Was tun, wenn eine Schlüsselposition im Unternehmen plötzlich ausfällt? Wie kann ich Reklamationen vermeiden? Diese und viele weitere Fragen diskutierten die Teilnehmer beim 2. Norddeutschen Textilreiniger-Treff. Wir waren für Sie vor Ort und haben die Fachvorträge zusammengefasst.
3 „Sind wir zu feige, um marktgerechte Preise zu verlangen?“ – mit dieser Frage forderte Dirk Freitag, Geschäftsführer der Multimatic iLSA GmbH & Co. KG und Referent beim 2. Norddeutschen Textilreiniger-Treff, die anwesenden Unternehmer zur Diskussion auf. Mehr als 100 Berufskollegen und Vertreter der Industrie nahmen die Einladung von Obermeister Christina Kröger-Hedenus (Innung Berlin-Brandenburg) und Andree Wolfert (Innung Hamburg) an und trafen sich am 17. und 18. März in Schwerin. Neben einer Vorstandssitzung, Geselligkeit und einem Stadtrundgang durch die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern standen einige Vorträge auf dem Programm.
Der erste Referent war Dipl.-Ing. Thomas Leucht. Er erklärte in seinem Fachvortrag „Schäden in Wäscherei und Textilreinigung“ , dass in 90 Prozent aller Reklamationsfälle die Schadensursachen durch einen Gutachter geklärt werden können. Für die restlichen zehn Prozent seien Laboruntersuchungen notwendig. Der Geschäftsführer der Weber & Leucht GmbH Application Lab in Fulda berichtete aus der Praxis, dass viele Schäden ihren eigentlichen Ursprung in der Textilproduktion haben. „Die kostenoptimierten Verfahren resultieren häufig aus den Ansprüchen der Konsumenten, Trends oder den Rohstoffen“, sagte Leucht. Ein Beispiel hierfür sei die aktuelle Tendenz zu hochwertigen Naturfasern wie Cashmere. Da die Verbraucher niedrige Preise erwarten, würden häufig Viskose oder Fasern minderer Qualität beigemischt. Der vegane Trend führe beispielsweise dazu, dass Tierfasern durch Synthesefasern ersetzt werden. Bei einer solchen Zusammensetzung ist es laut Feucht kein Wunder, dass die beim Kauf noch anschmiegsamen Textilien schon nach der ersten Reinigung unangenehm kratzen. Auch die Qualität der Baumwolle lässt laut Feucht aus verschiedenen Gründen zu wünschen übrig. „Sie muss zum einen möglichst schnell wachsen, um hohe Erträge zu erzielen“, erklärte Leucht. Aufgrund des expandierenden Anbaus würden daher mittlerweile auch minderwertige Böden genutzt. „Zum anderen muss der Spinnprozess effektiv sein und wird daher abgekürzt.“ Weil folglich das Garn weniger voluminös sei, können beim oder nach dem Waschen Schäden entstehen. Auch Webfehler, die ebenfalls erst nach wenigen Wäschen in Erscheinung treten, seien infolge der schnellen Produktionsverfahren unvermeidbar. Damit in der Wäscherei oder der Textilreinigung Schäden möglichst vermieden werden, empfahl Leucht, Behandlungszeit, Temperatur, Feuchtigkeit, Druck sowie pH-Wert im Blick zu behalten. Auch sollte dem Textilreiniger bewusst sein, dass beim Stauchen, Quetschen und Reiben sowie durch Prozessverschmutzungen und Lösungsmittel Schäden an Textilien entstehen können.
Im Anschluss informierte Hans-Peter Schneider, Prokurist der Versteegen Assekuranz – Versicherungsmakler AG in Bonn, die Tagungsteilnehmer in seinem Vortrag „Reklamationsvorbeugung, Risikohinweise, Beweissicherung“ über ihre Pflichten im Hinblick auf Risiken in der Textilreinigung. Dabei ist zu beachten: „Vor Gericht gilt der Textilreiniger gegenüber dem Kunden als fachlich überlegen“, erklärte Schneider. Der Richter setze voraus, dass er über ein Fachwissen nach den „Regeln des Handwerks“ verfügt. Deshalb müsse er den Kunden vor jeder Auftragsannahme auf Risiken hinweisen, falls aus fachlicher Sicht bei einer Reinigung Schäden entstehen könnten. In der Annahmestelle aushängende Hinweise auf Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für Knöpfe, Schnallen etc., werden laut Schneider vor Gericht nicht als Risikohinweise anerkannt. „Ein Risikohinweis muss detaillierte Informationen über mögliche Konsequenzen bei der Reinigung der eingereichten Ware enthalten“, sagte er. Erteilt der Kunde mit diesem Wissen trotzdem einen Auftrag, übernimmt er laut Schneider auch die Haftung für mögliche Schäden oder Veränderungen. Auf diese Weise ist der Textilreiniger im Streitfall juristisch auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus empfahl der Experte, Risikohinweise grundsätzlich länger als zwei Jahre aufzubewahren. Denn eine schriftliche Dokumentation gelte vor Gericht als belastbares Beweismaterial. „Vorausgesetzt, die Risiken sind darin individuell erkennbar“, so der Experte. Deshalb sollte in vorgedruckten Formularen stets genügend Raum für handschriftliche Eintragungen über die Ware und die Risiken sein. Die einfachste Dokumentationsmethode sei eine „Ladenkladde“, in der Auftragsnummer, Datum, Name und Anschrift des Kunden sowie die Ware und die möglichen Risiken eingetragen werden. „Für welche Dokumentationsart der Textilreiniger sich auch entscheidet, sie sollte grundsätzlich durch zwei Betriebsangehörige sowie den Kunden unterschrieben werden“, sagte Schneider. Außerdem sollte der Textilpflegebetrieb die Ware einmal mit dem Smartphone fotografieren sowie gegebenenfalls weitere Bilder von kritischen Stellen oder Schäden nach der Reinigung anfertigen und der schriftlichen Dokumentation beifügen.
Auf Schwierigkeiten im Kreditgespräch sowie Lösungen gingen Michael Spielmann und Thomas Böckmann von der Berliner Volksbank in ihrem Vortrag „Was liest der Banker aus meinen Zahlen?“ ein. Böckmann (VR-Leasing) erläuterte zunächst das Portfolio des Kreditinstituts und erklärte, dass an mittelständische Unternehmer in der Regel Kredite in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro vergeben werden. Alternativ bietet die Volksbank auch Leasing und Factoring an. Doch nach welchen Kriterien wird ein Kredit vergeben? Spielmann (Senior-Firmenkundenbetreuer) erklärte, dass bei einer schnellen Kreditentscheidung ohne klassische Unterlagenprüfung die Bonitätsskala der Wirtschaftsauskunftei Creditreform genutzt wird. Dabei gilt: „Ab einem Bonitätsskalenwert von 300 ist eine Vergabe kritisch, ab 350 wird in der Regel gar keine Finanzierung gewährt“, sagte Spielmann. Der Kunde sollte daher im eigenen Interesse Vorarbeit leisten, indem er Creditreform regelmäßig über seine aktuellen Daten informiert. Für große Kreditgeschäfte ist laut Spielmann immer eine Selbstauskunft über Eigen- und Fremdkapital notwendig. Er informierte, dass negatives Eigenkapital in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen wird und nicht kurzfristig, rückwirkend verändert werden könne. Deshalb sollte sich der Unternehmer beim Steuerberater über die Möglichkeit einer Aufstockung informieren. „Die goldene Bilanzregel lautet, dass langfristiges Vermögen langfristig und kurzfristiges Vermögen kurzfristig finanziert werden soll“, so Spielmann. Vor diesem Hintergrund könne nach einer Finanzierungsvariante gesucht werden, die der Abschreibungs- oder der Lebensdauer entspricht. Bei einer guten Entwicklung könne man abwägen, ob ein Kredit oder aber das Leasing die passende Lösung sei.
Über Vertretungs- und Nachfolgeregelungen im Notfall referierte Rechtsanwalt Glenn Büllesfeld aus Hamburg in seinem Vortrag „Notfallpaket bei Ausfall von Schlüsselpositionen“. Dabei gilt: Hat ein Unternehmer keine Vorsorgemaßnahmen für einen zeitweilig oder endgültig eintretenden Notfall getroffen, werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Weiterführung des Unternehmens wirksam. Diese sind laut Büllesfeld jedoch entweder nicht ausreichend oder passen nicht in die konkrete Situation. „Ist der betroffene Unternehmer Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH, bestellt das Gericht nach § 29 BGB einen Notgeschäftsführer“, erklärte Büllesfeld. „Bis zur Regelung der Bank- oder Kontovollmacht wird der Zahlungsverkehr unterbrochen.“ Wichtig sei dabei: Werden keine Löhne gezahlt und die Sozialabgaben nicht abgeführt, kann die Krankenversicherung einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverfahren könne aber das Aus für das Unternehmen bedeuten.
Der Rechtsanwalt stellte klar, dass durch eine gute Notfallplanung in unvorhersehbaren, persönlichen Krisensituationen Schwierigkeiten in der Familie und im Unternehmen vermieden werden können. „Das bedeutet aber auch, dass die Regelungen exakt mit anderen Verträgen abgestimmt werden müssen, wie beispielsweise dem Gesellschaftsvertrag oder Ehevertrag, damit keine Lücken oder Widersprüche auftreten“, sagte Büllesfeld. Daher empfahl er, einen Notfallkoffer für den Betrieb sowie einen zweiten für den privaten Bereich zusammenstellen. „Beide sollten Vorgaben, Handlungsweisen und Antworten auf entscheidende Fragen enthalten“, erklärte er. Wichtig sei, dass alle Zuständigkeiten und Vertretungen klar und unmissverständlich geregelt sind. Sämtliche Verträge sollten sowohl aus juristischer als auch aus steuerrechtlicher Sicht „wasserdicht“ und aufeinander abgestimmt sein. In den Notfallkoffer gehören laut Büllesfeld folgende Unterlagen, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden sollten:
- sämtliche Verträge und Vollmachten des Unternehmens,
- Geschäftsunterlagen, wie beispielsweise Projektlisten, Arbeitsplatzbeschreibungen und eine Übersicht über wichtige Geschäftspartner,
- Kontaktdaten der Geschäftspartner sowie der jeweiligen Gesprächspartner, z.B. von Banken und Lieferanten,
- Vertretungspläne inklusive Adressen von kompetenten und führungserfahrenen Mitarbeitern oder Familienangehörigen,
- Kontoübersichten inklusive PIN- und TAN-Listen, Kontoauszügen und Jahresabschlüssen,
- Schlüssel, auch Zweitschlüssel, für Gebäude, Lager- und Büroräume, Schränke und Schließfächer,
- Kennwörter,
- Betriebsgeheimnisse, z.B. Rezepturen,
- Unterlagen über Patente und Schutzrechte,
- Versicherungspolicen,
- Grundbuchauszüge,
- Notfallplan inklusive Generalvollmacht, Testament und/oder gegebenenfalls ein Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag.
Darüber hinaus empfahl Büllesfeld, dem Paket die Erklärungen für einen Pflichtteilsverzicht der Erben beizufügen, „damit sie nicht an den Nachfolger der Unternehmensführung Ansprüche stellen und möglicherweise den Betrieb ruinieren können“. Auch seien Einzelvollmachten für vertrauenswürdige Fachleute im Unternehmen sowie Generalvollmachten zu erteilen. Die Generalvollmacht muss laut Büllesfeld notariell beglaubigt und ausdrücklich über den Tod des Unternehmers hinaus gültig sein, damit die Handlungsfähigkeit in persönlichen, unternehmerischen und das Vermögen betreffenden Zusammenhängen sowie in der Zeit bis zur Ausstellung des Erbscheins gewährleistet ist.
Im letzten Vortrag des Tages „Riesenumsätze, aber kein Gewinn?“ lud Dirk Freitag, Geschäftsführer der Multimatic iLSA GmbH & Co. KG, die anwesenden Unternehmer zur Diskussion ein. Dabei ging es um die Frage: „Sind wir zu feige, um marktgerechte Preise zu verlangen?“ Denn um mit dem Hemdenservice Geld zu verdienen, müsste der Textilreiniger mindestens 2,20 Euro pro Hemd berechnen, so Freitag. Die Wirklichkeit sehe aber anders aus: Viele Unternehmer vergleichen laut Freitag ihre Preise mit denen der Konkurrenz und unterbieten sie, ohne die Stückkosten zu kalkulieren. In der Diskussion wurde deutlich, dass jeder Textilpflegebetrieb damit anders umgeht. Manche Textilreiniger erheben je nach Filiale unterschiedliche Preise, die sich jeweils am Umfeld und der Kundenstruktur orientieren. Eine Unternehmerin berichtete, dass Kunden des Hemdenservices nach einer Preiserhöhung ferngeblieben seien, während höhere Preise für die Reinigung von Garderobe akzeptiert wurden. „Vielen Textilreinigern macht die Konkurrenz mit Billigpreisen bis hinunter zu 99 Cent pro Hemd das Leben schwer“, sagte Freitag. „Deshalb können nur schwer oder überhaupt nicht kostendeckende Preise durchgesetzt werden.“
In manchen Betrieben könnten Kunden durch Gespräche überzeugt werden, dass eine professionelle Dienstleistung ihren Preis hat. Zumindest Geschäftsleute hätten dafür Verständnis, so die Erfahrung einer Unternehmerin. Einige Kunden, die eine Preiserhöhung zunächst übelgenommen hätten, seien nach einem halben Jahr wieder gekommen. Ein anderer Unternehmer musste wegen Billigkonkurrenz in der Nachbarschaft auch zunächst auf Kunden verzichten. Viele von ihnen seien aber nach drei Monaten reumütig in den Fachbetrieb zurückgekehrt. Die Berufskollegen stimmten überein, dass sie gegenüber der Billigkonkurrenz Einigkeit demonstrieren und mehr miteinander reden müssten. Obermeisterin Kröger-Hedenus ermutigte abschließend zu konsequentem Handeln: „Wenn Filialen nicht richtig laufen und keinen Gewinn erwirtschaften, sollte man sie besser schließen!“
Infos: www.textilreiniger-bb.de