gilt: Freigesetzte Gefahrstoffe können nicht nur zu Sachschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Menschen führen, sondern auch Flora, Fauna, Gewässer oder Böden belasten. „Nach § 6 des Umweltschadensgesetzes trifft Gewerbetreibende eine Sanierungspflicht, wenn geschützte Tier- und Pflanzenarten, Boden und Gewässer sowie geschützte Lebensräume geschädigt werden. Das bedeutet: Das verursachende Unternehmen muss Schadensbegrenzungsmaßnahmen vornehmen sowie erforderliche Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Umgebung ergreifen“, so Staschik. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen treten oft noch öffentliche Forderungen für die Reinigung verschmutzter Gewässer oder Naturschutzgebiete und die Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren hinzu. Dann übersteigen die Kosten schnell die Millionengrenze – Folgen, denen viele Betriebe nicht gewachsen sind, die aber jeden treffen können.

Insgesamt stehen rund 500 Tier- und Pflanzenarten unter strengem Schutz. Darüber hinaus stehen 14 Prozent der Fläche Deutschlands unter Naturschutz. Folglich liegen fast 98 Prozent aller Betriebe weniger als 10 km und knapp 67 Prozent weniger als 2,5 km von einem Schutzgebiet entfernt. Vor allem Risikobetriebe sollten sich daher mit dem richtigen Versicherungsschutz gegen Umweltschäden und ihre finanziellen Folgen absichern. In der Regel enthält die klassische Betriebshaftpflichtversicherung eine sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung. Der Nürnberger UmweltSchutz beispielsweise komme für privatrechtliche Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Zusätzlich deckt er Staschik zufolge öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Umweltschäden an fremden Böden und Gewässern, geschützten Arten der Pflanzen- und Tierwelt sowie natürlichen Lebensräumen ab. Wichtig seien ausreichend hohe Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro. Für Betriebe mit besonders hohem umweltgefährdenden Potenzial sei eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro empfehlenswert.

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