Textilhygiene im OP-Bereich Vorsicht vor Verborgenem

Gebrauchte, unreine Textilien aus Krankenhäusern und Kliniken bergen ein potenzielles Infektions- und Verletzungsrisiko - auch für Mitarbeiter von Wäschereien. Gerade Schmutzwäsche aus dem OP-Bereich sollte mit besonderer Vorsicht behandelt werden.

Dr. Gerhard Kraus, arbeitsmedizinischer Referent im Fachgebiet Arbeitsmedizin und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der BG ETEM. Foto: BG ETEM

Vorsicht vor Verborgenem

Wäschereipersonal, das auf der unreinen Seite arbeitet, hat ein erhöhtes Verletzungs- und Infektionsrisiko. Präventive Maßnahmen können dazu beitragen, die Gefahren zu minimieren und die Beschäftigten zu schützen. Mehr zum Thema „Sortieren infektionsverdächtiger Wäsche“ lesen Sie auch in der Ausgabe 2/2013 von „etem“, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). RWTextilservice hat mit Dr. med. Gerhard Kraus, arbeitsmedizinischer Referent im Fachgebiet Arbeitsmedizin und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der BG ETEM, gesprochen.

RWTextilservice: Herr Dr. Kraus, welchen besonderen Gefahren ist das Personal in Wäschereien durch Schmutzwäsche aus dem OP-Bereich ausgesetzt?

Dr. Gerhard Kraus: Als wesentliches Risiko sehe ich die Infektionsgefahren. Schmutzwäsche kann mit Blut, anderen Körpersekreten oder Ausscheidungen von Patienten verunreinigt sein, die möglicherweise Infektionserreger enthalten. Auch können aus dem OP-Bereich in der Schmutzwäsche Gegenstände oder medizinische Instrumente versehentlich zurückgelassen werden, denen ebenfalls Keime oder Körpersekrete anhaften. Wird diese Wäsche transportiert, sortiert und letztendlich gereinigt, ist dem Wäschereipersonal nicht ersichtlich, ob gefährliche Infektionserreger oder evtl. verborgene Instrumente enthalten sind.

RWTextilservice: Wie können Infektionen und Krankheiten durch unreine OP-Textilien übertragen werden?

Dr. Gerhard Kraus: Die Aufnahme- und Übertragungswege für Krankheitserreger in den Körper sind unterschiedlich:

-Infektion auf dem Nahrungsweg (oral durch Verschlucken), z.B. durch verschmutzte Hände mit Aufnahme von Bakterien, Viren oder Würmern über den Magen-Darm-Trakt,

-Übertragung über die Luft (aerogen durch Einatmen), z.B. durch Tröpfcheninfektion oder Aufwirbelung bakteriell kontaminierter Stäube, mit Infektionen der Atemwege und Lunge,

-Kontakt- oder Schmierinfektion durch Berühren der Haut, z.B. Entzündung durch bakterielle Eitererreger, aber auch durch Spritzer infektiösen Materials auf Schleimhäute oder in die Augen,

-Übertragung nach Eindringen (Penetration) durch die Haut auf dem Blutweg (parenteral), z.B. bakterielle oder virale Infektionen nach Stich- und Schnittverletzungen durch zurückgelassene Instrumente oder durch Aufnahme über lädierte Hautstellen (unbemerkte kleine Hautverletzungen) und Wunden.

RWTextilservice: Welche Krankheiten können durch unreine Wäsche übertragen werden?

Dr. Gerhard Kraus: Sollten infektionsfähige Erreger in der Schmutzwäsche aus dem OP-Bereich vorhanden sein, können bei ungenügenden Schutzvorkehrungen diese Keime z.B. Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Gefährlicher sind blutübertragbare bakterielle oder virale Infektionskrankheiten, die nach Stich- und Schnittverletzungen übertragen werden, z.B. durch Kanülen, Skalpelle oder anderes chirurgisches Instrumentarium mit anhaftenden Blutresten oder anderen Sekreten, die in der Wäsche verborgen sind. Hier sind beispielsweise als Krankheiten die infektiöse Leberentzündung (z.B. durch Hepatitis-B- oder
-C-Virus) oder Infektionen durch das HIV-Virus zu nennen.

Nach der Biostoffverordnung muss der Arbeitgeber wegen der nicht gezielten Tätigkeit mit Biostoffen eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchführen. Gerade bei Krankenhauswäsche sollte hierzu der Betriebsrat hinzugezogen werden.

RWTextilservice: Wie häufig kommt es vor, dass Wäschereimitarbeiter durch unreine OP-Textilien verletzt oder krank werden?

Dr. Gerhard Kraus: Verletzungen beim Umgang mit unreiner OP-Wäsche werden normalerweise durch spitze, scharfe oder schneidende Gegenstände verursacht. Solche Stich- oder Schnittverletzungen müssen in jedem Betrieb im Verbandbuch dokumentiert werden, so dass eigentlich jede Wäscherei einen Überblick über solche Verletzungsmuster haben müsste. Das Eintragen in das Verbandbuch dient auch zum Schutz der Mitarbeiter, indem bei evtl. auftretenden Folgeerscheinungen durch diese Angaben nachgewiesen werden kann, dass die Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Berufsgenossenschaft erhält von solchen Unfällen aber erst Kenntnis, wenn Behandlungskosten oder Ausfallzeiten von mehr als drei Tagen entstehen. Zudem ist davon auszugehen, dass leider nicht alle solche Verletzungen gemeldet oder dokumentiert werden; auch ist denkbar, dass bei kleinen Hautläsionen häufig unbemerkt Krankheitserreger eindringen können, falls Schutzhandschuhe nicht getragen oder undicht sind. Gesicherte Erkrankungszahlen liegen deshalb nicht vor. Das Bestreben der gesetzlichen Unfallversicherung und der Betriebe zur Einhaltung der Bestimmungen der Biostoffverordnung zielt vielmehr darauf ab, die Infektionsgefahren zu reduzieren und Krankheiten durch Schutzvorkehrungen zu verhüten.

RWTextilservice: Wie lässt sich das Verletzungs- und Infektionsrisiko in der Wäscherei minimieren?

Dr. Gerhard Kraus: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auf der unreinen Seite, z.B. in Krankenhauswäschereien, sind in Betriebsanweisungen zu regeln, auszuhängen und den Mitarbeitern jährlich durch persönliche Unterweisungen zu erläutern. Als exemplarische und besonders wichtige Punkte sind folgende zu nennen: Schutzhandschuhe und Schutzbekleidung tragen, Ess-, Trink- und Rauchverbot am Arbeitsplatz beachten, Hygieneplan einhalten und Waschgelegenheiten nutzen, Schutzbekleidung und Schutzausrüstung regelmäßig wechseln sowie insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und angebotene Schutzimpfungen nutzen. Bei Verletzungen oder Schmierinfektionen sollten nach Kontakt mit Blut oder anderen infektiösen Materialien die betroffenen Hautbereiche sofort unter fließendem Wasser mit Seife gewaschen und desinfiziert werden. Schleimhäute oder Augen müssen nach Spritzern sofort mit reichlich Wasser oder fertigen Lösungen intensiv antiseptisch gespült werden. Nach Stich- oder Schnittverletzungen sollte der Blutfluss durch Druck auf das umliegende Gewebe gefördert werden und dann unverzüglich der Betriebsarzt unter Vorlage des Impfbuches aufgesucht werden.

RWTextilservice: Wie beurteilen Sie das Sortierverbot für infektionsverdächtige Wäsche?

Dr. Gerhard Kraus: Aufgrund der Infektionsgefahr durch Schmutzwäsche aus dem OP-Bereich (wie auch durch andere Wäsche aus anderen Bereichen des Gesundheitswesens) besteht eine im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung erhöhte Infektionsgefahr. Deshalb müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Der Umgang mit bekannterweise infektiöser Wäsche muss vermieden und bei infektionsverdächtiger Wäsche darf diese nur mit besonderen persönlichen, technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen gewaschen werden. Die Beschäftigten in der Wäscherei können die Infektionsgefahren nicht einfach erkennen und die Gefahren durch multiresistente Keime sind in den letzten Jahren zunehmend ins Bewusstsein gerückt. Deshalb muss den hohen hygienischen Bedürfnissen und Anforderungen an OP-Wäsche durch geeignete Verfahren und dem Infektionsschutz durch sichere Präventionsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Diese beginnen schon beim Sammeln am Anfallort des Kunden. Die Schutzmaßnahmen sind in der technischen Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) beschrieben. Die Regelungen der Biostoffverordnung und Informationen der Berufsgenossenschaft zu „Wäsche mit Infektionsgefährdung der Beschäftigten“ (S050) sollten dringend beachtet werden.

RWTextilservice: Herr Dr. Kraus, vielen Dank für das Gespräch. ds