Leasen oder kaufen? Barkauf, Bankkredit oder Mietkauf? Bei der Anschaffung einer neuen Maschine sollten Textilpflegebetriebe genau überlegen, welche Finanzierungsart am meisten Sinn macht. Über mögliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen hat RWTextilservice mit einem Fachmann gesprochen, der auch über Branchenkenntnisse in der Textilpflege verfügt.
3 Egal ob kleine Waschschleudermaschine oder große Waschstraße, ob Tunnelfinisher oder Mangel, ob Textilreinigungsmaschine oder Trockner – jeder Textilpflegebetrieb kommt irgendwann zu einem Punkt, wo er neue Maschinen braucht. Unabhängig davon, ob man eine veraltete Maschine ersetzen muss oder eine neue Maschine zur Erweiterung benötigt – sparsame, aber leistungsstarke Maschinen auf dem aktuellen Stand der Technik können ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Bei der Investition in eine neue Maschine ist neben der Entscheidung über Marke, Ausstattung, Größe etc. auch eine Entscheidung über die Finanzierung dieser Anschaffung zu treffen.
Zur Auswahl stehen verschiedene Anbieter und Finanzierungsformen. Eigenkapital, Leasing, Mietkauf oder Darlehen – hier gilt es, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsform gegeneinander abzuwägen und individuell zu bewerten. „Außerdem ist ein Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote – insbesondere auch aus steuerlicher Sicht – zu empfehlen“, sagt Dr. Paul G. Guggemoos, Geschäftsführer der Amplus Lease Consult GmbH in Ludwigshafen. Der Diplom-Kaufmann berät u.a. auch Textilpflegebetriebe bei anstehenden Investitionen. Gemeinsam mit ihm hat RWTextilservice mögliche Finanzierungsarten zusammengestellt.
Barkauf: Wer genug „auf der hohen Kante“ hat, kann die Neuanschaffung bar bzw. direkt bei Kauf per Überweisung bezahlen. Klarer Vorteil hierbei ist, dass es keine Finanzierungskosten gibt. Die Maschine geht sofort vollständig ins Eigentum des Textilpflegeunternehmens über. „Allerdings ist die Liquidität durch einen Barkauf mit einem Schlag verwandt – ohne mit der angeschafften Maschine schon Geld verdient zu haben“, gibt Guggemoos zu bedenken. Auch muss die Maschine über die normale Abschreibungszeit abgeschrieben werden. Das sind z.B. fünf Jahre bei Waschmaschinen oder sechs Jahre bei Trocknern.
Bankkredit: Bei einem Kredit von der Bank wird die Liquidität nicht so sehr beansprucht wie bei einer Barzahlung. Auch hier geht die neue Maschine komplett ins Unternehmenseigentum über, was eine unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit bedeutet. Auch individuelle Ratenverläufe sind meist möglich. Zudem ist gerade bei Neugründungen die Hausbank in der Regel die einzige Option, eine Fremdkapitalfinanzierung zu erhalten. Guggemoos meint: „In der momentanen Zinssituation kann ein Kredit durchaus interessant sein.“ Allerdings wird die finanzierte Maschine dem Anlagevermögen zugeordnet und in der Bilanz erfasst. Die Investition erhöht also Anlagevermögen und Bilanzsumme und der Kredit wirkt sich negativ auf die Eigenkapitalquote aus. Bei flexiblen Zinsen gibt es zudem keine Planungssicherheit, da die Zinsen an die aktuelle Marktsituation angepasst werden können. „Außerdem gibt es nur eine bestimmte Menge an Geld – je nach Sicherheiten“, so Guggemoos. Die Sicherheiten sind auch ein wichtiger Punkt. „Im Rahmen einer Maschinenfinanzierung wird oft die zugrundeliegende Maschine mithilfe einer Sicherungsübereignung als Sicherheit eingesetzt“, weiß der Diplom-Kaufmann. Zusätzlich werden von Banken ggf. Sicherheiten wie Bürgschaften, Verpfändungen oder in Ausnahmefällen Grundschulden gefordert.
Zeitlichen Aspekt beachten
Nicht zu unterschätzen ist beim Kredit auch der zeitliche Aspekt: Häufig sind mehrere Gespräche mit dem Kreditgeber nötig und der Unternehmer muss eine längere Entscheidungsfrist einplanen, da die Bank die Bonität des Kreditnehmers auf Herz und Nieren prüft. Bei der eigenen Hausbank geht es mit dem Kreditantrag dann einfacher, wenn nur geringe oder keine Belastungen vorhanden sind, so die Erfahrung von Guggemoos – allerdings hat auch das nicht nur Vorteile. Hat der Kunde beispielsweise eine Grundschuld, wird das die Hausbank in den Verhandlungen mit einbeziehen. Auch erhöht der Kunde seine finanzielle Abhängigkeit von der Hausbank, wenn er alle Finanzierungen dort abwickelt. Hinzu kommt, dass die Textilpflegebranche durchaus eine risikobehaftete Branche ist – Insolvenzen kommen immer wieder vor. Das macht Verhandlungen mit einem Kreditgeber nicht einfacher. „Dafür sind Wäscherei- und Textilreinigungsmaschinen zwar werthaltig, das bringt aber eher beim Leasing etwas als beim Kredit“, erläutert der Experte. Wichtig sei bei einer Kreditfinanzierung, aufgrund unterschiedlicher Konditionen neben den Zinsen ggf. bei mehr als nur einem Anbieter Angebote einzuholen. Unterschiede gibt es z.B. auch bei Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheitsanforderungen oder sonstigen Bedingungen wie zusätzlich abzuschließende Versicherungen, die die Kosten dann erhöhen.
Mietkauf: Die Spezialfinanzierungsform Mietkauf kann weitestgehend mit einem Ratenkauf verglichen werden. Dabei wird der Unternehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsgutes. Folglich wird die finanzierte Maschine seinem Anlagevermögen zugeordnet und in seiner Bilanz erfasst. Die Investition erhöht also Anlagevermögen und Bilanzsumme und kann sich negativ auf die Eigenkapitalquote auswirken. Der Finanzdienstleister erhält zudem einen Eigentumsvorbehalt, der mit der ordnungsgemäßen Zahlung der letzten Rate automatisch erlischt.
Hohe Planungssicherheit
„Der Mietkauf bietet von Anfang bis Ende eine hohe Planungssicherheit durch feste Raten“, erläutert Guggemoos. Zu beachten ist beim Mietkauf einer Maschine, dass sich die Mehrwertsteuer auf die Summe aller Raten inklusive möglicher Anzahlungen oder Schlussraten bezieht und bei Vertragsbeginn komplett fällig wird. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit gibt es beim Mietkauf keine Vorgaben – wesentlich orientiert man sich aber an den AfA-Zeiten (AfA = Absetzung für Abnutzung; vgl. Abschreibungstabelle). „Bei Bedarf sind aber deutliche Abweichungen möglich“, so Guggemoos.
Leasing: Die Verbuchung der kompletten Leasingrate als Aufwand ist laut Guggemoos ein wesentlicher Vorteil. Die Abschreibungszeiträume sind beispielsweise für Waschmaschinen fünf Jahre, für Trockner sechs Jahre. Mit Leasing kann eine Waschmaschine so z.B. größtenteils bereits in zwei Jahren abgeschrieben werden, ein Trockner in etwa 2,5 Jahren.
Leasinggegenstände erscheinen nicht in der Bilanz. Lediglich die Raten werden als – steuerlich absetzbare – Betriebsausgaben verbucht. „Maschinenleasing kann eine gute Möglichkeit sein, den Maschinenpark eines Textilpflegebetriebs auf dem neuesten Stand zu halten und gleichzeitig die eigene Liquidität zu schonen“, sagt Guggemoos und ergänzt: Beim Leasing zählt nicht nur die Bonität des Kunden, sondern auch der Objektwert beispielsweise einer Maschine. Diese Finanzierungsform bietet Unternehmen eine hohe Planungssicherheit, da die Leasingkosten vor Abschluss genau kalkulierbar sind. Es gibt keine schwankenden Zinsen, sondern fixe Raten. Der Kostenfaktor „Leasing“ kann z.B. auch auf einzelne Wäschestücke umgelegt werden und kann so für eine transparente Kostenaufstellung im Textilpflegebetrieb sorgen. Vorteilhaft für ein Unternehmen ist auch der „Pay as you earn“-Gedanke: Beim Leasing findet keine Vorkasse statt, bezahlt wird erst ab Bereitstellung der Maschine, also wenn damit Geld verdient wird. Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus der Maschine erwirtschaftet werden.
Voll- und Teilamortisation
Leasingverträge können flexibel gestaltet werden, beispielsweise sind für Maschinen oft Verlängerungsoptionen integriert oder es wird nach Vertragsende eine Kaufmöglichkeit angeboten. Grundsätzlich werden bei der Ausgestaltung zwei Amortisationsarten unterschieden. Bei der Vollamortisation trägt der Leasingnehmer während der Leasingdauer die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten der Maschine. Am Ende der Vertragslaufzeit geht die Maschine aber nicht automatisch ins Unternehmenseigentum über. In der Regel kann das Objekt im Anschluss erworben werden. Bei der Teilamortisation wird nur ein Teil der Gesamtkosten vom Leasingnehmer entrichtet. Somit sind die Leasingraten geringer als bei der Vollamortisation. Bei der Teilamortisation verbleibt zum Ende der Leasingdauer ein Restwert.
Leasingfachmann Guggemoos rät: „Es ist wichtig, vor der Vertragsunterzeichnung gut zu überlegen, ob und wie das Objekt nach der Grundleasingzeit genutzt werden soll.“ Danach sollte der Vertrag gestaltet werden. Auch ist es wichtig zu wissen, bei wem man abschließt und das Leasingangebot zu hinterfragen: Denn sonst können die realen Kosten das Leasingangebot übersteigen. Oftmals werden Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder vorvertragliche Nutzungsentgelte (Vormiete) erhoben, obwohl sie im Angebot nicht aufgeführt oder nur sehr verklausuliert aufgeführt werden. Oder es kommt zu erheblichen Zusatzkosten (Nacherlösen) am Laufzeitende. „Hier sollte der Kunde vor Vertragsabschluss das Gespräch mit dem Leasinggeber suchen und diese Punkte erörtern. Um dann den Kunden richtig zu beraten, sollte beim Leasinggeber ausreichend Branchenkenntnis vorhanden sein.“
Auch Vorteile aus Herstellersicht
Auch aus Herstellersicht kann Maschinenleasing Vorteile haben. Wenn ein Wäschereitechnikhersteller beispielsweise Leasing mit anbietet, stellt er damit auch gleich einen zusätzlichen, für ihn kostenlosen Service für seinen Kunden bereit. So kann die Finanzierungsmöglichkeit ein Verkaufsförderungsinstrument für den Hersteller sein, denn der Kunde sieht nicht nur den Kaufpreis, sondern eine moderate monatliche Rate. Aber auch eine Leasingfinanzierung von Maschinen hat Nachteile. So berücksichtigen beispielsweise Banken Leasingverbindlichkeiten beim Rating und verlangen eventuell für neue Darlehen zusätzliche Sicherheiten. Der Leasinggeber ist während der Grundleasingzeit Eigentümer. Erst nach der Grundleasingzeit kann das Textilpflegeunternehmen Eigentümer werden. „Diese Vorstellung, kein Eigentümer zu sein, ist für manche Kunden ungewohnt“, weiß Guggemoos. Ein Leasingvertrag ist in der Regel in der Grundleasingzeit unkündbar. Der Leasinggeber kann aber, wie eine Bank beim Darlehen, den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasingnehmer mehrfach hintereinander in Zahlungsverzug ist.
Fazit: Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche Finanzierungsform die richtige ist. Die einzelnen Vor- und Nachteile sollten für jeden Betrieb und jede Situation individuell bewertet werden. Sollen beispielsweise Mittel aus Investitionsförderprogrammen eingebunden werden, kommen Mietkauf- und Darlehensverträge in Betracht, da die Objektbilanzierung meist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderungen ist. Um Wettbewerbsvorteile durch regelmäßige Innovationen zu sichern, ist Leasing durch die Abschreibungsmöglichkeiten von Vorteil. Im Zweifelsfall helfen Experten wie Amplus Lease Consult (siehe Kasten), die sich nicht nur im Finanzierungsdschungel, sondern auch mit der Textilpflegebranche auskennen.